„Asoziale“ Frauen als Zwangsprostituierte für das Dritte Reich

Teil 3 der Artikelserie über KZ-Bordelle & das Dritte Reich als „größten Bordellbetreiber Europas“

Autorin: Anne S. Respondek

(Dieser Artikel ist im April 2024 in der Graswurzelrevolution erschienen.)

In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wurden ab 1942 Bordelle gebaut, in denen männliche KZ-Häftlinge sich als Freier betätigen konnten. Diese KZ-Bordelle existierten in Mauthausen und Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme, Sachenhausen und Mittelbau-Dora. Die Frauen, die in diesen KZ-Bordellen anschaffen mussten, hatten fast alle eines gemeinsam: den schwarzen Winkel, der auf den Haftgrund der „Asozialität“ hinwies.

Aber wer oder was galt im Nationalsozialismus als „asozial“?

Dieser schwammige Begriff war auch im Dritten Reich keineswegs fest definiert. Der Rassenhygieniker Fred Dubitscher schrieb dazu in seiner „erb- und sozialbiologischen Untersuchung“: „(…) die Beschäftigung mit den Fragen der Asozialität verlangt in gleicher Weise kriminalbiologisches, sozialbiologisches, wirtschaftspolitisches, ärztlich-psychatrisches und erbbiologisches Denken und Urteilen. (…) Der Begriff ´asozial´ kennzeichnet ja doch eine seelisch-soziale Haltung in und zu der Gemeinschaft, die sich von der durchschnittlichen Haltung als abwegig im unerwünschten Sinn unterscheidet. (…) Die soziale Wertbeurteilung (also auch ´asozial´) ist ja doch primär ausschließlich Sache des Volksempfindens.“[1] Allgemein, so führte er aus, würden zur Gruppe der „Asozialen“ folgende Personen zählen: „Kriminelle, Verwahrloste, Arbeitsscheue, Bettler, Prostituierte, Rauschmittelsüchtige, Trunksüchtige, Fürsorgezöglinge, Vagabunden u. a.“[2] All diesen Menschen sei eines gemeinsam: „es handelt sich um Verhaltensweisen in Form von Handlungen oder Unterlassungen, die von der sozialen Norm abweichen und die dadurch Leiden oder Schäden verursachen.“[3]

Unterschieden wurde zwischen Menschen, die als „verwahrlost“ galten, und deren „asoziales“ Verhalten man ungünstigen äußeren Umständen zuschrieb und Menschen, deren unerwünschtes Verhalten man als ererbt auffasste. „Asoziale“ galten als Gefahr für das deutsche Volk, für den „gesunden Volkskörper“, und zwar auf biologischer, sozialer und finanzieller Ebene. In biologischer Hinsicht wurde ihnen unterstellt, sie würden ihre „Asozialität“ weitervererben und zudem durch „frühe Geschlechtsreife“ und „Triebhaftigkeit“ sehr viele (ebenfalls „asoziale“) Kinder bekommen. So würden sie das Erbgut des deutschen Volkes schädigen und „herabziehen“. Ihnen wurde vorgeworfen, durch ihr „gemeinschaftsfremdes“ Verhalten das Volk in sozialer Hinsicht zu schädigen und zudem enorme Kosten zu verursachen, z.B. durch Heim- und Gefängnisaufenthalte oder indem sie der Fürsorge zur Last fielen. „Asoziale“ sollten über Erziehungs- und Bestrafungsmaßnahmen weggesperrt und mithilfe dieser „unschädlich“ gemacht werden – aber das reichte dem NS-Staat nicht. Denn im Dritten Reich galten nicht nur körperliche und seelische Beeinträchtigungen und Krankheiten als unerwünscht. Der Begriff des „moralischen Schwachsinns“ sollte alle Personengruppen umfassen, die sich kriminell, „gemeinschaftsfremd“, sexuell „triebhaft“ oder unangepasst verhielten – und da „Asozialität“ als erblich galt, und damit auch der „moralische Schwachsinn“, wurden viele dieser so kategorisierten Personen gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht.

„Asozial“ zu sein wurde somit verbiologisiert. Es wurde nicht verstanden als Ausdruck einer finanziellen und sozialen Armut, sondern als Charakter- und Erbgutdefizit. „Asozial“ war immer auch eine Fremdzuschreibung. Niemand aus der – sehr homogenen – Gruppe der als „asozial“ klassifizierten Personen bezeichnete sich selbst so.

Der Kampf gegen „Asozialität“ war immer auch ein Kampf gegen arme und prekär lebende Menschen. Die Breite der gegen sie getroffenen Maßnahmen war beachtlich. In der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden 1938 über 10.000 Männer, denen „Arbeitsscheu“ vorgeworfen wurde, in KZ eingeliefert. Damit änderte sich in den KZ die Zusammensetzung der Häftlingsgruppe, „Asoziale“ stellten ab sofort die größte Häftlingskategorie. Die Verhaftung der „Arbeitsscheuen“ war vielfach von den Sozial- und Fürsorgebehörden veranlasst worden.

Die gegen „Asoziale“ getroffenen Maßnahmen waren vielfältig und zeugten von enormer Härte: Bettlerrazzien, Unterbringungen in Arbeitshäusern, Entmündigungen von Personen durch Fürsorgeämter, Unterbringungen in geschlossenen Anstalten, Einweisung in spezielle, KZ-ähnliche Lager für Fürsorgeempfänger, außerdem Schutzhaft, Sicherungsverwahrung und Vorbeugehaft, also die Inhaftnahme von Personen, bevor diese überhaupt (erneut) strafrechtlich relevant in Erscheinung traten. Konkret zur Auslöschung der unerwünschten Personengruppe sollten die Zwangssterilisierungen und die Tötungen in den KZ beitragen – denn eine Besserung, Erziehung oder Versorgung von „Asozialen“ war nie das Ziel des Nationalsozialismus gewesen. Die subproletarische Klasse, die unerwünschte prekäre Schicht, sollte komplett ausgelöscht werden.

Im Laufe des Krieges fand ein bemerkenswerter Wandel in der „Asozialen“politik statt.

Hatten zunächst männliche Bettler, „Landstreicher“, Alkoholiker und „Arbeitsverweigerer“ im Fokus gestanden, konzentrierte sich die Verfolgung im Laufe des Dritten Reiches mehr und mehr auf „asoziale Sippen“ und auf sexuell freizügige Frauen – es fand sozusagen eine Feminisierung und Sexualisierung der „Asozialen“politik statt. Denn wer oder was genau „asozial“ war – das hatte keinen Endpunkt. Der Gummibegriff ließ sich endlos dehnen, immer neu deuten und erfasste somit ständig neue Betroffenengruppen. Frauen, die sich in den Augen der Behörden „herumtrieben“, die „sexuell hemmungslos“ waren oder „sittlich tiefstehend“, wurden nun ebenfalls erfasst und durch Polizei, Gesundheitsamt und Fürsorge verfolgt. Bereits die Unterstellung sexueller Unangepasstheit reichte aus, um in den Fokus der Ämter zu geraten. Jede sexuelle Freizügigkeit, so unterstellte man den Frauen, würde unweigerlich zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu führen, dass die Frau sich prostituiere. Prostituierte waren sowieso als „Asoziale“ kategorisiert – aber nun reichte es bereits aus, unbezahlt sexuelle Kontakte zu haben. Wer in Verdacht stand, sich heimlich zu prostituieren, oder wer wechselnde Männerbekanntschaften pflegte, wer in bestimmten Lokalen schlechten Rufs allein oder mit fremden Männern verkehrte, wer ein ungeregeltes Einkommen hatte, der konnte von den Behörden als „hwG“ gelistet werden – als Person mit „häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“. Dies galt als eine Art Vorstufe zur Prostitution und rechtfertigte bereits Maßnahmen wie Vorbeugehaft.

Die meisten der Frauen, die in den KZ-Bordellen gezwungen wurden, sich von männlichen KZ-Häftlingen sexuell missbrauchen zu lassen, waren wegen „Asozialität“ in die KZ eingeliefert worden. Ein Großteil der Frauen aus den KZ-Bordellen war also wegen ihrer Armut und ihres (vermeintlichen) Sexualverhaltens verfolgt und im KZ inhaftiert worden.

In der Häftlingsgemeinschaft standen diese „asozialen“ Frauen ganz weit unten.

Im KZ trafen verschiedene Nationalitäten, soziale Klassen und kulturelle Hintergründe aufeinander. Geschickt verstand es die NS-Führung, in den KZ verschiedene Personengruppen gegeneinander auszuspielen und so eine Solidarisierung untereinander sowie das Entstehen einer sich als „Häftlingsgemeinschaft“ verstehenden Gruppe zu verhindern. Dies gelang u.a. durch die rassistische Hierarchisierung (deutsche Häftlinge standen ganz oben in der Häftlingsordnung, ganz unten standen Juden, Sinti, Roma und Angehörige der Sowjetunion). Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an bestimmte Häftlinge im Austausch für Vorteile trug zur Spaltung der Häftlingsgruppen ebenso bei wie das Winkelsystem. Vor allem Grünwinklige („Kriminelle“) wurden von den anderen Häftlingen verachtet, aber auch Menschen mit schwarzen Winkeln, „Asoziale“ galten als Bodensatz der KZ-Inhaftierten. Die betroffenen Frauen waren damit doppelt stigmatisiert, als Frau und als „Gemeinschaftsfremde“ – und diese Diskriminierung ging eben nicht nur von der SS, sondern auch von den Mithäftlingen aus, denn auch in deren Sozialordnung teilte man Inhaftierte in „wertvolle“ und „minderwertige“ Mithäftlinge ein. Vor allem den schwarzwinkligen Frauen wurde vorgeworfen, ihre Inhaftierung durch ihre „moralischen Verfehlungen“ ja selbst verschuldet zu haben. Ihre Zugehörigkeit zu einer sozialen Randgruppe wurde also im KZ fortgeführt – und auch nach dem Ende des Nationalsozialismus distanzierten sich Gemeinschaften ehemaliger Häftlinge oft genug von den „asozialen“ ehemaligen Mithäftlingen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: die Frauen, die in den KZ-Bordellen zum anschaffen gezwungen wurden, waren Frauen, die wegen ihrer Armut und wegen (unterstellter) sexueller Unangepasstheit und Prostitution verfolgt und in KZ inhaftiert worden waren – und auch dort standen sie in der Sozialordnung ganz unten, wurden von SS und Mithäftlingen ausgegrenzt, stigmatisiert und diskriminiert.

Wie gelangten diese Frauen nun aber aus den KZ in die damals als „Sonderbauten“ bezeichneten KZ-Bordelle? Darum soll es in der nächste Folge dieser Reihe gehen.

(c) Anne S. Respondek


[1] Dubitscher, Fred, Erb- und sozialbiologische Untersuchungen, Leipzig 1942, S. 1 

[2] Ebd. S. 2

[3] Ebd.

Der „Sonderbau“

Teil 2 der Artikelreihe über KZ-Bordelle und das Dritte Reich als „größten Bordellbetreiber Europas“

Autorin: Anne S. Respondek

(Dieser Artikel ist im März 2024 in der Graswurzelrevolution erschienen.)

Bild: KZ Dachau, Quelle: Pixabay

Sexualität unterlag im Konzentrationslager einer geschlechtsspezifischen Konnotation – Frauen und Mädchen waren einer anderen Art des Terrors ausgesetzt als ihre männlichen Mithäftlinge. Zwar existierte auch unter männlichen KZ-Gefangenen sexueller Missbrauch, z. B. durch Funktionshäftlinge, die sich wiederholt an sehr jungen Männern vergingen (die sogenannten „Pipel“). Aber weibliche Häftlinge wurden regelmäßig mit einer Vielzahl sexueller Übergriffe konfrontiert. Die Bewachung erfolgte eben nicht konsequent durch weibliches SS-Personal, sondern sie wurden, z. B. auf Transport, bei der Verbringung zur Zwangsarbeit, bei der Ankunft im KZ, immer wieder männlichen SS-Wachen gegenübergestellt. Bereits bei der Ankunft im Lager setzte oft der erste Schock durch die Hinnahme erzwungener Nacktheit ein.

Allein während der Aufnahmeprozedur kam es vielfach zu Beschimpfungen, Beschämungen, Schlägen und ungewollten Berührungen nackter Frauen und Mädchen durch die SS. Erzwungene Nacktheit existierte im KZ abseits der Aufnahmeprozedur auch bewusst als Strafe und Demütigung, z. B. bei Appellen oder während der Prügelstrafe. Viele Frauen erlebten durch den Schock der Verbringung ins Lager, die Mangelernährung und das Elend ein Ausbleiben ihrer Menstruation. Die Frauen, deren Zyklus nicht aussetzte, hatten keine Monatshygiene zur Hand und waren den Schikanen und Demütigungen ausgesetzt. Eine ehemalige KZ-Gefangene berichtete: „Den Frauen rann das Blut die Schenkel runter, sie konnten sich nicht helfen und so weiter (…) und ich bin zur Blockältesten gegangen, weil ich was gebraucht hätte und sie hat zu mir gesagt: ‚Halt die Hand drunter.‘“ (1) Auch das ist sexualisierte Gewalt.


Im KZ wurden die Schamgrenzen weiblicher Gefangener permanent überschritten. Hemmungsloser Voyeurismus und verbale Erniedrigungen durch das SS-Personal waren alltäglich. Zur Vielfalt der ausgeübten sexuellen Gewalt zählten auch: das Scheren der Kopfhaare mit dem Ziel, die Weiblichkeit der Frauen zu verletzen, Zwangssterilisationen, medizinische, vor allem gynäkologische Versuche, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen und auch die Zwangsprostitution in den KZ-Bordellen.

Die Errichtung der KZ-Bordelle, also der Bordelle für männliche KZ-Gefangene, muss auch im Hinblick des Systems KZ als Herrschafts- und Terrorinstrument gesehen und in seiner wirtschaftlichen Bedeutung für den NS-Staat betrachtet werden. Denn allein die Implementierung von Konzentrationslagern ermöglichte der SS die wirtschaftliche Unabhängigkeit.


Mit dem Programm „Vernichtung durch Arbeit“ wurde deutlich, dass der NS-Staat die „Volksfeinde“ eben auch als Arbeitskräfte ansah, deren wirtschaftliche Ausbeutung dem Nationalsozialismus dienen sollte. Damit stellte sich natürlich die Frage, wie die KZ-Gefangenen am besten auszubeuten seien. Bereits 1942 hatten Wirtschaftsvertreter, u.a. die IG Farben, auf die Einführung eines Belohnungssystems für Häftlinge gedrängt. Dieses sollte die Häftlinge zu noch mehr Arbeit „motivieren“ und auf ihre Interessen „Fressen, Freiheit, Frauen“ eingehen. Auch der Reichsführer SS Heinrich Himmler äußerte sich schon im Jahr 1942 zur Einführung eines Prämiensystems für männliche KZ-Häftlinge: „Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden. Ebenso muß ein gewisser kleiner Akkordlohn da sein. Wenn diese beiden Bedingungen gegeben sind, wird die Arbeitsleistung enorm steigen.“ (2)


Da die immer brutalere Behandlung der KZ-Häftlinge keine weitere Arbeitssteigerung hervorbrachte, wurde 1943 vom Chef des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes, Oswald Pohl, ein ausgeklügeltes Prämiensystem in Kraft gesetzt. Dieses galt für „Häftlinge, die sich durch Fleiß, Umsichtigkeit, gute Führung und besondere Arbeitsleistung auszeichnen“ (3) und gewährte fünfstufig „1. Hafterleichterung, 2. Verpflegungszulagen, 3. Geldprämien, 4. Tabakwarenbezug, 5. Bordellbesuch“ (4), wobei der Bordellbesuch für männliche KZ-Häftlinge die höchste Stufe des Prämiensystems darstellte, der nur Häftlingen mit hervorragenden Arbeitsleistungen gewährt werden sollte. Zwei Reichsmark sollte der Bordellbesuch kosten, 45 Pfennig davon sollte die gemeinhin als „Bordellinsassin“ bezeichnete Frau erhalten.
Neben der Steigerung der Ausbeutung männlicher Häftlinge durch die in Aussicht gestellte Motivation, eine Frau, wie es in den Dokumenten heißt, „geschlechtlich zu gebrauchen“, wird auch deutlich, dass die SS diese Bordelle nutzte, um die Intimsphäre und das Sexualleben ihrer Gefangenen zu kontrollieren und zu überwachen. Das ganze nationalsozialistische Bordellsystem, von Bordellen für KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter bis hin zu Bordellen für SS, Wehrmacht und Polizei, machte den Anspruch auf totale Kontrolle der Menschen und die Annullierung ihrer Privatsphäre durch das NS-System deutlich. Auch die Sexualität sollte zukünftig den NS-„Rasse“-Regularien unterliegen und zudem gesundheitlich überwacht sein.

Bordelle, in denen sich männliche KZ-Häftlinge als Freier betätigen konnten – und damit zu Tätern an ihren weiblichen Mitgefangenen wurden – existierten ab 1942 in Mauthausen und Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme, Sachsenhausen und Mittelbau-Dora. In Mauthausen, Gusen und Auschwitz lagen die Bordelle in direkter Nähe zum Lagertor oder am Appellplatz, in Buchenwald hingegen errichtete man es in einem abgelegenen Winkel des KZ. Grund dafür war ein Schreiben des SS-Obersturmbannführers Arthur Liebehenschel vom Wirtschaftsverwaltungshauptamt, in welchem er den Kommandanten vierer Konzentrationslager erklärte, ihm sei „bei der Besichtigung bereits fertiggestellter Sonderbauten aufgefallen, daß diese nicht besonders günstig liegen. Der Hauptamtschef hat angeordnet, daß bei der Errichtung weiterer Sonderbauten darauf zu achten ist, daß diese ihrer Zweckbestimmung gemäß etwas abseits liegen und nicht von allen möglichen Leuten begafft werden können.“ (5)

Alle Konzentrationslager sollten „sauber“ aussehen. Nichts Aufsehenerregendes wie Krematorien oder Bordelle sollte bei Begehungen erkennbar sein. Dafür spricht auch das Schreiben des SS-Gruppenführers und Generalleutnants der Waffen-SS, Glücks, an die Lagerkommandanten, in welchem er anordnete: „Bei Lagerbesichtigungen sind die Bordelle und Verbrennungsanlagen nicht zu zeigen. Zu den Besichtigungsteilnehmern darf über diese Einrichtungen auch nicht gesprochen werden. Hierfür ist die ausdrückliche Genehmigung des Reichsführer-SS erforderlich (…).“ (6)


Auch der Name der KZ-Bordelle – „Sonderbauten“ – verweist auf das Bedürfnis der SS, die Bedeutung dieser Einrichtungen zu verstecken und zu verschweigen. Begriffe des Nationalsozialismus, in denen das Wortteil „Sonder-“ verwendet wurde, dienten dazu, die eigentliche Bedeutung des Geschehens zu verschleiern – so waren „Sonderkommandos“ in den KZ z. B. dafür zuständig, Gaskammern und Krematorien in Betrieb zu halten und „Sonderbehandlungen“ bezeichneten euphemistisch die Erschießung von Menschen. Und auch der „Sonderbau“ sollte isoliert und versteckt sein – denn dort, wo die SS ihre Herrschaft über Leben und Tod und die totale Kontrolle über jegliche menschliche Intimsphäre auslebte, sollte es am besten gar keine störende Zeugenschaft geben.
Nicht nur Zeuginnen, sondern Opfer der Zwangsprostitution durch die SS – aber auch Opfer ihrer sich an ihnen als Freier betätigenden männlichen Mitgefangenen – waren die Frauen in diesen „Sonderbauten“. Wo sie herkamen und wie sie für die „Sonderbauten“ selektiert wurden, soll Thema der 3. Folge dieser Artikelreihe über KZ-Bordelle sein.

(c) Anne S. Respondek

Quellen:

(1) So ein ehemaliger weiblicher Häftling in Amesberger, Helga /Auer, Karin, Die Bedeutung des Faktors Geschlecht für die Situation von Frauen während der nationalsozialistischen Verfolgung, in: dies., Sexualisierte Gewalt. Weibliche Erfahrungen in NS-Konzentrationslagern, Wien 2010, S. 81 f.
(2) BA, Brief Himmler an Pohl vom 23. März 1942, NS 19/2065, hier zitiert nach Alakus, Baris / Kniefacz, Katharina / Vorberg, Robert (Hg.), Sex-Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Wien, 2007, S. 126
(3) Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge / Prämien-Vorschrift von Pohl, gültig ab dem 15. Mai 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 6249
(4) Ebd.
(5) Schreiben Liebehenschels an die Kommandanten der KL Sachsenhausen, Dachau, Neuengamme und Auschwitz vom 15. Juni 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 1581
(6) Glücks an die Lagerkommandanten in einem Schreiben vom 10. November 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 6308

Nationalsozialistische Prostitutionspolitik

Teil 1 der Artikelreihe über KZ-Bordelle und das Dritte Reich als „größten Bordellbetreiber Europas“

Autorin: Anne S. Respondek

(Dieser Artikel ist im Februar 2024 in der Graswurzelrevolution erschienen.)

Denken wir an das Frauenbild des Nationalsozialismus, steigen zumeist innere Bilder von Müttern in uns auf: das Mutterkreuz fällt uns ein, sowie stilisierte Graphiken blonder, in Trachten gewandeter junger Mütter mit Kinderscharen, die an ihren Rockzipfeln hängen. Und es ist wahr: als „Hüterin des deutschen Blutes“ kam der deutschen Frau während des Dritten Reichs eine Sonderrolle zu. Frauen hatten Mütter zu sein, Dienerinnen der „Rasse“ und des Volkes. Aber dies ist nur die eine Seite der Medaille. Denn wie in allen zutiefst patriarchalen Systemen war auch im Dritten Reich das Frauenbild ein aufgespaltenes: Frauen wurden aufgeteilt in die „Heilige“ (die Mutter) und die „Hure“. Von letzteren soll diese Textserie handeln: von Frauen, die vom NS-Staat zur Prostitution gezwungen wurden – zum Beispiel in den Bordellen der Konzentrationslager. Diese Bordelle in den Konzentrationslagern waren nicht, wie oft geglaubt wird, Bordelle für deutsche Soldaten. Sondern sie waren gedacht für männliche Häftlinge der Konzentrationslager. Diese sollten sich, obwohl gefangen, ausgebeutet, gequält, dennoch als Freier betätigen können – an ihren weiblichen Mithäftlingen, die in den KZ-Bordellen sexuell von ihnen missbraucht wurden. Diese Serie soll von ihnen handeln – und berichten von den Motiven des NS-Staats, derartige Bordelle einzurichten. Soll berichten davon, welche Frauen in diese Bordelle erpresst wurden und wie. Davon, wie es ihnen ging, wie es ihnen gelang, das Martyrium zu überleben. Davon, wie ein Bordellbesuch aussah, soll die Rede sein, aber es soll auch gefragt werden, wer die Freier waren, wie sie über die Frauen sprachen, ob sie ein Unrechtsbewusstsein hatten. Und Thema soll auch sein, wie es den betroffenen Frauen nach 1945 erging.

Dieses ist der erste Teil der Serie über KZ-Bordelle, der die Sexual- und Prostitutionspolitik des Nationalsozialismus vorstellen soll.

Frauen im Dritten Reich hatten zwar Aufstiegschancen in den NS-eigenen Organisationen (Winterhilfswerk, NS-Frauenschaft, BDM), waren hinsichtlich der Berufstätigkeit jedoch stark eingeschränkt und sollten aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt werden. Ausnahmen waren als „weiblich“ begriffene, dienende, erziehende, pflegende Berufe wie Krankenschwester, Erzieherin, Kindergärtnerin. Der NS-Staat installierte geburtenorientierte Förderungsmaßnahmen wie z.B. die Entstigmatisierung unehelich geborener Kinder, die Förderung von Frühehen, die Einführung des Kindergeldes und zinsfreier Ehestandsdarlehen (die „abgekindert“ werden konnten, d.h., mit jedem in der Ehe geborenen Kind reduzierte sich die Rückzahlungsumme). Sämtliche dieser Maßnahmen waren gekoppelt an eine rassistische sowie eugenische und erbgesundheitliche Komponente – schließlich sollten nur diejenigen Kinder bekommen, die als erbgesund und „rassisch geeignet“ galten. Eine „Entartung“ des „deutschen Blutes“ galt bei aller Sorge um einen Geburtenrückgang als unerwünscht. Deswegen wurden zeitgleich restriktive Maßnahmen im Sinne negativer Eugenik („Ausmerze“) erlassen: das Verbot von Abtreibungen galt nur für „Arierinnen“ – bei „rassisch unerwünschten“ Personen, bei „Art- und Gemeinschaftsfremden“, bei „Asozialen“ und „Minderwertigen“ wurden sie, genau wie Sterilisierungen, teils sogar zwangsweise vorgenommen. Im Sinne der „Höherzüchtung“ der „deutschen Rasse“, der „Aufnordung“, wurde ein Verbot von „Rassenschande“ erlassen, das „Mischlingskinder“ verhindern sollte. Der Geschlechtsverkehr hatte dem Volkswohl zu dienen, er war keine Privatangelegenheit.

Konsequenterweise erfolgte also ein bis dahin nicht gekannter Zugriff des Staates auf die Körper von Männern und Frauen im Dritten Reich. Dass Frauen der Zugriff auf ihren Körper und auf ihre sexuelle Selbstbestimmung verwehrt wird, ist in patriarchalen Systemen üblich. Im Dritten Reich vermischte sich diese sexistische Komponente mit rassistischen und klassistischen Elementen. Deutlich wurde dies auch an der Prostitutionspolitik des Dritten Reichs. Der „artreinen“, entsexualisiert dargestellten deutschen Mutter wurde das Bild der „liederlichen, triebhaften, unsteten asozialen Frau“ gegenübergestellt. Deren Lebensweise war ebenso unerwünscht wie eventuell entstehende Kinder ihrerseits.

Der NS-Staat verfolgte ergo eine restriktive Prostitutionspolitik. Schon in „Mein Kampf“ hatte Hitler Prostitution als „Schmach der Menschheit“[1] bezeichnet, für den „Sittenverfall“ und sämtliche Geschlechtskrankheiten verantwortlich gemacht und betont, vor allem dem Mann müsse frühzeitig, z.B. durch Heirat, die Möglichkeit gegeben werden, sich sexuell zu betätigen – „denn die Frau ist ja ohnehin nur der passive Teil.“[2]

Die restriktive Prostitutionspolitik im Nationalsozialismus umfasste mehrere Maßnahmen. Tausende Frauen wurden wegen „belästigenden öffentlichen Strichens“ festgenommen, weil der Staat die Allgemeinheit durch ihr Verhalten belästigt sah. Frauen mussten sich bei der Polizei registrieren. Sie hatten wöchentliche Zwangsuntersuchungen über sich ergehen zu lassen, sie unterlagen gesonderten Meldepflichten. Der Vorwurf, Prostituierte zu sein, konnte fast jede Frau treffen. Auch Frauen, denen „hwG“ („häufig wechselnder Geschlechtsverkehr“) nachgesagt wurde, konnten von der Polizei als Prostituierte zwangsregistriert werden. Frauen, die sich ohne männliche Begleitung in bestimmten Lokalen aufhielten, galten ebenfalls als prostitutionsverdächtig, genauso wie Kellnerinnen, Bardamen usw.

Ziel war dennoch niemals die Abschaffung der Prostitution. Der NS-Staat verfolgte Prostituierte, gängelte sie, kontrollierte sie, entmündigte sie, verschaffte sie teils in Konzentrationslager und brachte viele von ihnen um. Aber er tat dies nicht, zu keinem Zeitpunkt, mit dem Ziel, Prostitution abzuschaffen – sondern die Motivation dahinter war, Prostitution zu kontrollieren. Sie sollte gänzlich durch den Staat gelenkt werden – und diesem nützlich sein. Nur Prostitution, die dem Staat nicht dienlich war, weil er keinen Zugriff auf sie hatte – die damals sogenannte „freie“, die „geheime“ Prostitution, die nicht behördlich bekannt war – sollte verhindert werden. An der Prostitution an sich hatte das Dritte Reich nämlich ein erhebliches Interesse. Bis zum Kriegsende 1945 entwickelte sich der NS-Staat zum „größten Bordellbetreiber Europas“[3]und gründete und unterhielt nicht nur im Reich selbst, sondern in nahezu allen besetzten Ländern ein umfangreiches Netzwerk von Bordellbetrieben.

Im Reich selbst geschah dies mit polizeilichen Mitteln. Staatliche Stellen lenkten die sogenannte „Kasernierung“ der Prostitution, d.h., die zwangsweise Konzentrierung von prostituierten Frauen an Orte, die für Freier, aber nicht für die sonstige Zivilbevölkerung zugänglich sein sollten. Es erfolgte im Reich eine schrittweise Verschaffung von Frauen aus der Prostitution an von der Polizei genehmigte Orte: Bordelle, Bordellhäuser, Bordellstraßen, Bordellstraßenzüge, Bordellviertel. Frauen, denen Prostitution nachgesagt wurde, mussten an diesen Orten wohnen und anschaffen – woanders hinzuziehen, war ihnen nicht mehr erlaubt. Frauen, die sich gegen die Kasernierung wehrten, drohte die Internierung. Ebenso wie bei Versäumen der Zwangsuntersuchungen oder bei Verstößen gegen die Meldeauflagen drohte man ihnen mit einer Verschaffung ins KZ. Frauen, die sich prostituierten, galten als „Asoziale“ und standen deswegen eh schon permanent mit einem Bein im Konzentrationslager. Aber nicht nur dies drohte ihnen: Deutsche Frauen, französische Frauen, polnische Frauen, Frauen aller besetzten Länder, denen Prostitution vorgeworfen wurde, waren immer gefährdet, zwangsweise in ein staatseigenes NS-Bordell verschleppt oder zwangseingewiesen zu werden.

Es gab im NS-Staat und das bedeutet, auch in allen von ihm besetzten Ländern, staatlich errichtete, genehmigte und kontrollierte Bordelle für alle nur denkbaren Männergruppierungen. Es existierten Bordelle für die männlichen Häftlinge der Konzentrationslager, Bordelle für ausländische Zwangsarbeiter, Bordelle für die deutsche Wehrmacht (stramm geordnet nach Truppenteilen, aber auch nach Rang: ein Mannschaftssoldat hatte ein Offiziersbordell nicht zu betreten und andersherum), für die SS, die Waffen-SS, für die ukrainischen Wachmannschaften der Konzentrationslager, für die Polizei, für Eisenbahner, Männer der Bau-Organisation Thodt usw.

Die Bordelle für die Wehrmacht zeigen deutlich, wie Prostituierte dazu benutzt wurden, den „männlichen Trieb“ zu lenken, um damit imperialistische und machtpolitische Ziele durchzusetzen. Denn diese Einrichtungen waren geschaffen worden, um zu verhindern, dass deutsche Soldaten kampfunfähig wurden, indem sie sich bei der einheimischen Bevölkerung des besetzten Landes eine Geschlechtskrankheit zuzogen. (Dass es die deutschen Soldaten waren, die den weiblichen Teil der besetzten Bevölkerung mit Geschlechtskrankheiten ansteckte, u.a. durch Massenvergewaltigungen, kam den Wehrmachtsärzten nicht in den Sinn.) Daher sollten den Soldaten gesundheitlich kontrollierte Frauen staatlich bereitgestellt werden – und die Verschaffung in die Wehrmachtsbordelle erfolgte vor allem in den besetzten osteuropäischen Gebieten massenhaft durch Zwang, Druck, Gewalt und Verschleppung. Und auch das war Teil der Kriegführung: Frauenkörper wurden benutzt, um eine einheimische Bevölkerung zu zerstören. Der weibliche Körper repräsentierte den „Volkskörper“ der besetzten Bevölkerung –  ihn zu vergewaltigen, zu „beschmutzen“, kam in der Symbolsprache im nonverbalen Austausch zwischen besetzenden Männern und besetzten Männern einer Vergewaltigung und „Besudelung“ des überfallenen Landes gleich und sollte zudem alle Männer dieses Landes zutiefst kränken, da die „Ehre“ ihrer Frauen zerstört und deutlich gemacht worden war, dass sie nicht geschafft hatten, ihre Frauen zu beschützen.

Aber auch in den Konzentrationslagern gab es Bordelle, in die Frauen gezwungen wurden. Es gab Bordelle für die ukrainischen Wachmannschaften der KZ (die „Trawniki“), in denen zumeist polnische Frauen waren. Auch für die deutschen Bewacher der Lager, die „Totenkopfverbände“, existierten eigene Bordelle. Und es gab Bordelle für die männlichen Häftlinge der Konzentrationslager. Um für Außenstehende zu verschleiern, was in diesen Bordellbaracken im Lagergelände wirklich geschah, bekamen sie von den Nationalsozialisten einen die Wahrheit verhüllenden Namen: sie galten seit ihrer Errichtung nur als „die Sonderbauten“, und sie existierten in Mauthausen, Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Dachau, Neuengamme, Sachsenhausen, Mittelbau-Dora und in Auschwitz.

(c) Anne S. Respondek


Quelle Foto: KZ Mauthausen, Lagerbordell – Foto: Bundesarchiv, Bild 192-349 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

[1] Hitler, Adolf, Mein Kampf, München 1940, S. 275 

[2] Hitler, Adolf, Mein Kampf, München 1940, S. 275 

[3] Das Zitat stammt aus: Sigmund, Anna Maria, „Das Geschlechtsleben bestimmen wir“. Sexualität im Dritten Reich, München 2008, S. 9 

Wehrmachtsbordelle

„Die Weibersache, das ist ein ganz düsteres Kapitel“ (1)

(Dieser Text ist zuerst in der Zeitung „Graswurzelrevolution“ erschienen.)

„Ein geschlechtskranker Soldat kann keinen Dienst leisten; selbstverschuldete Dienstunfähigkeit aber ist eines deutschen Soldaten unwürdig! Von dir erwartet das Vaterland nicht nur volle soldatische Leistung, es will auch, daß du einst eine gesunde Familie gründest und Vater gesunder Kinder wirst!“ (2), so informiert ein Merkblatt der Wehrmacht die deutschen Soldaten über die Erwartungen des Staates an ihre Lebensführung.

Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten bekommt für die nationalsozialistische Führung spätestens mit Ausbruch des Krieges auch eine politische Dimension: allein Polen, so der  Leitende Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement im Oktober 1940, sei durch Geschlechtskrankheiten „stark verseucht“ (3), die Wehrmacht befürchtet einen hunderttausendfachen Ausfall deutscher Soldaten, die sich auf (verbotenen) Intimverkehr mit Polinnen einlassen, dort die Prostitution nutzen oder sexuell gewalttätige Übergriffe begehen. Schritt für Schritt hatte der nationalsozialistische Staat versucht, die teilweise Entkriminalisierung von Prostituierten bei gleichzeitiger Kriminalisierung von Bordellbetreibenden, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927 in Kraft getreten waren, rückgängig zu machen. 

Die Abschaffung von Zwangsuntersuchungen und die Verlagerung der Zuständigkeit von der Polizei auf die Gesundheitsämter widerriefen die Nationalsozialisten. Ziel war indes nicht, Prostitution abzuschaffen, sondern sie für den NS-Staat nutzbar zu machen.

Es entstanden nicht nur für Zivilisten zugängliche Bordellhäuser und -straßen mit kasernierten Prostituierten in den Städten, sondern auch Bordelle für Fremd-und Zwangsarbeiter, für KZ-Häftlinge, für Arbeiter der Organisation Todt, für Mitarbeiter der Reichsbahn, der Gestapo und Polizei, der SS und der Wehrmacht. Während für die Schaffung der Bordelle für KZ-Häftlinge das Motiv gewesen war, ihre Arbeitsleistung durch ein Belohnungssystem, welches einen Bordellbesuch beinhaltete, zu steigern, sah die Wehrmachtführung die Errichtung von Einrichtungen für die Soldaten aus anderen Gründen als notwendig an. Der Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten in der Truppe hatte die Heeresärzte zu folgendem Schluss kommen lassen: „Geschlechtskrankheiten sind (…) reichlich verbreitet. Ihr häufiges Auftreten wird durch die außergewöhnlich starke heimliche Prostitution begünstigt. Es muß mit allen Mitteln darauf hingearbeitet werden, daß die Geschlechtskrankheiten in der deutschen Wehrmacht nicht weiter um sich greifen und daß der Geschlechtsverkehr mit gesundheitlich nicht kontrollierten weiblichen Personen unterbunden wird. Die einzige Möglichkeit, eine erfolgversprechende Kontrolle der Prostituierten durchzuführen, besteht nur bei den Insassen der Bordelle (…).“ (4)

„Sexualnot“ der Soldaten, mutmaßte man, führe zu Vergewaltigungen an Zivilistinnen besetzter Länder und zu unerwünschten homosexuellen Handlungen. (5) Dagegen helfe die Bereitstellung staatlich überwachter Bordelle. Vor allem in den Gebieten der Sowjetunion befürchtete man zudem, sich mit sogenannten „freien“, das heißt nicht kasernierten Prostituierten einlassende Soldaten könnten leichtes Opfer von Spionage werden. (6) Während nicht nachvollzogen werden kann, ob der Bordellbetrieb wirklich zu weniger Homosexualität und Spionage geführt hat, muss die Wehrmacht nach kurzer Zeit zugeben: die Triebabfuhrtheorie, nach der die Bereitstellung von Prostitution für die Truppe zu weniger Vergewaltigungen führt, ist gescheitert. Die wenigsten Soldaten, die in den besetzten Gebieten sexuelle Übergriffe begehen, kommen vor ein Gericht, die, die sich dort erklären müssen, greifen nun ab und an darauf zurück zu erklären, sie hätten gedacht, dass es sich um eine Prostituierte gehandelt habe. Sie werden nicht bestraft. (7) Weiterhin bemerkt die Wehrmacht durch den Bordellbetrieb bei den Soldaten eine veränderte Haltung gegenüber Frauen, und da diese die deutschen Frauen miteinbezieht, sorgt man sich um die Familienfähigkeit der Soldaten.  (8) Der Bordellbetrieb befriedige zudem, so kritische Stimmen innerhalb der Wehrmachtführung, nicht nur vorhandene Bedürfnisse, er erzeuge auch welche bei Männern, die sonst nie ins Bordell gegangen wären. Der Massenandrang, mit dem die Wehrmachtsbordelle zu kämpfen hatten, sei Resultat einer Art Schneeballsystems, dass es ohne die Bereitstellung von Bordellen gar nicht erst gegeben hätte: „Die Nachteile eines Bordells, der im Ganzen widerliche Massenbetrieb und die nicht zu unterschätzende Tatsache, daß hier in großer Zahl auch junge Soldaten und solche, die sonst kaum dazugekommen wären, von Kameraden mitgenommen und zum Verkehr mit Dirnen regelrecht genötigt werden, – diese zweifelsfreien Nachteile werden durch den Kontrollbetrieb in keiner Weise aufgewogen.“ (9)

Dennoch werden die Bordelle nicht geschlossen. Das „Standardbordell für Besatzungszwecke“ wird weiterhin im Operationsgebiet der Wehrmacht errichtet und unterhalten (so u.a. in Frankreich, Polen, Griechenland, Italien, Belgien und im gesamten Gebiet der Sowjetunion). Die Wehrmacht richtet Bordelle oft in den beschlagnahmten Häusern von Juden und Jüdinnen ein (10) oder sie übernimmt die Kontrolle über bereits bestehende Bordelle. Der Preis für einen Bordellbesuch wird auf drei Reichsmark festgesetzt (11), die Häuser unterstehen dem Ortskommandanten, im besetzten Polen der Zivilverwaltung. Wer die Häuser besuchen darf, unterliegt einer strengen Trennung. Zivilisten dürfen die Bordelle der Wehrmacht nicht besuchen und andersherum. (12)

Zugleich erfolgt oft eine Trennung nach Truppenteilen; Offizieren ist der Besuch von Mannschaftsbordellen immer untersagt. Für sie werden spezielle Bordelle eingerichtet, „Absteigehotels“ genannt. (13)

Sadomasochistische Praktiken sowie Verkehr ohne Kondom sind nicht erlaubt, (14), nach jedem Besuch muss der soldatische Freier sich sanieren lassen. (15) Die sich im Bordell befindlichen Prostituierten unterliegen zweimal wöchentlich einer Zwangsuntersuchung, (16), sie können jederzeit von einem soldatischen Freier wegen vorgeblicher Geschlechtskrankheit angezeigt werden: „Alle Prostituierten erhalten einen Ausweis für jeweils vorgenommene ärztliche Untersuchungen. Diesen Ausweis müssen sie unaufgefordert jedem sie benutzenden deutschen Soldaten vorzeigen.“ (17)

Die Verbringung der Frauen in die Bordelle erfolgt unterschiedlich. Zunächst kann die Wehrmacht auf die Gesundheitsamtakten des jeweiligen Gebietes zugreifen und damit feststellen, wer bereits Prostituierte ist oder im Verdacht steht, eine zu sein. Polizeimaßnahmen und Razzien folgen (18), festgesetzte Frauen und auch Frauen, die auf der Suche nach Ansteckungsquellen als geschlechtskrank angezeigt werden, werden zwangsuntersucht. (19)

Frauen, die trotz einer Geschlechtskrankheit mit Wehrmachtssoldaten Intimverkehr ausüben, erhalten empfindliche Strafen (20). Ein direkter Anlass zur Verbringung ins Bordell ist ein Erlass des Reichsstatthalters, wonach Polinnen, die „Geschlechtsverkehr mit Deutschen ausüben, in ein Bordell gebracht werden können.“ (21)

Sich dem Vorwurf, „Rassenschande“ auszuüben, muss sich zumindest im Bordell kein Soldat aussetzen. Heinrich Himmler erklärt für Wehrmacht, SS und Polizei die rassistischen Bestimmungen zumindest im Bordell als nichtig: „Der Geschlechtsverkehr eines Angehörigen der SS oder Polizei mit einer Polin wird grundsätzlich als militärisches Vergehen gerichtlich bestraft. Hierbei ist es unerheblich, ob zwischen den Beteiligten ein Liebesverhältnis besteht oder es sich nur um einen ein- oder mehrmaligen Kontakt gelegentlichen Geschlechtsverkehr ohne irgendwelche seelischen Bindungen handelt. (…) Ich wünsche unter keinen Umständen, daß eine Lockerung der Auffassungen über das Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Polinnen eintritt. (…) Ich verkenne die Schwierigkeiten nicht, die in geschlechtlicher Hinsicht für die Männer der SS und Polizei im Generalgouvernement bestehen. Deswegen will ich auch gegen einen Verkehr in Bordellen oder mit unter behördlicher und ärztlicher Kontrolle stehenden Sittendirnen nichts einwenden, da hierbei weder irgendeine Zeugung noch irgendwelche inneren Bindungen zu erwarten sind.“ (22)

Weiter gilt: „Die Mädchen sind Polinnen. Der Verkehr mit den Polinnen in den Bordellen wurde nicht als ein gesellschaftlicher, der mit den Polen nach dem Erlaß des Führers verboten ist, angesehen. Die Beziehungen der Dirnen zu den wechselnden Besuchern (…) sind sachlich-wirtschaftlicher Art. Sie haben auch nicht den gesellschaftlichen Einschlag, den das öffentliche Kennenlernen auf der Straße, dem Strich oder den die sonstigen Formen des Kennenlernens haben. Ein gesellschaftlicher Verkehr setzt ein gewisses Maß an Achtung und geistigen Beziehungen voraus, die in den Bordellen nicht gegeben sind.“ (23)

Die Verbringung von Frauen anderer Nationalitäten in die Bordelle erfüllt für die Wehrmacht und ihre Soldaten auch den Zweck, Frauen als Frauen, Frauen als Angehörige anderer Länder und damit anderer Nationen selbst auf den mindergelittenen Status von Prostituierten, denen Achtung und Respekt nicht entgegengebracht werden müssen, herabzusetzen und somit als Mann und als Angehöriger einer vermeintlich höherwertigen Nation und „Rasse“ einen Besatzerstatus zu fixieren und zu demonstrieren. Dies gilt auch für Jüdinnen, deren Verschaffung in Wehrmachts- und SS-Bordelle de facto verboten wurde, dennoch gibt es vereinzelte Hinweise, dass auch sie, ebenso wie Romnja, Sintizza und auch schwarze Frauen in die Bordelle verbracht worden sind. (24)

In Frankreich werden „freie“ Prostituierte von den deutschen Besatzern kriminalisiert, sie versuchen der Verfolgung und der Inhaftnahme durch eine Meldung ins Bordell zu entkommen. Sie werden teilweise von Zuhältern in die Bordelle vermittelt oder versuchen mit der „freiwilligen“ Meldung aus dem Straflager zu entkommen. (25) Auch im Warthegau erfolgen Zugriff und Rekrutierung der Frauen über die Behörden – Gesundheitsamt, Kriminalpolizei, Gestapo und Heeresstreifen beteiligen sich an Selektion und Verschaffung in die Bordelle. (26). Weiter östlich erfolgt die Gewalt offensichtlicher: Frauen werden bei Razzien in Kinos, Cafés und vor dem Arbeitsamt aufgegriffen, sie werden vor die Wahl gestellt, sich ins Bordell zu melden oder aber zum Arbeitseinsatz in Deutschland gebracht zu werden (oftmals mit der Folge, vergewaltigt, misshandelt, getötet und von der Familie getrennt zu werden) (27) oder sie werden direkt verschleppt. (28)

In einem Fall verschleppter Mädchen in ein Militärbordell in der Ukraine stellte sich nach ärztlicher Untersuchung heraus, dass 85% der jungen Frauen zum Zeitpunkt der Ankunft im Bordell noch jungfräulich gewesen waren. (29)

Doch selbst wenn manche Meldung ins Bordell in einigen Fällen noch den Anschein von Freiwilligkeit haben sollte: Spätestens bei „Arbeitsaufnahme“ wird klar, dass es sich um Zwangsprostitution handelt. Oft wird den Frauen ein Merkblatt ausgehändigt, dass sie darüber informiert, sie würden bei Nichteinhaltung der im Bordell geltenden Regeln in ein Konzentrationslager verbracht. (30)

Im Bordell selbst werden die Frauen eingesperrt: der „Arbeitsvertrag“, wenn es einen gibt, ist nicht einseitig kündbar, Ausgang muss genehmigt werden und wenn, dann findet er nur begleitet statt, Urlaub zu Regenerationszwecken wird oft nicht genehmigt – auf „Arbeitsniederlegung“, Verweigern der Zwangsuntersuchungen oder gar Flucht stehen Geld- und Gefängnisstrafen, Straf- oder Konzentrationslager. (31) Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Frauen, die sich im Bordell mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt hatten, vor allem im Osten Europas vom SD erschossen worden sind. (32)

Die Wehrmacht versucht, ihren Soldaten einen Anreiz zu geben, die Bordelle zu nutzen statt die freie Prostitution: „Die Qualität der Mädchen [sic!] wird laufend überwacht und darauf gesehen, daß nur jugendliche, ansehnliche und möglichst hübsche Mädchen eingestellt werden, weil nur auf diese Weise eine wirksame Konkurrenz zur freien Prostitution aufgenommen werden kann.“ (33) In der Folge kommt es in manchen Bordellen zu Massenandrängen wie im Bordell am Truppenübungsplatz Neuhammer: „In der Zeit vom 4.3. – 10.3.43 kamen durchschnittlich jeden Tag auf jede Prostituierte: im Ostlager 22, 6, im Westlager 25,7 Besucher. Am Sonntag, den 7.3.43, wurde die höchste Besucherzahl mit 27,6 bzw. 46,5 je Prostituierte erreicht. Da die Bordelle erst 7 Tage in Betrieb sind, ist mit einer Steigerung obiger Besucherzahlen zu rechnen.“ (34)

Vor allem aus Abhörprotokollen lässt sich erschließen, dass die soldatischen Freier um die Verbringungsmechanismen ins und um die Lebensbedingungen im Bordell gewusst haben: „In Warschau haben unsere Truppen vor der Haustür Schlange gestanden. In Radom war der erste Raum voll, während die LKW-Leute draußen standen. Jede Frau hatte in einer Stunde 14 bis 15 Mann. Sie haben da alle zwei Tage die Frau gewechselt.“ (35)

Das fehlende Mitgefühl mit den Frauen erklärt sich mit dem traditionellen Anspruch des Siegers und Besatzers, die Frauen des Gegners sexuell missbrauchen zu können, aber auch mit rassistischen Motiven (so wurde Französinnen und „Slawinnen“ abgesprochen, überhaupt eine Geschlechtsehre“ zu haben, an der sie verletzt werden könnten (36), zudem, sei, so die Soldaten, was den Frauen angetan worden war, nicht beträchtlich, sie seien ja vorher schon Prostituierte gewesen. (37).

Obwohl die Soldaten teilweise selbst konstatierten, die Wehrmachtsbordelle seien ein gewaltbesetztes Thema gewesen, hat sie das von den massenhaften Besuchen im Bordell, die für sie ja kein Zwang gewesen sind, nicht abgehalten. Den vom Staat für sie bereitgestellten Raum, sexuelle Gewalt auszuüben, haben damit viele von ihnen freiwillig genutzt. Dies diente nicht nur der sexuellen Bedürfnisbefriedigung, sondern auch der Identitätsversicherung als Mann und als Besatzer sowie der Verstärkung der Zugehörigkeit zu einer handlungsfähigen Tat- bzw. Tätergemeinschaft. Während die soldatischen Freier allerdings noch lange nach dem Krieg recht offen über ihre als „erotische Heldentaten“ empfundenen Handlungsweisen gesprochen und teilweise damit geprotzt haben, war es für die Frauen, die die Bordelle überlebt haben, nach dem Krieg lebensgefährlich, über das zu sprechen, was ihnen geschehen ist: der Ausschluss aus der Gesellschaft in ihrer Heimat war die Folge, teilweise aber auch Gefängnis, Deportation oder Todesstrafen wegen vermeintlicher „Kollaboration mit dem Feind“.

© Anne S. Respondek

Anmerkungen:

1) Wehrmachtangehöriger Felbert und Kittel, Abhörprotokoll  SRGG 1086, 28.12.1944, TNA, WO 208/4169, zitiert nach Neitzel, Soldaten, S. 153

2) Merkblatt für Soldaten. Merkblatt 53/13. „Deutscher Soldat! Merkblatt zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten“, Bundesarchiv Militärarchiv RH12-23-71

3) Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818, S. 1

4) Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=40, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

5) Vgl. Der Oberbefehlshaber des Heeres, Nr. 8840/41 PA2 (I/Ia) Az. 15, H Qu OKH den 6. September 1941, Geheim. Betr.: Selbstzucht, Anlage 1 Nr. 18497/40, 31. Juli 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

6) Vgl. Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister, Az. 1271 IV b (IIa), Nr. I/13016/42, HQuOKH, den 20. März 1940, Betr.: Prostitution und Bordellwesen in den besetzten Ostgebieten, Bundesarchiv / Militärarchiv RH 12-23-1818

7) Vgl. Gertjejanssen, Wendy Jo, Victims, Heroes, Survivors. Sexual violence on the eastern front during World War II, Ph.D., University of Minnesota, 2004, S. 161

8) Disziplinarbericht der 8. Zerstörerflotte „Narvik“ für die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 1. September 1943, BA/MA, RM 58/39

9) Wehrkreisarzt XVIII, Schreiben an den Heeressanitätsinspekteur in Berlin, 3.1.1945, NARA, RG-242 78/189, Bl. 761 f., hier Bl. 761, zitiert nach Mühlhäuser, Eroberungen, S. 236

10) Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

11) Richtlinien für die Einrichtung von Bordellen in den besetzten Gebieten. Armeeoberkommando 6 O.Qu./IVb, A.H.Qu., am 23. 7. 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH20-6-1009

12) Vgl. Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

13) Anlage 3 zu ObdH Nr. 8840/41, PA2 (I/Ia) vom 6.9.41, Oberkommando des Heeres, Genu GenStdH, Nr. 11672/40 geh., HQu, den 7. August 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

14) Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371 sowie Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

15) Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

16) Ebd.

17) ADML, 80 W 37, undat. Dokument, Eingangsstempel Präfektur Maine-et-Loire: 11.7.1940, zitiert nach Meinen, Insa, Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich, Bremen 2002, S. 57

18) Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister, Az. 255 IV b, Nr. 11244 / 40 (geh.), HQuOKH, 29. Juli 1940, Betr.: Prostitution und Bordellwesen in Belgien und im besetzten Gebiet Frankreichs, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

19) Der Reichsminister des Innern (i.V. gez. Dr. Conti), IVg 3473/39 5670, Betrifft: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Berlin, den 18. September 1919, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

20) Feldkommandantur 581, Verwaltungsstab, Vw.Gr. I/2 an die Kreiskommandanturen Rennes, St.-Malo, Fougéres, Redon, Betr.: Überwachung der Prostitution – hier polizeiliche Massnahmen und Strafen, Rennes, 4. April 1941, Bundesarchiv / Militärarchiv RH36-444

21) So zum Beispiel im Fall Maria K., Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Posen. Gewerbsunzucht. Staatsarchiv Poznań, Sign.: PL 53/1024/18

22) Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Tgb.Nr. III/491/42 Be./Ha., Führer-Hauptquartier, den 30.6.1942, Betr.: Geschlechtsverkehr von Angehörigen der SS und Polizei mit Frauen einer andersrassigen Bevölkerung, Bundesarchiv / Militärarchiv NS 19/1913, NS 7/266

23) Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

24) Vgl. Gertjejanssen, Wendy Jo, Victims, Heroes, Survivors. Sexual violence on the eastern front during World War II, Ph.D., University of Minnesota, 2004, S. 195

25) Vgl. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, S. 195, S. 204 – 212

26) Vgl. Respondek, Anne S., „‘Gerne will ich wieder ins Bordell gehen‘ – Maria K.s ‚freiwillige‘ Meldung für ein Wehrmachtsbordell“, Hamburg 2019, S. 41 – 69. Der hier vorliegende Aufsatz fasst die von mir in der genannten Publikation vorgestellten Rechercheergebnisse z.T. zusammen.

27) Vgl. Mühlhäuser, Regina, Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion, 1941 – 1945, Hamburg 2010 S. 223 ff.

28) Vgl. Gertjejanssen, Victims, S. 177 – 186

29) vgl. Mühlhäuser, Eroberungen, S. 224

30) Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Posen. Gewerbsunzucht. Staatsarchiv Poznań, Sign.: PL 53/1024/18, S. 43

31) Vgl. Respondek, „‘Gerne will ich wieder ins Bordell gehen‘“, S. 183 – 185

32) Vgl. Beck, Birgit, Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939 – 1945, Paderborn 2004, S. 112

33) Lagebericht vom 2.10.1942. Blatt 16 zum Lagebericht, Bundesarchiv / Militärarchiv RW35-1221

34) Div.-Arzt 162.Inf.Div., o.U., den 12.3.43, Betr.: Bordelle auf dem Truppenübungsplatz Neuhammer. Bezug: Ferngespräch des stellv. Wehrkreisarztes VIII mit dem Adjutanten des Div.-Arztes am 11.3.43. An den Korpsarzt beim stellv.Gen.Kdo.VIII A.K. (Wehrkreisarzt VIII) Breslau. Bundesarchiv / Militärarchiv, RH 26-162-58

35) Wehrmachtangehöriger Wallus, Abhörprotokoll SRA 735, 14. 10. 1940, TNA, WO 208/4120, zitiert nach Neitzel, Sönke und Welzer, Harald, Soldaten. Protokolle vom Kämpfen, Sterben und Töten, Frankfurt am Main 2011, S. 221

36) BA-ZNS S 167, Gericht der 7. Pz.Div., Bl. 13, Rechtsgutachten vom 21. Juli 1940, zitiert nach Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, S. 287 und BA-ZNS S 152, Gericht der 35. Inf.Div.., Bl. 9f: Feldurteil vom 24. Oktober 1943, hier Bl.9, zitiert nach Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, S. 290

37) Beckermann, Ruth, Jenseits des Krieges, Ehemalige Wehrmachtssoldaten erinnern sich, Wien 1998, S. 134, zitiert nach Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, S. 115

https://www.graswurzel.net/gwr/2019/08/wehrmachtsbordelle/

Elfriede M.

Wie ein Missbrauchsopfer im Nationalsozialismus zur Täterin gemacht wurde – Prostitutionspolitik im Nationalsozialismus

(Dieser Text ist zuerst in der Zeitung „Graswurzelrevolution“ erschienen.)

Ich bin Historikerin. Mein Forschungsschwerpunkt ist sexuelle Gewalt gegen Frauen in Kriegssituationen. Konkret forsche ich zum Thema der Bordelle für Wehrmacht und SS. Das bedeutet häufig, emotional belastendes Quellenmaterial zu sichten. Briefe kleiner Mädchen zu lesen, die über Gewalt gegen jüdische Frauen im Vorfeld des Massakers der Wehrmacht an 33.000 Jüdinnen und Juden im ukrainischen Babi Yar schreiben zum Beispiel. Oder psychiatrische Gutachten über Frauen, die 20 Jahre, nachdem sie den Horror der Wehrmachtsbordelle überlebt haben, noch zusammenbrechen, wenn sie darüber reden sollen und die sagen, sie wünschten, man hätte sie damals gleich umgebracht. Oder Bücher zu schreiben über polnische Verkäuferinnen, die zwangsweise in Wehrmachtsbordelle verbracht worden sind und letztlich nach Auschwitz kamen, weil sie sich gewehrt haben. All das aufzuarbeiten ist wichtig. Aber es ist auch emotional schwer wegzupacken.

Als ich an einem Tag im Herbst ins Archiv gehe, erwarte ich keinen so schwerwiegenden Fund. Ich recherchiere zu einem Nebenthema, denn ich suche noch Material, welches aufzeigt, dass die Strategie, welche die Nationalsozialisten in Sachen Prostitution verfolgten, eine zwiegespaltene war: während sie einerseits Prostituierte kriminalisierten, sie gar als „Asoziale“ ins KZ steckten, waren andererseits sie es, die die Bordelle überhaupt erst wieder eröffneten, ja, die ganze Bordellstraßen bauten, in denen sie prostituierte Frauen kasernierten. In den besetzten Gebieten taten sie dies ebenso: Prostitution wurde hart verfolgt – und zugleich wurden Bordelle für Wehrmacht und SS errichtet. Dies führte zu der absurden Situation, dass auch Frauen, die „draußen“ als Prostituierte verfolgt und deswegen verhaftet worden waren, später im Wehrmachtsbordell genau zu dem gezwungen wurden, weswegen man sie einst verhaftet hatte: Prostitution. Denn der sexuelle Kontakt zu Soldaten sollte vor allem in den besetzten Gebieten nur noch im überwachten Wehrmachtsbordell stattfinden. Dies sollte dem Schutz vor Geschlechtskrankheiten dienen, aber auch verhindern, dass deutsche Soldaten die Frauen anderer Länder als Menschen wie sie wahrnahmen, als Subjekte überhaupt.

An diesem Tag suche ich Fallbeispiele dafür, dass auch an der Heimatfront Frauen, von denen es hieß, sie hätten sexuelle Kontakte mit deutschen Soldaten, verfolgt wurden – denn die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten war für die Wehrmacht Chefsache. Ein geschlechtskranker Soldat kann nicht kämpfen – und wenn alles schiefläuft, kann er auch keinen Nachwuchs mehr zeugen. Dies galt es unter allen Umständen zu verhindern. Mir werden also im Archiv einige Fallakten deutscher Frauen vorgelegt, die Ärger mit den Behörden bekamen, weil sie deutsche Soldaten mit Geschlechtskrankheiten angesteckt haben sollen. Es sind ungefähr 50 Kripoakten. Normalerweise schaffe ich es, 50 Akten an einem einzigen Tag durchzulesen. An diesem Tag aber schaffe ich nur eine, nämlich die, die mir gleich als erstes vorgelegt wird. Es ist die von Elfriede.

Elfriede wird 1941 verhaftet, weil ihr vorgeworfen wird, dass sie den Schützen Paul Sch. mit Tripper angesteckt hat. So weit nichts Außergewöhnliches – aber bereits auf den ersten Seiten der Akte, die die Kriminalpolizei Leipzig über Elfriede angelegt hat, macht mich etwas stutzig. Denn Elfriede, die im Dezember 1920 in Leipzig geboren wurde und fünf Geschwister hat, wird bereits mit 15 das erste Mal von der Kriminalpolizei aufgegriffen. Sie ist von zu Hause weggelaufen, zum 21. Mal. Sie schläft draußen, und sie friert erbärmlich. Weil sie mehrfach Kleidung wie z.B. Mäntel aus Schulen stiehlt, bekommt sie mit der Polizei zu tun. Der Vater, auf die Wache bestellt, um die Tochter heimzuholen, gibt an, sie sei seit der ersten Periode „verstimmt“, wisse bisweilen nicht mehr, was sie tue, und laufe dann von zu Hause fort. Zurück komme sie dann stets in einem halbverhungerten Zustand. Elfriede kommt in eine Nervenklinik, aus der sie aber flieht. Erneut schläft sie in leerstehenden Häusern nahe ihres Elternhauses, stiehlt Kleidung, weil ihr so kalt ist. Zu essen hat sie nichts. Die Kripo führt sie erneut der Nervenklinik zu, in der man zu dem Schluss kommt, dass es eigentlich kaum möglich sei, dass Elfriede nicht wisse, was sie tue. Auch die Kripo vermerkt, Elfriede mache einen normalen Eindruck, allerdings wirke sie manchmal plötzlich verstört und wisse dann keine Antwort mehr.

Bis 1938 wird Elfriede immer und immer wieder aufgegriffen, es ist stets dasselbe Muster: sie läuft von zu Hause fort, stiehlt, was sie braucht, um sich in der Nachtkälte zu wärmen. Sie berichtet der Kripo, sie wisse nicht, warum sie von zu Hause entweiche, es überkomme sie wie ein Drang, aber sie verspüre an diesen Tagen immer ein Angstgefühl ihren Eltern gegenüber, und sie empfinde als schrecklich, dass sie und ihre Geschwister nicht auf der Straße spielen dürften, sondern sich, da die Mutter viel arbeite, nachmittags allein mit ihrem Vater in der Wohnung aufhalten müssen. Das halte sie nicht aus. Der Drang, fortzulaufen und zu stehlen, überkomme sie aber nur, wenn sie sich zu Hause aufhalten müsse, nicht, wenn sie weit fort sei und arbeite.

Als sie schließlich im Verdacht steht, ein Fahrrad gestohlen zu haben, werden Gutachten über sie angefordert. Die Volksschule, die sie besucht hat, teilt mit, sie habe schon damals nicht vermocht, sich der Gemeinschaft anzuschließen, und sei wegen ihres verschlossenen Wesens von der Klasse abgelehnt worden. Außerdem habe sie selten Schularbeiten gemacht, da sie als Älteste der Geschwister daheim den Haushalt führen musste. Der Schulleiter findet, Elfriede mache den Eindruck einer „schwachsinnigen“ Person. Auch der Vater, Albert M., schlägt in dieselbe Kerbe und bezeichnet seine eigene Tochter als „geistig minderwertige Person“. Die Kripo beurteilt Elfriede wie folgt: „Die M. ist eine sehr verlogene Person. Macht auch den Eindruck einer geistig minderwertigen Person. Doch geht sie mit viel Geschick und Überlegung bei strafbaren Handlungen ans Werk.“ Das Amtsgericht verurteilt Elfriede wegen Diebstahls, danach kommt sie in ein Mädchenheim. Der Vater, ein ehemaliger Fürsorgepfleger, der in den letzten Jahren vor seiner Schwerbeschädigtenrente als Justizangestellter gearbeitet hatte, fragt in Briefen mehrfach nach, ob in dem Leipziger Mädchenheim auch wirklich eine Erziehung im nationalsozialistischen Geiste gewährleistet sei. Er ist seit Mai 1933 Parteimitglied, unterzeichnet auch privat mit „Heil Hitler“, ist Mitglied der NSV, seine Frau Ortsgruppenleiterin beim Frauenbund. Und er beschwert sich beim Jugendamt darüber, dass man den Eltern Elfriede entzogen hat, sie seien schwer getroffen: „Ich habe als politischer Leiter meinem Führer den Eid geleistet, den halte ich bis zum Tode (…). Ich kenne nur Volksgemeinschaft. Meine Familie und ich sind schwer geschädigt, durch das was man uns angetan. So ist uns bewiesen worden, wie man Schwerbeschädigte und kinderreiche Familien schützt. Es ist uns bewiesen und klargemacht worden, dass nationalsozialistischer Geist noch immer nicht überall eingezogen ist, dass es immer noch zweierlei Parteigenossen gibt, und ich lasse mir dies nicht gefallen. Einer fällt, entweder ich oder derjenige Mensch, der mein Unglück gewollt.“

Und tatsächlich wird Elfriede wieder aus dem Mädchenheim entlassen. Und der Vater erstattet dem Jugendamt Bericht über Elfriedes Entwicklung: Sie gehe wieder arbeiten, schreibt er, aber er behalte ihr Geld ein. Nur ab und an gebe er ihr ein paar Groschen. Das Problem des nächtlichen Einnässens, das Elfriede seit ihrem 8. Lebensjahr habe, habe er jetzt gelöst, indem er sie nachts mehrfach wecke.

Das ist der Moment, in dem es mir eiskalt den Rücken herunterläuft. Ein Vater, der seine Kinder nachmittags einsperrt, während die Mutter nie da ist. Der seine Tochter als „geistig minderwertig“ bezeichnet. Ein Mädchen, das immer wieder von zu Hause wegläuft, sogar im Winter, das lieber draußen schläft und hungert und stiehlt, als nach Hause zu gehen. Und das ins Bett pinkelt, jede Nacht. Mir kommt ein schrecklicher Verdacht. Ich ahne, warum Elfriede nicht nach Hause möchte. Und ich kann die Akte nicht mehr weglegen, kann jetzt nicht weitere Fälle anschauen – ich muss wissen, wie es weitergegangen ist. Ich bestelle bei der Archivaufsicht für den nächsten Tag alle Akten, die ich zu Elfriede finden kann: ihre Heimakten, und auch eine Gerichtsakte. Außerdem finde ich noch eine weitere Gerichtsakte zu ihrem Vater. Auch die bestelle ich.

Und am nächsten Tag lese ich weiter Elfriedes Geschichte. Wühle mich durch die Akten, die seit 80 Jahren niemand mehr geöffnet hat. Und ich sehe, dass im November 1938 Elfriedes Onkel zum Jugendamt geht und dort die Vermutung äußert, dass Elfriede von ihrem Vater missbraucht wird. Mehrfach habe er Übergriffigkeiten ihr gegenüber beobachtet, sagt er, auch existierten Nacktbilder von ihr, die der Vater gefertigt hatte. Er versuche, Elfriedes Vertrauen zu gewinnen, vor allem, seit sie immer wieder fortlaufe, aber sie sei ganz und gar verschlossen, richtiggehend verstockt. Weil Elfriede nicht aufhört, sich „herumzutreiben“, kommt sie in ein Heim in Mittweida. Von dort berichtet man über sie, es sei außerordentlich schwer, an sie heranzukommen, sie sei sehr still und mache einen verschüchterten Eindruck. Sie sei gerne für sich, lese viel und liebe es, draußen in der Natur zu sein. Aber auch darüber möchte Elfriede nicht reden: „Sie schien intensiv zu erleben. Ihre Naturschilderungen bewiesen ihre seelische Empfänglichkeit und Aufgeschlossenheit. Nur selten äußerte sie sich aber über solche Erlebnisse, sie verschloss alles in sich.“ Sie steht abseits, aber ein mangelndes Gemeinschaftsgefühl attestiert man ihr nicht. Den kleineren Kindern gegenüber zeigt sie sich liebevoll und zugewandt. Auch im Heim nässt Elfriede jede Nacht ein. Der Heimleitung fällt auf, dass Elfriede überhaupt kein Ekelgefühl besitzt, sie schläft im urinnassen Bettzeug weiter, sie wäscht sich nicht, wechselt nicht ihre Kleidung, wischt emotionslos Erbrochenes weg und reinigt ohne zu protestieren Toiletten. Von ihren Kameradinnen wird sie wegen ihrer „hochgradigen Unsauberkeit abgelehnt“, die Mädchen behaupten, Elfriede „stinke wie eine Leichenhalle“. Als ich das lese, frage ich mich, ob nicht auch das ein weiterer Hinweis auf sexuellen Kindesmissbrauch ist – der Versuch, Übergriffe abzuwehren, indem man ungewaschen ist und stinkt. Das Jugendamt sieht den Heimaufenthalt nicht als Erfolg an. Im September 1939 schreibt man: „Elfriede ist ein undiszipliniertes Mädchen (…)“, sie sei träge, sie falle durch Liederlichkeit und Schmutz auf. „Sie wird nie imstande sein, dem Guten um seiner selbst willen zu gehorchen.“ Sie sei „gemütsarm, empfindet schwach oder gar nicht“, „kann sich nicht zusammenreißen“, ist „verbockt“ und „lügnerisch“. „Finster und unfreundlich ist ihr Gesichtsausdruck“, bemerkt man, und dass ein „stinkender Geruch“ von ihr ausgeht. Man schlussfolgert: „Ihr Heimaufenthalt hat bisher keinerlei Erfolge erzielt. Es besteht wenig Aussicht, dass sie noch zum Besseren einlenkt.“ Über ihre Eltern schreibt man, sie machten einen „primitiven Eindruck“, sie seien „psychopathisch“. Vor allem der Vater sei ein bekannter Schreiber von Beschwerdebriefen an alle möglichen Behörden und Beamten, er sei ein Querulant – und in der Tat möchte er, dass Elfriede aus dem Heim zu ihm zurückkehrt. Dafür wendet er sich sogar schriftlich an den Reichsjugendführer.

Bevor Elfriede das Heim verlässt, spricht man sie auf die vermuteten „besonderen Beziehungen“ zu ihrem Vater an. Man vermerkt: „Sie ist geständig.“ Und ich ärgere mich darüber, dass man so schreibt, als hätte sie sich einer Straftat schuldig gemacht. Und in der Tat hat sie das, denn das erste, was geschieht, ist, dass ein Verfahren wegen „Blutschande“ eingeleitet wird – gegen Elfriede. Es wird zwar schnell eingestellt, da die „Blutschande“ in absteigender Linie erfolgte und Elfriede noch minderjährig ist, aber es muss sie dennoch erschreckt und eingeschüchtert haben. Sie läuft mehrfach aus dem Heim weg, kann Arbeitsstellen danach nicht halten, stiehlt wieder, weil sie Hunger hat. Der Kripo gegenüber äußert sie: „Ich habe es getan, weil ich in Not war.“ Und der vernehmende Kriminaloberassistent kommt zu dem Schluss: „Die M. machte bei der Vernehmung einen ruhigen, sachlichen, zurückgezogenen und wahrheitsliebenden Eindruck. Ich hatte das Gefühl, als wenn sie die Wahrheit sagte.“

Noch im Jahr 1939 zeigt Elfriede ihren Vater an. Es muss unglaublich schlimm für sie gewesen sein, in der Zeit zwischen Anzeige und Urteil zu Hause bei ihrem Vater wohnen zu müssen. Der Prozess gegen ihren Vater gerät für Elfriede zur Katastrophe. Über sie werden mehrere Glaubwürdigkeitsgutachten aus früheren Schulen und Heimen angefordert, Kripo, Jugendamt, Berufsschule und Nervenklinik sowie das Jugendgericht berichten über sie – und alle Berichte sind negativ und stellen sie in einem sehr schlechten Licht dar. Sie sei eine „haltlose, hochgradig unsaubere (…) Psychopathin“, heißt es. Außerdem sei sie arbeitsscheu und erziehungsresistent, auf Prügel und Auszanken reagiere sie verstockt oder weine „beleidigt große Tränen“. „Im Charakter hat sie etwas unechtes“, schreibt man, sie sei „charakterlich als wenig glaubwürdig anzusehen“. Außerdem neige sie zu Unwahrheiten, und sie habe eine rege Fantasie.

Über ihren Vater wird kein solches Leumunds- oder Führungszeugnis angefordert. Stattdessen wird betont, dass er ein „alter Kämpfer“ ist, ein Parteigenosse und politischer Leiter. Durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg erlangt er bei Gericht eine besondere Reputation, auch die Tatsache, dass er kriegsverschüttet worden war und dass er das Frontkämpferehrenkreuz besitzt, hilft ihm hier weiter.

Während des Prozesses will der Vater Elfriede als „geistig minderwertig“ klassifizieren lassen. Obwohl auch der Onkel für Elfriede aussagt, glaubt man ihr nicht. Denn sie ist eine bettnässende „Herumtreiberin“, die gegen einen ehrwürdigen Parteigenossen aussagt. Außerdem wird alles getan, um sie als verrückt dastehen zu lassen. All ihre Aufenthalte in Nervenkliniken werden ihr vorgehalten, außerdem ihre Verhaltensauffälligkeiten, die sie seit Beginn ihrer Periode (und damit auch seit Beginn des Missbrauchs) zeigt. Außerdem wird betont, dass sie sich bei ihren Fluchtversuchen mit Männern „herumtreibt“. Es ist die NS-Version dessen, was auch heute noch anzeigenden Opfern von Sexualstraftaten widerfährt: „Die denkt sich das alles nur aus“, „die ist auf irgendeinem Rachefeldzug“, „die ist doch eh verrückt“, „ich kann mir das bei dem gar nicht vorstellen“ und „die hatte bestimmt gerade ihre Tage und dreht deswegen so durch“ – sowie natürlich die komplette Durchleuchtung des sexuellen Vorlebens der Anzeigenden. Elfriede hatte schon mal einen Freund, und mit diesem auch Geschlechtsverkehr gehabt. Für das Gericht ein Hinweis auf ihre „Verdorbenheit“ und ihre „Triebhaftigkeit“.

Elfriede sagt vor Gericht aus, dass ihr Vater mehrfach mit ihr den Geschlechtsakt vollzogen habe. Sie berichtet, der Missbrauch habe 1935 begonnen, als ihre Mutter bei einem Frauenschaftsabend gewesen sei. Die Schwere der Handlungsweise habe sie damals nicht erkannt, sie habe geglaubt, dies sei normal, bis sie später durch einen Zeitungsartikel darüber aufgeklärt worden sei, dass nicht alle Väter dies mit ihren Kindern machen. Ihrer Mutter habe sie nichts davon erzählt, da sie sich so geschämt habe. Zweimal die Woche habe der Vater sie derart missbraucht. Sie vermute, dass er dies auch mit ihrer kleinen Schwester Erika tue. Die aber leugnet: Der Vater hätte sie nie angefasst, weil sie ganz anders sei als Elfriede. In diesem Nebensatz verrät Erika einiges über die Stimmung in der Familie: Elfriede ist das schwarze Schaf. Sie hat angezeigt. Und dies wird nicht als Versuch gewertet, ihre Geschwister zu schützen, sondern in der Familie wird die Erzählung von Elfriede als Familienzerstörerin etabliert: Elfriede lügt. Und wenn sie nicht lügt und der Vater sich wirklich an ihr vergriffen hat, dann wird es ihre Schuld sein: sie ist „so eine“, sie „treibt sich rum“, es liegt irgendwie an ihrer Art. Es ist also nie passiert und wenn doch, dann ist es ihre eigene Schuld. Als ich diesen Nebensatz lese – „denn ich bin ganz anders als Elfriede“ –, kann ich mir kaum vorstellen, wie mutig Elfriede gewesen sein muss, ohne ein Zuhause und ohne Unterstützung anzuzeigen. Die ganze Familie bis auf den Onkel gegen sich. Niemand glaubt ihr, sie wird beschämt und beschuldigt. Und trotzdem ist sie zur Polizei gegangen und hat versucht, mit dieser Anzeige ihre kleine Schwester zu schützen. Aber das Gericht glaubt ihr nicht. Es bezeichnet Elfriede als „in höchstem Grad unglaubwürdige Person“.

Für all das, was der Vater ihr sonst angetan hat, findet das Gericht Erklärungen: Das Fotografieren von Elfriede in nacktem Zustand sei der Beobachtung der Kindesentwicklung geschuldet, und wenn sie immer fortlaufe, sei es doch normal, dass der Vater sie danach nackt auf Ungeziefer und darauf, ob sie Verkehr gehabt habe, untersuche, schließlich habe sie dabei sicher „geschlechtliche Ausschweifungen“ gehabt. Und dass bei einem Parteigenossen mit sechs Kindern nicht alle Kinder ein eigenes Bett haben, sei auch nicht auffällig. Der Verdacht bestehe zwar, dass der Vater sich an ihr vergangen habe, aber mangels Beweisen erfolgt dann doch ein Freispruch. Er muss für Elfriede ein Schlag ins Gesicht gewesen sein.

Elfriede wohnt immer noch zu Hause. Ich mag mir nicht vorstellen, wie das für sie gewesen sein muss. Die Mutter ist überhaupt nicht mehr da, sie arbeitet seit Kriegsbeginn beim Sanitätsdienst, schläft auf der Arbeitsstelle, ist nur alle sechs Tage mal zu Hause. Elfriede soll allein den elterlichen Haushalt führen, auf die Geschwister aufpassen, und sie ist den ganzen Tag den Übergriffen des Vaters ausgesetzt. Das hält sie nicht aus, sie reißt immer wieder aus. Ab März 1941 wird sie mehrfach von der Polizei bei Razzien in Hotels aufgegriffen, immer in Begleitung älterer Männer. Für die Polizei ein Zeichen dafür, dass sie sich heimlich prostituiert. Und das ist auch realistisch, denn wovon soll sie leben, wenn sie von daheim ausgerissen ist? Und Prostitution ist das, was sie von daheim kennt: der Vater behält all ihr Geld ein. Sie bekommt nicht mal Schuhe, wenn sie ihm nicht zu Willen ist. Elfriede ist daran gewöhnt, für Essen, ein Obdach und das Allernotwendigste sexuell zur Verfügung zu stehen. So kennt sie es von zu Hause. Sie wird von der Polizei verwarnt. Bald schmeißt der Vater sie aus der Wohnung, Elfriede weiß nicht, wohin und was tun. Sie prostituiert sich in einem Hotel und wird dort erneut von der Polizei aufgegriffen. Sie wird auf Geschlechtskrankheiten zwangsuntersucht. Sie betont, sie wolle ja normal arbeiten, sie habe mehrfach angeboten, anstelle ihrer Mutter deren Arbeitsstelle zu besetzen, aber dies sei abgelehnt worden. Und dann gibt sie zu, einen Soldaten als Freier gehabt zu haben. Von da an ist Elfriede für die Polizei eine besonders beobachtenswerte Person. Denn die Polizei sieht eine Gefährdung der Wehrmacht durch diese „heruntergekommene“ Frau, die noch dazu möglicherweise geschlechtskrank ist. Und dann meldet sich auch noch ihr Vater bei der Kripo und behauptet, daheim seien massenweise Briefe von Soldaten angekommen, alle für Elfriede. Die Behörden sind hoch alarmiert.

Aber in diesem Sommer 1941 passiert noch etwas anderes: Auch Elfriedes Schwester Erika wird von der Polizei aufgegriffen, weil sie von Zuhause weggelaufen ist, im Freien schläft und sich prostituiert, um zu überleben. Bei der Vernehmung sagt Erika ohne Scheu, ihr Vater sei doch selber schuld, wenn sie unsittliche Handlungen begehe, denn er habe ihr diese ja erst beigebracht. Der vernehmende Beamte kann es erst nicht glauben – nach mehreren Stunden aber ist er überzeugt: In dieser Familie stimmt überhaupt nichts. Früh um halb sechs wird Albert M. in seiner Wohnung festgenommen. Seine Kinder sowie seine Ehefrau werden auf die Wache bestellt. Alle Kinder bis auf das jüngste sagen aus, über Jahre missbraucht worden zu sein – Erika (18), Lieselotte (17), Albert (19) und Irmgard (16). Nur Elfriede weigert sich, auszusagen. Sie begründet dies damit, dass sie Angst hat, wieder in eine Anstalt zu kommen, so wie beim ersten Prozess. Sie vertraut den Behörden nicht mehr. Die restlichen Geschwister aber berichten auch in den Details übereinstimmend von sexuellem Kindesmissbrauch. Sie alle hätten lange nicht gewusst, dass dies verboten sei. Ihr Vater hätte ihnen gesagt, alle Väter würden dies mit ihren Kindern tun, und Kinder hätten zu gehorchen; wenn er dies nicht mit ihnen tue, würden sie krank. Da er bei Gericht gearbeitet hatte, waren sie davon ausgegangen, er wisse, wie weit er gehen könne. Der Vater leugnet alles.

In der Zwischenzeit wird Elfriede immer wieder als heimliche Prostituierte aufgegriffen. Mehrfach wird sie der „Frauenhilfsstelle“ zugeführt, immer wieder muss sie sich zwangsuntersuchen lassen. Sie ist traumatisiert, der Vater ist im Polizeigefängnis, und sie muss daheim auf fünf ebenso traumatisierte Geschwister aufpassen und den Haushalt führen und zudem Vollzeit arbeiten – sie verschläft, bis ihr gekündigt wird. Es ist alles zu viel für sie. Als ihr nachgewiesen wird, dass sie einen Schützen der Wehrmacht mit Tripper angesteckt hat, kommt sie für einen Monat ins Gefängnis – wegen „verbotenen Beischlafs in Folge einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Geschlechtskrankheit“.

Elfriede wird nie wieder freikommen. Denn noch während sie im Gefängnis ist, wird im Januar 1942 darüber beraten, was weiter mit ihr zu tun sei. Polizeiliche Vorbeugehaft wegen „asozialen Verhaltens“ wird vorgeschlagen. Im Hintergrund werden Gutachten über sie erstellt – und ein „Krimineller Lebenslauf über die Hausangestellte und Asoziale Elfriede M.“. In diesen Dokumenten wird alles, was Elfriede jemals erlebt, getan oder gesagt hat, gegen sie verwendet. Sogar, dass ihr Vater wegen „Blutschande“ in Untersuchungshaft sitzt, wird ihr angelastet: Sie entstamme also einer „asozialen“ Familie, in der der Vater die Kinder missbrauche, sei demzufolge erblich belastet, heißt es. Sie sei eine Bettnässerin, eine Herumtreiberin, absolut erziehungsunfähig, liederlich, verwahrlost, verschlagen und renitent. Sie sei „arbeitsscheu“ und habe eine „starke verbrecherische Neigung“. Durch ihre sexuelle Hemmungslosigkeit und Triebhaftigkeit stelle sie eine Ansteckungsgefahr für Männer im Allgemeinen und die Wehrmacht im Besonderen dar. Und man kommt zu dem Schluss: „Elfriede M. verdient nunmehr keine Rücksichtnahme mehr. Sie hat genügend bewiesen, dass sie überhaupt nicht den Willen hat, ein geordnetes Leben zu führen und zu arbeiten. Sie bedeutet infolge ihrer Arbeitsscheu, ihrer Trieb- und Hemmungslosigkeit eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es erscheinen strengste Maßnahmen als erforderlich, um E.M. wieder an Arbeit und Ordnung zu gewöhnen.“ Und „strengste Maßnahmen“, das bedeutet: KZ. Am 23. Januar 1942 wird Elfriede ins KZ Ravensbrück eingeliefert.

In der Zwischenzeit läuft noch immer der Prozess, den ihre Geschwister gegen den sie missbrauchenden Vater angestrengt haben. Auch diesmal versucht er, seine Kinder als „gehässig“ darzustellen und die Anzeige als einen „Racheakt“ vor allem von Erika, die sich mit Männern „herumtreibe“, was er ihr verboten habe. Er schreibt Briefe an die Polizei und an Behörden, in denen er sie über seine „lügende Tochter“ Erika „aufklärt“, aber diesmal funktioniert diese Taktik nicht. Es sind zu viele Kinder gleichzeitig, die gegen ihn aussagen. Auch die Glaubwürdigkeitsgutachten der Kinder kommen zu dem Schluss, es sei kein Grund festzustellen, weswegen die Kinder dem Vater ohne Not so etwas Schwerwiegendes anlasten wollten. Im Gegenteil sei auffällig, dass sie nur widerwillig aussagten, und bemüht seien, ihn nicht unnötig zu belasten. Vor Gericht verweigern alle Kinder sowie die Ehefrau dann die Aussage. Albert M. wird dennoch verurteilt: am 10. April 1942 wird ihm wegen Sittlichkeitsverbrechens an seinen eigenen Kindern die Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verkündet. Außerdem wird ein Parteigerichtsverfahren gegen ihn angestrengt, er wird aus der Partei ausgeschlossen. Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter bekommt seine Frau nicht mehr. Albert M. rebelliert dagegen, will in Berufung gehen, schreibt wieder Briefe. Er drängt darauf, psychiatrisch untersucht zu werden, um zu beweisen, dass er all dies gar nicht getan haben könne. Seine Kinder seien erblich belastet und unglaubwürdig, schreibt er, Erika treibe sich mit Männern herum. Es nutzt ihm nichts mehr.

Aber das Urteil gegen Albert M. und seine bewiesene Schuld führen nicht dazu, dass Elfriede aus Ravensbrück wieder freikommt. Im Gegenteil scheint die Tatsache, dass sie einer Familie entstammt, in der der Vater derartige sexuelle Übergriffe auf seine eigenen Kinder getätigt hat, ihr eher zum Nachteil zu gereichen. Was ihre Entwicklung, auch ihre „Fehltritte“ erklären und entschuldigen könnte, wird zu etwas, das gegen Elfriede verwendet wird: als Beweis dafür, dass sie von einem Vater abstammt, der „asozial“ ist. Und somit muss auch sie „asozial“ sein – denn dies wird laut nationalsozialistischer Forschung vererbt. Und weist nicht all ihr Verhalten darauf hin, dass sie diesem erbbiologisch festgelegten Schicksal nicht entkommen kann? Die Verdorbenheit wird allein ihr zugeschrieben, sie gilt als hoffnungsloser Fall.

Am 8. Juli 1942, gerade mal einige Monate nach dem Urteil gegen ihren Vater, wird Elfriede, die mittlerweile von Ravensbrück nach Auschwitz verschafft worden ist, von den Nationalsozialisten ermordet. Zu diesem Zeitpunkt ist sie 21 Jahre alt. Die Behörden heben ihre Akte auf: für „kriminalbiologische Forschungszwecke“ über „asoziale Sippen“. Als wäre das, was Elfriede angetan worden ist, Ausdruck ihrer eigenen Verkommenheit und nicht der ihres Vaters. Und als wäre es vererbbar. Ihr Vater bleibt nicht lange im Gefängnis. Er stellt mehrere Anträge auf Haftunfähigkeit wegen Krankheit, schreibt den Gauleiter an und den Führer: sein Sohn habe 1942 in Russland einen Kopfschuss erlitten, seine Tochter Elfriede sei in einem „oberschlesischen Arbeitsdienstlager“ an „Hitzschlag“ gestorben. Zwei Kinder habe er also, wie er es nennt, „dem Vaterland geopfert“ – ob er nicht wieder freikommen könne? Und tatsächlich kommt er 1944 frei. Die restliche Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt und 1945 ganz erlassen. Er verstirbt 1948. Das letzte, was ich von Elfriedes Familie lese, ist ein Antrag darauf, dass Elfriedes Mutter doch bitte als Hinterbliebene einer „VDN“, einer Verfolgten des Naziregimes, anerkannt werden möge. Als die Familie aufgefordert wird, darzulegen, warum Elfriede nach Auschwitz gekommen ist, herrscht Schweigen. Und dann: nichts mehr, nie wieder. Ewige Stille.

Als ich die letzte Akte beiseitelege, ist mir ganz schwindelig. Drei Tage habe ich insgesamt mit Elfriede verbracht. Drei Tage, in denen ich mich in ihre Geschichte wie in einen Sog hereingezogen fühlte. In denen ich entsetzt und erschrocken war über das Furchtbare, was ihr angetan worden ist, und fassungslos über den Mut von Elfriede und ihren Geschwistern. Drei Tage, in denen ich des Öfteren heimlich auf dem Archivklo geweint habe. Drei Tage, in denen ich immer gehofft habe, es würde eine Kehrtwende in dieser Geschichte eintreten. Aber nichts wurde besser, im Gegenteil. Ein Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs ist in Auschwitz ermordet worden. Mir ist klar, dass sie damit nicht die einzige ist. Aber für mich hat sie jetzt ein Gesicht, und sie hat einen Namen. Elfriede.

Und als ich an diesem dritten und letzten Tag das Archiv verlasse, fühle ich mich innerlich wie betäubt. Und ich habe das Gefühl, dass es knirscht unter meinen Schritten. Als würde ich über etwas Zersplittertes, Zerbrochenes laufen. Glasscherben. Oder Eissplitter. Oder mein Herz.

(c) Anne S. Respondek

Verwendete Quellen aus dem Staatsarchiv Leipzig:
(1) Polizeipräsidium Leipzig 20031, PP-S 2317/116, Albert M. wegen Sittlichkeitsverbrechens
(2) Landgericht Leipzig 20114, 07064 und 07065 und 02856, Albert M. wegen Sexualvergehens an seinen Kindern
(3) Amtsgericht Leipzig 20124, 01089, Elfriede M. wegen Diebstahls
(4) Erziehungs- und Pflegeheim Mittweida, 22211, 18, Elfriede M.
(5) Bezirkstag und Rat des Bezirks Leipzig 20237, 13223, M. N.N.
(6) Kriminalpolizei Leipzig PolPr 20031, PP-S 2218, Elfriede M.

Anmerkungen:
Victim Blaming (Beschuldigung des Opfers, Täter-Opfer-Umkehr) heißt, dass dem Opfer einer Gewalttat die Schuld oder zumindest eine Mitschuld an der Tat zugeschrieben wird. Häufig geschieht dies nach sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen mit dem Ziel, den Täter zu entschuldigen und das Opfer einzuschüchtern und z.B. vom Erstatten einer Anzeige abzuhalten.

„… aus sanitären Gründen vernichtet“

Julie H.: Ausgegrenzt, verfolgt, vernichtet  – Prostitution im Nationalsozialismus

(Dieser Text ist zuerst in der Zeitung „Graswurzelrevolution“ erschienen.)

Als im März 1939 ihre christlich-deutschen Pflegeeltern die Adoption rückgängig machen, muss die 19-jährige Julie H. wieder ihren alten, jüdisch klingenden Geburtsnamen tragen.

Sie hat jetzt kein Zuhause mehr, findet keine Arbeit, und die Nationalsozialisten sind sehr daran interessiert, ihre genaue „Rassezugehörigkeit“ festzustellen – soll sie jetzt als „Volljüdin“, als „Halbjüdin“ oder als „Mischling 1. Grades“ weiterverfolgt werden?

Julie H. steht unter Druck.

Sie will überleben.

Aber wie?

Da verfällt sie auf einen Trick, der ihr die Rückkehr in die vermeintlich sichere „Volksgemeinschaft“ ermöglichen soll.

Doch dann greift ein Mann zur Waffe – und alles geht ganz schrecklich schief.

Sie wollen alles ganz genau wissen. Bei ihrer Verhaftung am 9. März 1940 in Düsseldorf werden ihr schwerwiegende Dinge vorgeworfen: Hotelbetrug, heimliche Prostitution und Rassenschande. Und da sie eine jüdische Mutter hat, die in New York wohnt, vermutet die Gestapo sogar, sie könnte eine Spionin sein: „Sie gefährdet nach dem Ergebnis der staatpolizeilichen Feststellungen durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem sie dringend verdächtig ist, sich zum Nachteil des Deutschen Reiches zu betätigen.

Jetzt stellt die Gestapo Julie H. viele sehr intime Fragen. Mit wie vielen Männern sie geschlafen habe in den letzten 12 Monaten, also seit sie nicht mehr Zuhause wohnt? Wie hießen die Männer, was für Berufe haben sie? Wann genau hat sie mit ihnen geschlafen und wo? Hat sie etwas dafür bekommen, vielleicht Geld? Wussten diese Männer, dass sie Jüdin ist und haben sie sich folglich der Rassenschande schuldig gemacht? Welche Lokale hat sie besucht, welche Pensionen und Hotels aufgesucht, und wer war mit dabei?

Julie H. nennt unter dem Druck der Vernehmung Namen. Sie benennt einen Unteroffizier, mit dem sie ein Liebesverhältnis gehabt habe. Einen Arzt, einen Kellner, einen Hauptmann, einen Oberstleutnant, einen Zahlmeister, einen Leutnant, noch einen Leutnant. Sie hätte sich all diesen Männern unter anderem Namen vorgestellt, es sei diesen Männern nicht bewusst gewesen, dass sie Jüdin sei. Aller Geschlechtsverkehr habe in Pensionen und Hotels stattgefunden, einmal aber auch in einer Türnische.

Die Gestapo holt sie am nächsten Tag zu einer erneuten Vernehmung aus der Zelle.  Sie sagt: „In der Zwischenzeit sind mir noch einige Männer eingefallen, mit denen ich in der Zeit von November 1939 bis Februar 1940 noch geschlechtlich verkehrt habe.“ Sie benennt: einen Obertruppführer des Reichsarbeitsdienstes, einen Brauereibesitzer, einen Landwirt („Der Landwirt wusste, dass ich Jüdin bin. Im Laufe unserer Unterhaltung hatte ich ihm auf seine Frage, ich sehe aus wie eine Jüdin, gesagt, dass ich in Wirklichkeit auch eine sei. Der Herr erklärte mir, das störe ihn nicht, in seiner Familie sei einer seiner Großeltern gleichfalls nicht arisch.“), einen Schneider, einen Zahlmeister vom Luftgaukommando. Da sind gefährlich viele Militärpersonen dabei, findet die Gestapo. Und ist eine Jüdin, deren Mutter in den USA lebt, nicht wirklich eine geeignete Verräterin von Militärgeheimnissen? Aber zumindest dieser Verdacht erhärtet sich nicht. Julie H. beteuert, mit den Männern nicht über militärische Angelegenheiten gesprochen zu haben. Auch in den Briefen, die ausgetauscht wurden, sei davon nie die Rede gewesen. Eines beruhigt die Gestapo aber auch eindrücklich: die Gefahr der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter Soldaten. Denn die Nationalsozialisten brauchen gesunde Soldaten und zeugungsfähige Männer, die den Erhalt der „arischen Rasse“ sichern. Julie H. wird ermahnt, sich nicht mehr mit deutschen Soldaten einzulassen. Sie gibt zu Protokoll: „Ich sehe ein, dass mein moralischer Lebenswandel in der letzten Zeit, insbesondere der übermäßige Geschlechtsverkehr vor allem mit Militärpersonen, zu verurteilen ist. Ich gebe zu, dass hierdurch die Gefahr bestand, Geschlechtskrankheiten der Wehrmacht zu verbreiten. Nach meiner evtl. Entlassung werde ich einen andern Lebenswandel anfangen und bitte meine vorliegenden Verfehlungen milde zu beurteilen.“ Als die Vernehmungen beendet sind, unterstreicht die Gestapo in den Protokollen die Namen von Frauen, mit denen Julie H. unterwegs war in den Lokalen und Pensionen, um Männer kennenzulernen. Es sind die Ehefrau eines Oberfeldwebels und die Frau eines Militärgeistlichen, die jetzt nicht nur in Verdacht stehen, ihre Männer zu betrügen, sondern auch, sich heimlich zu prostituieren. Auch sie werden von der Gestapo hören.

Dass Julie H. jetzt in den Vernehmungsprotokollen als „Jüdin“ geführt wird, ist neu. Gerade ein Jahr zuvor galt sie noch als Deutsche. Das liegt daran, dass ihre Mutter, die mittlerweile in den USA lebende Rosa H., sie zwar geboren hat, Julie H. aber schon 5 Tage nach der Geburt von einem als „arisch“ geltenden Ehepaar adoptiert worden ist. Sie heißen Henriette und Heinrich Pl. und geben Julie einen neuen Namen: „Margot Pl.“ heißt sie jetzt. Sie lebt bei ihren neuen Eltern, besucht mehrere Schulen. Danach absolviert sie das „Landjahr“, wird dort sogar „Kameradschaftsführerin“. In den Bund Deutscher Mädel soll sie eintreten – aber ihre Pflegemutter interveniert: „Die anschließend beabsichtigte Aufnahme in den Bund Deutscher Mädel wurde nicht vollzogen, weil meine Pflegemutter (…)  mich nicht gehen ließ. Sie sagte mir, ich sollte Zuhause bleiben und sie sehe es nicht gerne, wenn ich draußen herumliefe.“

Sie fängt verschiedene Ausbildungen an, bricht sie immer wieder ab – mal krankheitsbedingt, mal, weil sie es „nicht mehr aushält“. Sie arbeitet hier und dort als Aushilfe, in Lebensmittelgeschäften, bei Versicherungen, in Druckanstalten, im Gaumamt, bei Kraftfahrspeditionen und Zeitungen. Aber sie geht immer wieder von dort weg, es sind viele Wechsel in kurzer Zeit. Zuletzt ist sie Stenotypistin. Manchmal wohnt sie nicht Zuhause, manchmal schon – so auch von November 1938 bis Januar 1939. In dieser Zeit mischt die Pflegemutter sich in ihr Liebesleben ein – sie solle das Verhältnis zum bereits anderweitig verlobten Paul K. beenden. Der Streit schaukelt sich hoch, schließlich erwähnt die Pflegemutter gegenüber Paul K., dass ihre Tochter Jüdin sei. Das Verhältnis besteht dennoch weiter. Im Januar 1939 verlässt die Tochter das Elternhaus – ob sie des Hauses verwiesen wurde oder ihren Eltern wegen ihrer Arbeitslosigkeit wegen nicht zur Last fallen wollte, darüber besteht keine Einigkeit.

Im März 1939 aber wird der Kindesannahmevertrag aufgelöst, die Adoption rückgängig gemacht: „auf Grund schlechten Lebenswandels haben die Adoptiveltern die Adoption rückgängig gemacht, weswegen Julie H.  ihren Namen Margot Pl. ablegen und sich jetzt wieder H. nennen lassen muss, angeblich hat sie das erst recht auf die schiefe Bahn gebracht“, schreiben die Behörden.

Der Vorgang beruht auf dem §12 I des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12.4.1938. Jetzt heißt Margot also nicht mehr Margot, sondern, wie bei ihrer Geburt, wieder Julie H. – Und ihr Nachname ist typisch jüdisch, sie ist sofort erkennbar als eine Frau, die zur „arischen Volksgemeinschaft“ angeblich nicht mehr gehört.

Sie lebt jetzt, ausgestoßen vom elterlichen Zuhause und aus der sicheren Volksgemeinschaft, der sie als Margot Pl. noch angehört hatte, in verschiedenen Hotels und Pensionen. Paul K. hält sie aus. Auch ein italienischer Stoffhändler namens Giovanni unterhält mit ihr Verkehr gegen Sachwerte: den dafür erhaltenen Pelzmantel setzt Julie H. in Geld um, um sich Lebensmittel zu kaufen. Dann beginnt sie, mit vielen verschiedenen Männer zu schlafen, um irgendwie durchzukommen. Geld bekommt sie kaum dafür, aber Essen und ein Obdach, wie die Gestapo feststellt: „Als Entgelt für den Geschlechtsverkehr wurde nach ihren Angaben von den Männern für sie größtenteils die gemeinsamen Zechen und das Hotelzimmer bezahlt.“ Die Gestapo befindet: „Bei der H. handelt es sich um eine total verdorbene Frauenperson“, sie sei „in ihrer sexuellen Begierde unersättlich“ – und die Behörden leiten Strafverfahren (u.a. Rassenschande, Kuppelei, Beamtenbestechung, Vergehen gegen die Kriegsnotverordnung) gegen viele der Männer ein, mit denen Julie H. geschlafen hat.

Sehr wichtig ist für die Gestapo, festzustellen, welcher „Rasse“ Julie H. denn nun angehört. Als sie ihre Adoptiveltern noch hatte, galt sie als deutsch. Jetzt herrscht bei den Behörden Verwirrung. Ist Julie H. Volljüdin? Oder Halbjüdin? Oder Mischling 1. Grades? Und haben sich ihre Sexualpartner denn nun der „Rassenschande“ schuldig gemacht oder nicht? Julie H. selbst bezeichnet sich als „glaubenslos“, sie gehört keiner Konfession, keiner Religion an. Wenn sie von den nationalsozialistischen Behörden als „jüdisch“ bezeichnet wird, dann ist das also nicht religiös gemeint, sondern beruht auf „Erbbiologie“ und „Rassenkunde“. Die Gestapo versucht sogar, den Vater von Julie H. ausfindig zu machen, um ihren „Rassestatus“ einschätzen zu können. Sie scheitert daran – und führt Julie H. zunächst als „Halbjüdin“, denn die „Rassezugehörigkeit konnte nicht einwandfrei geklärt werden“. Später wird Julie H. in den Ermittlungsakten dann nur noch als „Volljüdin“ bezeichnet werden.

Zunächst wird Julie H. inhaftiert. Dass sie sich „herumgetrieben“ hat, steht für die Behörden fest. Dass sie sich heimlich prostituiert hat, kann ihr aber nicht nachgewiesen werden. Außerdem ist Julie H. krank, sie leidet mehrfach an Mittelohrentzündungen und an Kiefervereiterung. Sie ist nicht haftfähig – und die Kosten für die Aufenthalte im Gefängniskrankenhaus möchte der deutsche Staat sich gerne sparen. Also kommt Julie H. wieder frei: „Die Pflegeeltern des Schutzhäftlings haben sich bereit erklärt, ihre Pflegetochter wieder in die Hausgemeinschaft aufzunehmen und ihren Lebenswandel zu überwachen“ – überwacht wird Julie H. in den folgenden Monaten aber auch von der Gestapo. Die befindet, es sähe eigentlich alles ganz gut aus, und Julie H. gehe sogar wieder einer regelmäßigen Beschäftigung nach: „Die Überwachung hat bisher Nachteiliges nicht ergeben. Ihre Namensänderung von H. auf Pl. – Namen der Adoptiveltern – ist erneut in die Wege geleitet.“

Was die Gestapo zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: Julie H. wünscht sich nach ihren Erfahrungen als Adoptivkind nicht nur Liebe und eine eigene Familie. Sondern sie fürchtet sich auch schrecklich  davor, als aus Familie und „Volksgemeinschaft“ Ausgestoßene erneut schutz- und obdachlos zu sein und verfolgt zu werden. Den Status als Vogelfreie will sie nie wieder erleben. Ihre Eltern haben ihr den „deutschen“ Namen schon einmal weggenommen. Sie könnten es wieder tun, auf sie ist aus ihrer Sicht kein Verlass. Wie aber kann Julie H. jetzt wieder untertauchen in der Masse der „Volksgemeinschaft“? Für sie ist klar: sie muss einen Mann mit einem deutschen Namen finden, der sie heiratet. Den Druck, der auf ihr liegt, gibt sie weiter und verlegt sich auf eine Masche: sie beginnt Verhältnisse mit verheirateten Männern, behauptet dann, schwanger von ihnen zu sein, informiert die Ehefrauen, um eine Scheidung zu erreichen und fordert, geehelicht zu werden.

Das hat Julie H. schon mehrfach versucht. Bis jetzt hatte sie damit bei keinem ihrer Verhältnisse Erfolg.

Aber im November 1940 hat sie damit nicht nur keinen Erfolg mehr, sondern ihr Todesurteil unterschrieben. Denn der verheiratete Herr O., mit dem sie sich in einer Beziehung wähnt, verliert, als er derart erpresst wird, die Nerven.

Herr O. ist Gefängniswärter. Und dort, im Gefängnis, lernt er Julie H. auch kennen. Später wird er bestreiten, schon zu ihrer Haftzeit eine Affäre mit ihr gehabt zu haben. Aber spätestens als sie freikommt, befinden sich die beiden in einem Verhältnis, sie schlafen auch miteinander. Weil Julie H. damals im Prozess ist, erneut ihren deutschen Adoptivnamen tragen zu dürfen, hat O. keine Bedenken, sich wegen „Rassenschande“ schuldig zu machen. In zivil und in Uniform geht er mit ihr aus, sie besuchen öffentliche Lokale. So geht das wochenlang. Seine Frau ahnt zu diesem Zeitpunkt nichts, aber dann werden die beiden durch ein anonymes Schreiben denunziert und O. muss seiner Frau die Wahrheit sagen.

Es ist die Nacht vom 2. auf den 3. November 1940, als die Situation lebensgefährlich eskaliert. Das Ehepaar kommt nach Hause, beide alkoholisiert. Seit Wochen stehen beide unter Druck, Frau O. wird durch Anrufe terrorisiert, in denen Julie H. sie auffordert, ihren Mann endlich freizugeben, denn der habe sie geschwängert und müsse sie jetzt heiraten. Die Lage sei dringlich, sie befinde sich bereits im 5. Monat, behauptet Julie H. – Als Frau O. auf die Anrufe nicht mehr reagiert, verlegt sich Julie H. darauf, sie zu besuchen. Sie will alles tun, um diese Heirat zu erwirken – und ihr eigenes Leben vor der Verfolgung durch die Nazis zu schützen.

Auch an diesem Abend entlädt sich der Konflikt in einem Streit zwischen den Eheleuten, es wird laut. Frau O. macht ihrem Mann Vorwürfe, sich mit Julie H. überhaupt eingelassen und ihr dann auch noch ein Kind gemacht zu haben. Sie fühlt sich dem Terror, den ständigen Anrufen und Besuchen, schutzlos ausgeliefert. Beide schreien sich an, Frau O. geht ins Schlafzimmer, knallt mit der Tür. Wenig später folgt Herr O. ihr – in der Hand hat er eine Taschenpistole. Er bringe sie jetzt alle beide um, droht er. In Todesangst flieht Frau O. aus der Wohnung, rennt halbnackt auf die Straße, um ihr Leben zu retten. Schlotternd hält sie es eine ganze Weile in der nächtlichen Novemberkälte aus. Doch da sie nicht weiß, wohin sie gehen soll, kehrt sie schließlich in die Wohnung zurück. Ihr Mann wartet hinter der Haustür auf sie. Sie bettelt und fleht, dass er von seinem Vorhaben ablässt. Für diesen Abend gelingt dies: beide legen sich ins Bett, schlafen vor Übermüdung ein.

Am nächsten Morgen geht Frau O. zur Polizei.

Und die reagiert sofort. O. wird der Dienst als Gefängniswärter untersagt, Uniform, Ausrüstungsstücke und Ausweise werden ihm abgenommen: „Da Frau Ostertag sich fürchtete, dass ihr Mann wenn er wieder nach Hause käme, seine Selbstmordabsichten durchführen könnte und weil Ostertag tatsächlich eine geladene Taschenpistole mit sich führte, habe ich ihn im Einverständnis mit seiner vorgesetzten Dienststelle, bis zur weiteren Entscheidung in Schutzhaft genommen.“, schreibt der diensthabende Beamte ins Protokoll.

In der Befragung versucht Herr O., seinen gewaltsamen Übergriff gegen die eigene Frau und auch seinen angedachten Suizid herunterzuspielen. Er habe lediglich die Vorwürfe seiner Frau nicht mehr ausgehalten: „Um sie einzuschüchtern und den Lärm zu unterbinden, drohte ich  mit meiner Pistole. Die Absicht, mich oder meine Frau zu erschießen, habe ich nicht gehabt.“

Die nationalsozialistischen Behörden finden, der Versuch des Ehemannes, seine Frau zu töten und sich anschließend selbst das Leben zu nehmen, sei die Schuld von Julie H.

Am 7. November 1940 wird sie festgenommen. Es liegt sowieso noch eine vierwöchige Gefängnisstrafe vor ihr, weil sie zwei Pullover gestohlen hat. Zeit genug für die Gestapo, sich ausführlich mit ihrem Lebenslauf zu beschäftigen und eine „Sozialprognose“ abzugeben. Diese fällt denkbar ungünstig aus. Bereits in der späten Jugend sei Julie H. ein „verkommenes Mädchen“ gewesen, „lügnerisch, zum Stehlen neigend und (…) herumtreiberisch“. Mit Soldaten habe sie Geschlechtsverkehr gepflegt, damit angeblich die Gesundheit der Wehrmacht gefährdet. Dass sie versucht hat, Männer an sich zu binden, indem sie behauptet, schwanger zu sein, ist für die Gestapo und die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmbar: „Die H. hat durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie nicht gewillt ist, ihren unsoliden Lebenswandel aufzugeben. Durch ihre Skrupel- und Zügellosigkeit in sexueller Hinsicht bedeutet sie eine ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung.“ Und da sie „trotz eingehender Belehrung und Verwarnung ihr asoziales Verhalten nicht änderte, dadurch die Volksgemeinschaft schädigt und zu der Befürchtung Anlass gibt, dass sie nach Freilassung ihr Treiben fortsetzt“, bleibt aus Sicht der Behörden nur eins: Julie H. wird aus dem Gefängnis zwar entlassen, wird aber direkt in Schutzhaft genommen – und von da direkt ins Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überwiesen.

Jetzt sind alle Verbindungen, die Julie H. hatte und an die sie sich so verzweifelt klammerte, gekappt. Ihre Adoptivmutter geht wegen ihr nur noch ein einziges Mal zu den Behörden: um Papiere wie Schulzeugnis, Versicherungskarte, Landjahrbuch und Arbeitszeugnisse abzugeben. „Die frühere Stiefmutter der Julie Sara H., Frau Pl., hat die anliegenden Papiere hier abgegeben, damit sie der H. wieder zur Verfügung gestellt werden können. Frau Pl. erklärt, jegliche Beziehungen zu der H. abgebrochen zu haben.“ Jetzt ist Julie H. durch nichts mehr geschützt. Kein „arischer“ Mann hat sie geheiratet, die Pflegeeltern untersagen ihr das Führen des deutschen Namens, stoßen sie aus der Familie aus wie die „Volksgemeinschaft“ sie ausstößt: weil sie angeblich Jüdin ist, weil sie sich „asozial“ verhält und weil sie eine „sich herumtreibende“ Frau ist, die die deutschen Männer mit Geschlechtskrankheiten anstecken und den „arischen Volkskörper“ verseuchen könnte.

Julie H. stirbt angeblich am 9. Februar 1942 im KZ Ravensbrück. „Angeblich“, weil das Todesdatum genauso gefälscht sein könnte wie die angegebene Todesursache „Lungenentzündung“. Wann und wie genau Julie H. im KZ Ravensbrück wirklich gestorben ist, kann nicht mit Bestimmtheit ermittelt werden. Der offizielle Schnellbrief der Kommandantur des KZ Ravensbrück an die Gestapo Düsseldorf lautet jedenfalls so:  „Die seit dem 22.2.41 für die dortige Dienststelle hier einsitzende Schutzhaftgefangene Halbjüdin H.  ist am 9.2.42 um 15:10 Uhr an einer Lungenentzündung gestorben. (…) Es wird gebeten die Pflegeeltern Heinrich Pl. (…) vom Ableben der H. zu verständigen und ihnen bekanntzugeben, dass die Leiche auf Staatskosten eingeäschert wird. Eine Besichtigung der Leiche ist aus hygienischen Gründen nicht möglich. Die Urne kann von der Kommandantur des KL Ravensbrück zur Überführung schriftlich angefordert werden.“

Dass die in den Konzentrationslagern ermordeten Menschen aus hygienischer Ursache nicht mehr von ihren Angehörigen besichtigt werden können, ist ein Standardsatz in den Todesmeldungen der KZ-Kommandanturen an die Hinterbliebenen. Es ist eine Lüge, genau wie die Todesursache gefälscht ist, manchmal auch das Todesdatum. In den Urnen, die manche Angehörige auch wirklich anfordern, findet sich keinesfalls die Asche der Ermordeten. Es ist wahllos zusammengekratzte Asche aus den Krematorien der KZ.

Das einzige, was von Julie H. zurückbleibt, sind die Dinge, die sie mit ins KZ genommen hat. Das KZ schickt sie in einem Paket an die Gestapo Düsseldorf. Henriette Pl. wird vorgeladen, sie hat zu unterschreiben, dass alles, was auf der Effektenliste für die Einlieferung steht, nach dem Tod von Julie H. auch wieder abgegeben wurde.

Schließlich muss alles seine Ordnung haben.

Es handelt sich um: ein Nachthemd, eine weiße Polobluse, eine blau-schwarze Strickjacke, eine lila Strickjacke, ein gestricktes Leibchen, einen Wollschal, einen Seidenschal, zwei Paar Herrensocken, fünf Paar Strümpfe, zwei Paar Handschuhe, ein Paar neue Hausschuhe, eine Zahnbürste, ein Stück Seife, ein Stück Stopfgarn, ein Paar Schuhe, einen Strumpfhalter, vier Hemden, einen Rock, drei Schlüpfer, einen Mantel, zwei Unterröcke, eine Handtasche, einen Büstenhalter und einige Papiere.

Die ehemalige Adoptivmutter Henriette Pl. unterschreibt, die Sachen gesehen zu haben.

Dann wird auch das letzte Hab und Gut von Julie H. zusammengesammelt und vernichtet.

Aus „sanitären Gründen“.

© Anne S. Respondek, Januar 2022

Benutzte Quellen:

Gestapo-Akte der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf für Julie H. (Margot Pl.)

Bad Arolsen Archiv – Internationales Zentrum über NS-Opfer

Signatur 1.1.35.1 / Reference Code 8144405

„This women thing, that is a pretty dark chapter“[1] – German Military Brothels

August 29th 2019 | Author: Anne S. Respondek / Translator: Mario Respondek

(photo: German Military Brothel in Brest, source: Bundesarchiv, Bild 101II-MW-1019-21 / Dietrich / CC-BY-SA 3.0)

This is how an instruction sheet of the Wehrmacht informed German soldiers about the nation’s expectations concerning their lifestyle:

„A soldier with a venereal disease cannot do military service; disability for service brought on by their own fault, however, is unworthy of a German soldier! Your fatherland expects not only your full soldierly service, but also that you start a healthy family and become father to healthy children!“[2]

The battle against venereal diseases gained a political dimension to the National Socialist leadership at the latest when the war broke out: as the medical officer informed the military governer of the General Government in October 1940, Poland alone was heavily infested[3] with venereal diseases, so that the Wehrmacht feared a hundred- thousandfold dropout of German soldiers, who succumbed to (illegally) having intimate relationships with Polish women, or to making use of prostitution there, or to committing violent sexual attacks. Step by step, the National Socialist state tried to revoke what the 1927 act to combat STDs (Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten) had established: the partial decriminalisation of prostitutes and the coinciding criminalisation of brothel owners.

Involuntary Prostitution to the Benefit of Nazi Germany

The abolition of obligational medical examinations and the relocation of responsibilities from the police to the public health department were revoked by the National Socialists. Doing so, their aim was not to abolish prostitution, but rather enable the National Socialist state to harness it.

Brothels and bordello streets housing prostitutes emerged not only in the cities to be frequented by civilians. There were also brothels designated for migrant workers, forced labourers, concentration camp detainees, Todt Organisation workers, members of the German Reichsbahn (i.e. the German State Railroad Company), members of the Gestapo and police, as well as members of the SS and German Wehrmacht.

The idea behind the establishment of brothels for concentration camp detainees was to create a reward system that included a visit to a brothel in order to increase work performance. Aimed at soldiers, however, this type of establishment was considered a necessity by the administration of the Wehrmacht for other reasons. The battle against venereal diseases afflicting the troops led army doctors to  conclude:

„Venereal diseases are pretty wide-spread. Their frequent outbreak is fostered by an  exceptionally distinctive rate of secret prostitution. By all available means, we have to work towards the containment of venereal diseases in the German Wehrmacht, and that sexual intercourse with medically unvetted females be prevented. The only opportunity to practice auspicious control over prostitution sits with the inhabitants of the brothels.“[4]

It was assumed that the soldiers‘ „Sexualnot“ (paucity of sexual acts) would cause rape of civilian women and undesired homosexual actions in the occupied countries.[5] Making state-controlled brothels available was supposed to prevent that. Furthermore, especially the areas of the Soviet Union were fearfully suspected to make soldiers vulnerable to espionage by so-called „Freie“ (free ones), i.e. prostitutes that were not barracked.[6]

While it remains open to scrutiny whether or not the availability of brothels really had a reducing impact on homosexuality and espionage, the Wehrmacht soon had to admit:

„the „Triebabfuhrtheorie“ (sexual gratification theory), which implies that offering up prostitution to the troops will lead to a decrease in the number of rapes, has failed. Only a very few soldiers who commit sexual attacks are taken to court, and those who are, will sometimes swerve and profess that they thought at the time that the woman was a prostitute. They do not receive punishment.“[7]

What is more, is that the Wehrmacht detected a change in the soldiers‘ attitude towards women, which, seeing as this included German women as well, was cause to concern with regard to the soldiers‘ suitability for family life.[8]

According to critical voices within the leadership of the Wehrmacht, running brothels would not only serve to satisfy pre-existing needs, but would also cause them in men who otherwise would never enter a brothel. The huge crowds the German military brothels had to manage were seen as the result of a snowball system that would never have come into existence had the brothels never been made available to begin with:

As a military doctor states at the time, the disadvantages of brothels are the overall repulsive mass processing, and the fact that large numbers of young soldiers and those, who would hardly engage in this otherwise, are taken along by comrades and practically coerced into have intercourse with prostitutes, and he goes on to complain that all these evident disadvantages are in no way compensated by the existing means of exerting control.[9]

Despite this, the brothels were not closed down. The ‚Standardbordell für Besatzungszwecke“ (standard brothel for occupying purposes) continued to be erected and maintained within the operational area of the Wehrmacht (e.g. in France, Poland, Greece, Italy, Belgium, and the entire Sovjet Union). Oftentimes, the Wehrmacht established brothels in houses they had formerly seized from Jewish people[10], or they took control over pre-existing brothels. An admission of three Reichsmark was fixed for a visit to a brothel.[11] The establishments were under the control of local command, or, respectively, civil administration within occupied Poland. As to who was allowed to enter the houses, differentiation was strongly enforced. Civilians were not to visit the brothels for the Werhmacht and vice versa.[12] Similarly, often this differentiation was extended to different military units; officers were regularly not allowed to visit brothels for the troops, since for them, there were special brothels called „Absteigehotels“ (dosshouse/ flophouse).[13]

Sadomasochistic practices and intercourse without a condom were prohibited[14], and after each visit, the soldierly punter had to have himself sanitised.[15] The prostitutes in the brothels were obliged to have medical checks two times a week[16], and they could be reported for suspected sexual diseases at any time by soldierly punters, to which end all prostitutes received a card proving undergone medical checks, which they had to show unsolicitedly to every German soldier exploiting them.[17]

The ways in which women were taken to the brothels are diverse. First of all, the Wehrmacht had access to the files of local health authorities, which enabled them to trace down women who were prostitutes before, as well as those who were under suspicion to be. Subsequently, actions were taken by the police and razzias followed.[18] Detained women and those, who where reported in the pursuit of sources of infection with regard to venereal diseases, were subjected to mandatory medical checks.[19]

Women who were having sexual intercourse with soldiers of the Wehrmacht despite having a venereal disease received harsh punishment.[20] A directive concerning the displacement of women into brothels can be found in the form of an enactment from the Reich Governer, according to which foreign women who had sexual intercourse with Germans could be taken to a brothel.[21]

In the brothels, soldiers were exempted from accusations of committing „Rassenschande“ (racial defilement). Concerning brothel visits, racial regulations for German Wehrmacht, SS and police were nullified by Heinrich Himmler. In June 1942, he states:

In principle, sexual intercourse between a member of the SS or police and a Polish woman will be prosecuted as a military offense. It is of no significance whether theirs is a relationship of love, or only a single, or repeatedly pursued sexual contact without any emotional ties. […] Under no circumstances do I wish to ease the prohibition of sexual intercourse with Polish women. […] I do not mistake the trouble with regard to sexuality the men of the SS and police are confronted with in the General Governorate. For this reason, I will not interfere with sex in brothels or with harlots that are under administrative and medical control, seeing as neither conception, nor emotional bonds of any kind are to be expected in this connection.[22]

Other distinctions were already in place, as illustrated by a medical officer in 1940:

The girls are Polish. Sex with Polish women in the brothels would not be considered a social act, since for the Polish this is under prohibition by the Führer’s decree. The connection between the harlots and their various visitors are of a functional and economical nature. They also do not have the social impact that an acquaintance made in the publicness of urban space, or street prostitution, or any other kind of getting acquainted would have. A social act requires a certain amount of respect and rapport that the brothels do not facilitate.[23]

Taking all of this together, it would seem that the displacement of women of other nationalities into the brothels served further purposes to the Wehrmacht and its soldiers: To reduce women to being women, and to identify women of other countries as prostitutes, whom they owe no signs of dignity or respect, thereby putting their countries on an equally low level. By implication, the men of an ostensibly superior nationality and „race“ thereby firmly established and demonstrated the status of an occupying force.

This extends to Jewish women, whom to displace to a brothel for the Wehrmacht or SS was de facto outlawed. However, there are occasional mentionings that some of them, as well as Sinte and Roma women, and also black women were taken to brothels.[24]

In France, so-called „Freie“ (free) prostitutes were criminalised by the German occupying forces. While some attempted to avoid persecution and arrest by registration into a brothel, others were transferred to brothels by their pimps, and again others tried to make it out of prison camps and into a brothel by „volunteering“.[25]

Much like elsewhere, the recruitment of women in the Reichsgau Wartheland happened accessing the resources of local authorities. The health offices, criminal investigation division, Gestapo and patrolling troops played a part in the selection and displacement of women into the brothels.[26]

Further East, terror and abuse were acted out more blatantly: Women were taken in raids at cinemas, cafés and in front of the employment offices and found themselves faced with the choice of either registering into a brothel, or to be taken to Germany for forced labour (which often entailed being separated from their families, raped, abused and killed).[27] Others were point-blank abducted.[28] In the case of girls who were displaced into a military brothel in Ukraine, a medical check clarified that 85 % of the young women were still virgins upon their arrival at the brothel.[29]

Even if one or another registration into a brothel makes the impression a voluntary act, the beginning of „work“ eventually makes very plain that it actually meant forced prostitution. A lot of times, women were given a leaflet informing them that they would be taken to a concentration camp should they not follow the rules in the brothel.[30] Once in a brothel, the inmate was confined to it: A „work contract“, if there was any such document, was not terminable onesidedly, a day pass had to be authorised and was possible only under ward, a leave of absence for regenerative purposes was declined in many cases, an attempt to flee and the refusal to „work“ or undergo the obligatory medical checks was under penalties such as fines or imprisonment, or even to be taken to prison camps and concentration camps.[31] Moreover, there are sources that are suggestive of women who were shot dead by the SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS) in Eastern Europe because they caught a venereal disease in the brothel that housed them.[32]

The Wehrmacht tried to give their soldiers an incentive to use the brothels rather than uncontrolled prostitution, as pointed out in a situation report from 1942: The „quality“ of the girls is constantly monitored and heed is paid to only engage young, presentable and pretty girls, as this seems to be the only way to compete efficiently with uncontrolled prostitution.[33] In consequence, huge crowds were eager to visit certain brothels, such as the one at the military training area in Neuhammer, as a military doctor remarked on shortly after it was opened:

„In the period 4th – 10th March 1943, there was an average of 22.6 punters per prostitute in the East division, and 25.7 in the West division. On Sunday, 7th March 1943, there was a peak of 27.6, respectively 46.5 punters per prostitute. Since the brothels had opened only seven days earlier, the doctor assumed that an increase in number could be expected.“[34]

Especially interception records are indicative of soldierly punters that knew about the modes of recruitment for the women, and their living conditions, as an example from 1940 clearly illustrates:

„In Warsaw, our troops cued up at the front door. In Radom, the first room was full, while our truck drivers were waiting outside. Each woman had 14 to 15 men in an hour. They replaced the women there every other day there.“[35]

The absence of empathy towards the women marks the traditional claim of a victorious and occupying force to be able to do violence to the women of the opponent in the form of sexual abuse, but also bears wittness to racist motivations. It was denied that French women and Slav women had any kind of „Geschlechtsehre“ (sexual dignity) that could be harmed to begin with.[36] Soldiers claimed furthermore, that what had been done to these women was not significant by reason that they had been prostitutes all along.[37]

Although sometimes soldiers stated on their own account that Wehrmacht brothels are a violence-stricken subject, this did not stop them from making visits to the brothels en masse, nothwithstanding that it was not demanded of them. Using the space to act out sexual violence that the state provided was therefore their own choice. This did not only serve to satisfy sexual needs, but also to secure the image of them as men and an occupying force, as well as enforcing the affiliation with a potent in-group of offenders. The soldierly punters have been talking about what they felt were „erotic feats of valour“ even long after the war, some of them after a boasting fashion, and sometimes quite outspokenly so. The women who have survived the brothels on the other hand, faced life-threatening consequences were they to speak about what had happened to them: Exclusion from society, but also prison, deportation, or death sentences on the grounds of alleged collaboration with the enemy.

A review of Anne S. Respondek’s book „Gerne will ich wieder ins Bordell gehen…“ Maria K.s „freiwillige“ Meldung für ein Wehrmachtsbordell (280 pages, ISBN 978-3-944442-73-0, 34 Euro) published 2019 by  Marta Press in Hamburg is available as of October 2019 at the libertarian media library  Graswurzelrevolution Nr. 442.


[1] Wehrmachtangehöriger Felbert und Kittel, Abhörprotokoll  SRGG 1086, 28.12.1944, TNA, WO 208/4169, zitiert nach Neitzel, Soldaten, p 153

[2]Merkblatt für Soldaten. Merkblatt 53/13. „Deutscher Soldat! Merkblatt zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten“, Bundesarchiv Militärarchiv RH12-23-71

[3]Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818, p. 1

[4]Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=40, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[5]Der Oberbefehlshaber des Heeres, Nr. 8840/41 PA2 (I/Ia) Az. 15, H Qu OKH den 6. September 1941, Geheim. Betr.: Selbstzucht, Anlage 1 Nr. 18497/40, 31. Juli 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[6]Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister, Az. 1271 IV b (IIa), Nr. I/13016/42, HQuOKH, den 20. März 1940, Betr.: Prostitution und Bordellwesen in den besetzten Ostgebieten, Bundesarchiv / Militärarchiv RH 12-23-1818

[7]Cf. Gertjejanssen, Wendy Jo, Victims, Heroes, Survivors. Sexual violence on the eastern front during World War II, Ph.D., University of Minnesota, 2004, p. 161

[8]Disziplinarbericht der 8. Zerstörerflotte „Narvik“ für die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 1. September 1943, BA/MA, RM 58/39

[9]Wehrkreisarzt XVIII, Schreiben an den Heeressanitätsinspekteur in Berlin, 3.1.1945, NARA, RG-242 78/189, Bl. 761 f., here Bl. 761, quoted by Mühlhäuser, Eroberungen, p. 236

[10]Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

[11]Richtlinien für die Einrichtung von Bordellen in den besetzten Gebieten. Armeeoberkommando 6 O.Qu./IVb, A.H.Qu., am 23. 7. 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH20-6-1009

[12]Cf. Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[13]Attachment 3 to ObdH Nr. 8840/41, PA2 (I/Ia) vom 6.9.41, Oberkommando des Heeres, Genu GenStdH, Nr. 11672/40 geh., HQu, den 7. August 1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[14]Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371 sowie Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

[15]Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H / Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift. Betr.: Prostitution und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, den 16.7.1940, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[16]Ibid.

[17]ADML, 80 W 37, dateless document, receipt stamp of the prefecture Maine-et-Loire: 11.7.1940, referrenced after Meinen, Insa, Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich, Bremen 2002, p. 57

[18]Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister, Az. 255 IV b, Nr. 11244 / 40 (geh.), HQuOKH, 29. Juli 1940, Betr.: Prostitution und Bordellwesen in Belgien und im besetzten Gebiet Frankreichs, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1371

[19]Der Reichsminister des Innern (i.V. gez. Dr. Conti), IVg 3473/39 5670, Betrifft: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Berlin, den 18. September 1919, Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

[20]Feldkommandantur 581, Verwaltungsstab, Vw.Gr. I/2 an die Kreiskommandanturen Rennes, St.-Malo, Fougéres, Redon, Betr.: Überwachung der Prostitution – hier polizeiliche Massnahmen und Strafen, Rennes, 4. April 1941, Bundesarchiv / Militärarchiv RH36-444

[21]Cf. the case of Maria K., Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Posen. Gewerbsunzucht. Staatsarchiv Poznań, Sign.: PL 53/1024/18

[22]Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Tgb.Nr. III/491/42 Be./Ha., Führer-Hauptquartier, den 30.6.1942, Betr.: Geschlechtsverkehr von Angehörigen der SS und Polizei mit Frauen einer andersrassigen Bevölkerung, Bundesarchiv / Militärarchiv NS 19/1913, NS 7/266

[23]Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818

[24]Cf. Gertjejanssen, Wendy Jo, Victims, Heroes, Survivors. Sexual violence on the eastern front during World War II, Ph.D., University of Minnesota, 2004, p. 195

[25]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 195, p. 204 – 212

[26]Cf. Respondek, Anne S., „‘Gerne will ich wieder ins Bordell gehen‘ – Maria K.s ‚freiwillige‘ Meldung für ein Wehrmachtsbordell“, Hamburg 2019, p. 41 – 69. This essay partly summarises the research results presented in the publication given above.

[27]Cf. Mühlhäuser, Regina, Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion, 1941 – 1945, Hamburg 2010 p. 223 ff.

[28]Cf. Gertjejanssen, Victims, p. 177 – 186

[29]Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 224

[30]Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Posen. Gewerbsunzucht. Staatsarchiv Poznań, Sign.: PL 53/1024/18, p. 43

[31]Cf. Respondek, „‘Gerne will ich wieder ins Bordell gehen‘“, p. 183 – 185

[32]Cf. Beck, Birgit, Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939 – 1945, Paderborn 2004, p. 112

[33]Lagebericht vom 2.10.1942. Blatt 16 zum Lagebericht, Bundesarchiv / Militärarchiv RW35-1221

[34]Div.-Arzt 162.Inf.Div., o.U., den 12.3.43, Betr.: Bordelle auf dem Truppenübungsplatz Neuhammer. Bezug: Ferngespräch des stellv. Wehrkreisarztes VIII mit dem Adjutanten des Div.-Arztes am 11.3.43. An den Korpsarzt beim stellv.Gen.Kdo.VIII A.K. (Wehrkreisarzt VIII) Breslau. Bundesarchiv / Militärarchiv, RH 26-162-58

[35]Wehrmachtangehöriger Wallus, Abhörprotokoll SRA 735, 14. 10. 1940, TNA, WO 208/4120, referrenced after Neitzel, Sönke und Welzer, Harald, Soldaten. Protokolle vom Kämpfen, Sterben und Töten, Frankfurt am Main 2011, p. 221

[36]BA-ZNS S 167, Gericht der 7. Pz.Div., sheet 13, Rechtsgutachten vom 21. Juli 1940, referrenced after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 287 und BA-ZNS S 152, Gericht der 35. Inf.Div.., sheet 9f: Feldurteil vom 24. Oktober 1943, here sheet 9, referrenced after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 290

[37]Beckermann, Ruth, Jenseits des Krieges, Ehemalige Wehrmachtssoldaten erinnern sich, Wien 1998, p. 134, referrenced after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 115

„Gladly I shall return to the brothel…“

On German Military Brothels and Voluntariness

author: Anne S. Respondek / translator: Mario Respondek

(photo: German MIlitary Brothel in Brest in a former jewish house, 1940. source: Bundesarchiv, Bild 101II-MW-1019-07 / Dietrich / CC-BY-SA 3.0)

War and sexualised violence, including forced prostitution of women, unalterably go together within patriarchal systems.[1] This has been known even before the crimes committed against women and girls who were forced into prostitution in Japanese military brothels during WW2 were accounted for.[2]

            Brothels for soldiers are no Japanese creation in particular. The Great War, too, has given rise to German brothels at base that were erected by the state, but also mobile field brothels similar to caravans, and brothels in barracks behind the front line.[3] From 1941 onwards, the National Socialist state tied in with this tradition and transformed into a pimp by erecting brothels galore in almost all occupied countries. These were opened not only for male inmates of concentration camps[4], foreign workers and forced workers[5], or the Ukrainian guards of concentration camps, but also members of the SS[6], members of the Waffen-SS and police[7], foreign military units, foreign volunteers in the army groups[8], for the Todt Organisation, the NSKK and the Wehrmacht (i.e. German navy, ariforce, army) – always differentiated between brothels for officers, for corporals, for soldiers, for members of non-German nationality in the Waffen-SS, respectively members of Eastern peoples battalions, for the merchant navy, and for members of the German State Railways.[9]

            The state of research regarding these brothels is not very diverse. They constitute a taboo topic, similar to that of concentration camp brothels; the myth of voluntary registration into them deconstructed only in 2006 by Robert Sommer.[10]

            In order to settle the issue about voluntariness, I have analysed an individual case to shed some light on the mechanisms that preceded „taking up residence“ in a brothel. The analysed source is a criminal investigation file on a Polish saleswoman from Poznan (known as Posen at the time) who was taken to a Wehrmacht brothel. The document annotates that she registered voluntarily. If this is really so, and if this committer statement – for this annotation was made by the criminal investigation department – can be acknowledged directly and uncritically, will be the main subject of this essay. An additional prospect will be an in-depth examination of  the Wehrmacht brothel system.

            The criminal investigation file labelled Gewerbsunzucht Maria K. (Prostitution Maria K.) in the care of the National Archive Poznan contains 47 pages covering the years 1940 to 1943. It was issued by the national criminal police department (Kriminalpolizeileitstelle Posen). Up to this point, this file has not been thoroughly analysed and interpreted, though it has been mentioned in the film Frauen als Beute – Wehrmacht und Prostitution[11]. The research literature has to date failed to produce texts that dissect singular case files which show persecution history. The pages in this file are made up of records from the health authorities, criminal investigation department, and secret state police, reports given by the military patrollers that apprehended Maria K., as well as further reports the criminal investigation department made on her personality.

            According to the first page of the case file, Maria K. was born the illegitimate child to a dressmaker 1919-10-26 in Rogasen (now Rogoźno in the Oborniki district, Poland). She left the Polish public school upon completion of 6th grade and took up work as a salesclerk in a general store specialised in food items from overseas, then moved to Posen, where she worked at a café. She was a Roman Catholic and fluent in German an Polish. The German authorities noticed her when she turned 21. The first document in the case file has three photographs attached to it, showing a neatly-dressed young woman, and describes her appeareance. It makes Maria out as a woman of 5ft 2, slim, with long medium-blonde hair and gray-blue eyes. The description furthermore mentions her tooth gap, earlobe piercings, and freckles.

            The case file argues that the following incidents have taken place in the period 1940-43: It accuses Maria of having sexual intercourse with a citizen of the German Reich and suffering from a venereal disease. It is probable that Maria was denounced to the criminal police by a person from her inner circle. The records say that – once a forced medical check had borne no evidence of a venereal disease – she disputed taking money in exchange for having sex with the man. However, gifts and loans are interpreted by the investigating person as „a harlot’s wage“ (Hurenlohn). The accusations against her furthermore claim that her ID, identifying her as German instead of Polish, was a fake. Maria K. confessed that this was true and consequently received a six week sentence for forgery of documents. At this point, the secret state police stepped in, arrested Maria, interviewed her regarding her relationship with the German citizen and gave instructions that she be assigned to a Wehrmacht brothel. While Maria served her sentence, several German soldiers claimed that she had infected them with a venereal disease (although none could be found in her).

            On a walk with a German soldier, Maria was apprehended once more by patrollers, arrested, and interviewed by the secret state police. After her incarceration at a makeshift camp (Fort 7), the secret state police again instructed the criminal police to assign Maria K. to a brothel. She was then given a Merkblatt für Prostituierte (instruction sheet for prostitutes), informing her that she was to follow these instructions, or would be taken to a concentration camp otherwise. Her signature on this instruction sheet furthermore bound her to live at the brothel 19 Fischerei St. in Posen, to subject herself to the authorities, to observe the rules and agree to undergo obligatory medical checks.

            Her life following the imprisonment at the brothel was marked by a number of incidents. After a day pass from which Maria K. admittedly returned intoxicated, she was reported to have discommodated German citizens (Reichsbürger) and to have made insulting retorts which lead to a criminal complaint against her. After a short leave aimed to „reinstate her health“ she got herself involved in a police matter yet again in another event: Reportedly, Maria K. rampaged in the brothel while drunk and bit a medical orderly in the process, before making an escape from the brothel. When she did not show up for her medical check, the local health authorities reported her to the criminal police department. After a few days, she turned herself in – for fear, as she later admitted – and was taken to a hospital, then brought before a judge. Once again, the secret state police intervened and, without further ado, branded the former salesclerk as a previously convicted prostitute without permanent residence, as a tramp who prostitutes herself even outside the brothel and presents a source of infection. In other words, she was stigmatised for being precisely the product of what the government agencies themselves had renderred Maria K. to be. The criminal police confirmed that Maria K. and an officer who had been denied access to the brothel had met up at a local establishment. Maria K. denied this and instead maintained that the man was following her until she removed herself from the situation. She explained that she had been listening too much to the talk of the other girls who kept bringing up concentration camps, and that the administrator of the brothel had threatened to transfer her to one. She stated to have lost her nerve because of this and fled the brothel out of fear. In January 1942, Maria K. was taken to court for missing an obligatory medical check. She was sentenced to serve one year at a prison camp.

            However, after serving her sentence, she was not released. Instead, she was kept in preventive custody. The resulting presentiment had her write a letter asking to be allowed to work again, for she would be willing to work, even return to the brothel. Her promises to improve put into writing did not help. The criminal police department put together a criminal CV concerning the by then homeless, jobless, previously convicted prostitute. The document has her classified as an antisocial element who ought to be detained ‚in the interest of the German national character and people’s health‘ (Volkstumspflege und Volksgesundheit). It also denies any chance for improvement and condemns her request to transfer from preventive custody to a brothel. Her fear and her instinct of self-preservation were thus misconstrued as an affront. On March 4th 1943, Maria K. became an inmate at Auschwitz.

            With the inclusion of contemporary documents, a series of conclusions and theses can be drawn from interpreting of this case file:

            There are several entities that were involved in Maria K’s placement at a brothel, as well as keeping her there. Once she had been noticed, she was completely under the state’s control. The state interfered with Maria’s life in the form of the criminal police department, the secret state police, the public health authorities, the Wehrmacht for which the brothel was established, as well as military patrollers and medical orderlies. The discriminating mechanisms inherent in this example are threefold: sexism, classism, and racism.

            As a woman, Maria was monitored and controlled, because as a prostitute she was of value to the male Wehrmacht, who were supposed to keep up morale[12] through one-sidedly enjoyable encounters. That way, they were allegedly not as likely to hunt down ‚women as spoils of war‘ and could be certain not to catch venereal diseases seeing as the women in the Wehrmacht brothels were under constant supervision of the health authorities, staff surgeons, and paramedics[13]. If the women failed to show up for a medical exam at the public health department, the latter would report this to the criminal police department, which would give cause for the women to be arrested[14]. Women who broke the rules of conduct at a brothel were threatened to be transferred to a concentration camp[15].

            The use of condoms was obligatory,[16] though it was the women who were to see that this rule be followed. This was problematic. Numerous times, the armed punters asserted their claim to have sex with the prostituted women without a condom in the privacy of their rooms[17]. As a consequence, these women were exposed to infections, which led to their confinement in hospitals that had been transformed into detention centers[18]. Some punters also claimed to have been infected by a registered prostitute to avoid punishment for sexual relationships with local women in the occupied areas, or to cover up rape or visits to unregistered prostitutes, as this was forbidden[19].

            Maria K. was denounced several times by members of the armed forces, forced to undergo medical checks because of this, and taken into custody[20]. However, as made clear above, a venereal disease was never detected in her, neither during any of the forced stays at a hospital[21] nor her medical checks. Notably, in all documents of the Wehrmacht and in the case file at hand, too, the term „Ansteckungsquelle“ (source of infection) consensually bears a female connotation[22]. That it was male punters, too, who infected the women, is never mentioned. Handouts bearing instructions on sanitary measures even went as far as to victimise punters, saying they were victims of female sources of infection, victims of their own needs[23], victims who would relent to adultery in „moments of weakness“[24].

            A soldier suffering from venereal disease was not considered fit for action and caused worry because he might not be able to beget healthy children later[25]. While the soldiers were instructed to see themselves sanitised after a visit to a brothel, reports indicate that the penalties for evasion of sanitation[26] were basically not being acted out until 1943[27]. Thus, the women, including Maria, were permanently exposed to sanitary hazards in the brothels. Furthermore, there are reports of excesses, sexual assaults, groups of drunk soldiers who entered brothels by force, and physical violence against the women[28].

            Von Brauchitsch explained that the establishment of military brothels was supposed to minimise the expansion of homosexual activities and prevent rape[29], but this was not the case[30]. Quite the contrary, in fact, because the few soldiers that were actually taken to court for rape in the occupied regions thus claimed to have mistaken the corresponding victim for a prostitute at the time[31]. In the end, even the leadership of the Wehrmacht had to admit that, for one thing, prostitution does not only fail to grant sexual gratification („Triebableitung“) and containment but effects an increase in demand for even more prostitution, and for another thing, that it bestialises soldiers sexually in a way that makes them extend their misogynic perception of women not only to women outside prostitution in the occupied countries, but also „their“ women at home[32].

            The discrimination against Maria on the basis of social class similarly rests on priciples of distortion. As a prostitute, whom the criminal police took her for, and whom she ultimately became in the brothel, she was categorised as „asozial“ in the eyes of the authorities. As long as the state was able to make use of her, however, it did exactly that. As a „dishonoured“ woman and „asocial“ character, Maria could still be made use of as a prostitute, for as long as she would not resist. It was not before she bit a medical orderly, displayed resistance, and ultimately ran away, that the criminal police put into writing that she was to be taken to a concentration camp in accordance with the law. The very moment „asocial“ Maria K. refused to help with the German soldiers‘ „Geschlechtsnot,[33]“ she was of no more use to the authorities. The state turned Maria from a salesclerk with a job and permanent residence into a forcefully brothel-based prostitute, then went on to accuse her of just that. However, her undoing in a concentration camp on the grounds of her „asocial“ status was planned only after she fled. From that point on, the state considered her to be a renitent, irredeemable, homeless and unemployed prostitute, who is no longer of use to the „Volksgemeinschaft“[34] and who has shown no improvement in character even after several sentences of detention.[35]

            Nothing indicates free will in Maria’s transfer to a brothel. The criminal police cancelled the words „zwangsweise untergebracht“ (forcefully placed) and replaced them with „eingewiesen“ (transferred) in her case file. It is obvious that she did not volunteer for „duty at the brothel“ („Bordelldienst“), clearly not after the numerous times she was apprehended and pressured by the secret state police.

            Maria was threatened with concentration camp, and she was incarcerated. She was forbidden to leave the brothel at night on police orders. However, during the day, she was not allowed to be seen in public streets and places, as pointed out by the instruction sheet given to her. Leaving the brothel at all, even if just for a stroll, required official permission by the authorities. A leave of absence had to be officially sanctioned as well, and was not always granted. While in the brothel, she was not free to decide to lay down her prostitution, not even temporarily. Leaving the brothel would mean to be denounced by patrollers, police, soldierly punters, and civilians who felt „bothered“ by her presence, so that she would be apprehended again and taken to the brothel.      After several rearrests, interviews by the secret state police and criminal police, after one year in a punishment camp, she got a social prognosis by the authorities that – for the first time – claimed that her registration into the brothel was a matter of her own free will. It was only then, that Maria, who seemingly suspected a transfer into a concentration camp, positively begged to be taken back to the brothel. For she would be „willing to work.“ Regardless, the criminal police maintained a rigorous course. They listed all her „transgressions“ along with distorted facts and gross exaggerations, as formerly described. They went even further and imputed her with a rebellious predisposition, and a renitent character immune to educational and disciplinary measures. This unfavourable social prognosis lead to the recommendation that she be taken to a concentration camp. A handwritten sidenote remarks on her voluntary decision to return to the brothel. Notwithstanding, how voluntary can decision made in fear for one’s life be, really?

             Maria was a victim of racial discrimination, too. Being Polish in a protectorate area, she was a member of the German Reich, but she did not have the status of a citizen: She was not to enter German establishments (a rule she disregarded), she was to keep curfews, and she was regarded to be of „inferior race“[36].  Among other things, she was arrested for „Rassenschande“ (racial defilement) and „verbotener Umgang“ (forbidden contact)[37]. A decree from the Reich governer, however, established that Polish women who have sexual relationships with citizens of the German Reich were to be taken to a brothel[38], where they would be forced to turn this very same „Rassenschande“ into practice. The contradictory nature of this conjuncture was resolved by Heinrich Himmer, and the senior medical officers forwarded this to the troups:

            The girls were Polish. Sex with Polish women in the brothels would not be considered a social act, since for the Polish this is under prohibition by the Führer’s decree. The connections between the harlots and their various visitors are of a functional and economical nature. They also do not have the social impact that an acquaintance made in the publicness of urban space, or street prostitution, or any other kind of getting acquainted would have. A social act requires a certain amount of respect and rapport that the brothels do not facilitate.[39]

            Outside of the brothel, however, Maria was forbidden from contact with „Reichsdeutschen.“ She was arrested several times for speaking with German soldiers outside the brothel, or because they accompanied her to the tram.

            The Wehrmacht was concerned about soldiers losing the enemy image they held towards the Polish, if they had free relationships with Polish women, or that they could be spied on, which was feared especially in the Soviet Union.[40] The mass processing in the brothels, however, would leave no time to recognise the women as human beings.[41] What is more is that this did not just davalorise the women themselves, but it was also a statement from German to Polish men that devalorised the Polish nation.[42]

            Punters also played a bigger roll in the abuse-system of Wehrmacht brothels. They chatted up Maria in the streets, for which she was then punished, they followed her, harassed her and denounced her. They caused her to be arrested several times. In the brothel itself, they used her, humiliated her and acted out other forms of abuse. Where this behaviour stems from can be drawn from interception reports, which make clear how the soldiers perceived women in general, and women from the occupied countries in particular.[43] The interception reports also significantly illustrate how rape, execution, displacement into brothels &c. were considered normal[44], if not even necessary, or entertaining. To them, women were mostly fair game and sex objects, consumer goods, to which every soldier is entitled to: like good wine, good food, good music, and pretty women – voluntarily, or, if not possible, involuntarily.[45]

            What is very clear, is that the Wehrmacht soldiers knew, or at least were in a position to know, that the women were not there on their own account, but they did not care either way.[46] To the contrary, the prostituted women were even partially blamed.[47] Women were talked about with shocking indifference, as illustrated by an example from an interception report:

In Wasaw, our troops cued up at the front door. In Radom, the first room was full, while our truck drivers were waiting outside. Each woman had 14 to 15 men in an hour. They replaced the women there every other day there.[48]

            What it meant to be „replaced,“ is a matter of conjecture. These women were seen as commodity. A situation report constistutes:

The „quality“ of the girls is constantly monitored and heed is paid to only engage young, presentable and pretty girls, as this seems to be the only way to compete efficiently with uncontrolled prostitution.[49]

            Soldiers saw rape and prostitution as an offense against the honour of a woman. Seeing how, to them, women in the occupied countries did not have any honour, however, they had a lower inhibition level to be physically abusive toward them.[50] The soldiers‘ boasting – including narratives of abuse and rape – among the troups substantiates the impression that soldiers understood their actions as „sexual adventures“ and as a means to prove their manliness.[51] After a fashion, this turns a community born of necessity into a community of abusers, thereby mirroring in War their civil society’s sexist-classicist-racist worldview without restraint.[52]

            It can be stated that the soldiers willingly used the latitude they were handed. Visiting a brothel was a man’s personal choice. With every visit to a brothel, the soldiers chose to exploit a scope of power that was facilitated by the state and promised them priviledges, namely the abuse of female bodies. Not only were the soldiers aware of the coercion the women were exposed to, and readily benefitted from it. They also implemented this coercion themselves. As members of a community of abusers and accomplices with the NS state as their patron, they benefitted from the system of Wehrmacht brothels, and used it, and consequently supported it.

            Since the abuse manifested in their private actions when they chose to excert it, the soldiers‘ choice to fill out the scope of power they were granted by the state adds to their deeds a political dimension.[53]

            Maria’s point of view never made it into the case file, of course. It can be reconstructed, at most. From the point that she was taken to the brothel, a good many mentionings of Maria in connection with alcohol can be found in the file, as well as accounts of her physically defending herself and fleeing. What it all amounts to is this: Maria was held captive again and again, and she did not even have a say in the price set to have sex with her[54], which left her deprived of any right of decision. She was subjected to so many regulations that she was virtually forbidden from ever leaving the brothel without the threat of being arrested looming over her. This was aggravated by very real fears of being taken to a concentration camp, a pentalty camp, or more interrogations.

            From France we know of physical abuse by punters, shootings taking place in brothels, punters imposing sex without condoms, and women facing imprisonment for disciplinary reasons when they defended themselves against abusive punters[55]. Further living conditions Maria faced in the brothel are the high number of punters in the troup brothel and the educated guess that she  might not have been allowed to turn away any punters either. Furthermore, there are reports that inform us about insanitary conditions in the brothels, where sometimes soap and charcoal needed for water conditioning were scarce[56]. Assessed in quality and assigned a number by the authorities, Maria was treated like an object, used to fit out the Wehrmacht brothel. All of these things are massive attacks against Maria’s human dignity, and also her self-determination.

            The case of Maria K. adduces how a „voluntary registration“ into a Wehrmacht brothel was constructed in spite of a great many contrary facts, every single one of them indicative of forced prostitution in their own right: arrest, persecution, pressure put on her by the Gestapo who made it unmistakeably clear that they wanted to see Maria in a brothel, the fact that Maria was not allowed to terminate the arrangement at the brothel on her own will or without permission by the authorities, as well as the truth that she was held prisoner, threatened with penalties, and could not put an end to her prosititution on her own account, and eventually the extorted request she made while in custody and threatened to be taken to a concentration camp.

            The modus operandi by which Maria K. was lead into the brothel is not unique. On the contrary, the mechanisms in place that had her taken to a military brothel are similar to those in France. In fact, the majority of requests to join a brothel were products of extortion[57], and what occured at the brothels was ultimately forced prostitution, seeing as the women could not that easily quit their ‚employment‘. Since the circumstances in Warthegau resemble those in France, which has been a subject of research before, and because in this case examination it has become evident that it involved forced prostitution, it should be abundantly clear why labelling the women’s activities at the Wehrmacht military brothels as ‚voluntary prostitution‘ is obsolete – as is denying the underlying forced prostitution and sexualised violence.

            The research situation is sparse. It is true that the subject gets touched on here and there[58]. The only works based on an examination of primary sources and therefore leading to truly new conclusions, however, are those by Franz Seidler[59], Insa Meinen[60], Max Plassman[61], and Wendy Jo Gertjejanssen, who wrote on sexualised violence at the eastern front during the second world war[62]. The scarce research literature in existence seems to bear witness to the troubles connected to the contextualisation of prostitution in Wehrmacht military brothels and sexualised violence against women during the war. What is more is that many times the women get devalualised in the process, and the events are played down.

            The definition of „Zwangsprostitution“ (forced prostitution) within German research literature is intollerable, and so is the understanding of „nicht ganz freiwillige prostitution“ (not entirely voluntary prostitution) as forced labour rather than serial rape[63].

            It seems strange that even acknowledged compulsion does not result in a contextualisation of Wehrmacht military brothels with sexualised violence against women at times of war[64].

            It is also strange how violence against the women in question gets played down[65], how clauses imposing compulsory residence on them (Zwangsaufenthaltsklauseln) get equated with normal working conditions and how constructed voluntary registrations get unreflectively accepted[66], how there can be solicitations to sympathise with the perpatrators who could not get hold of enough women as a kind of spoils of war[67], how there can be claims that a high fluctuation were indicative of the Wehrmacht not having to use force[68], how someone can remark that the reprisals concerned both sides equally and conclude that the women also enjoyed protection (from fraud by Johns, from STDs) while claiming that the establishment of the brothels were beneficial to the fight against STDs in the army as well as to an increase in combat power[69], and last but not least how one can make obserations so remote from everyday life such as the statement that the people running the brothels having an interest in it being profitable were a sign of the absence of force being used against the women[70]. When compared to modern conditions, „arguments“ like this  reveal their absurdity at any rate, as well as an ignorance with regard to the mileu, misogyny to some extent, and a lack of cerebration concerning the prostitution system and how it fits into a certain social order. Drawing this sort of conclusions seems bewildering and strange.

            It can be seen clearly that mass forced prostitution existed, and it remains unclear why this sort of forced sexual contact does not get to be acknowledged as a form of sexualised violence against women at times of war[71]. The formerly affected countries will be just as perplexed by German history reappraisal culture giving this kind of picture. In modern Germany, a country that has changed into Europe’s human trade centre no. 1 since the 2002 prostitution law was passed[72], that kind of reappraisal is bound to be coloured by the regional social climate and a rampant punter culture. However, this does not make it right, not even close. What would be the right thing to do in an examination of whether forced prostitution was in place, is to ask this:

            Is a woman demanded to enter prostitution by means of pressure, force, violent threats, external control, arrest, or massive interference with, and assault on life and limb? Is a woman being kept in prostitution by means of pressure, force, arrest, deprivation of liberty, violence, or at the threat of punishment? Is she free to stop being prostituted at any time and at her own request without having to fear negative effects (persecution, arrest, legal punishment, violence)? Is she free to turn down punters? Can she decide on prices and practices herself? Is she free to defend herself when assaulted by punters? Are there restrictions to her freedom of movement? Is there some sort of confinement?[73]

            It should be clear to see for everyone what Maria K. actually got caught up in.

            Playing down these women’s experiences should be avoided. What is much more necessary, is reflecting upon the system of violence that prostitution constitutes in a patriarchial society in general. What is also necessary is raising an awareness for the mechanisms and traditions of the mileu that overcomes sympathising with punters and pimps and the people running the brothels (no matter if they happen to be soldierly German occupants).

            Having said that certain aspects and views have not yet been examined, the same can be said with regard to entire regions. A small number of clues indicates that the more east the brothels were erected, the more unsubtle the bureaucratic pressure got, and all the less attention was paid to disguising violence against women by the authorities: East of the Warthegau women seem to have been taken to the brothels through displacement and kidnappings (including large numbers of girls who had never had sexual contact before), women seem to have been selected out of cues in front of employment offices, and very often women seem to have been shot dead after an infection with STDs[74]. Women from Ravensbrück were also selected for the Wehrmacht brothels. An analysis of the in part only recently accessable documents from Latvia, Lithuania, Poland, Russia and other eastern European countries is still pending. One can only hope that they will be analysed with a trained eye, so that the women will not be ridiculed by subjecting them once again to objectification or by denying the violence done to them.

(c) Anne S. Respondek

Literature

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[1]Schmözer, Die Frau, p. 291-293.

[2]The title references a statement given by Maria K. in the file „Maria K.„, p. 85. This essay is a radically shortened version of my master thesis, which was mentored by Dr. Phil. Habil. Sonja Koch and PD Dr. Manfred Nebelin, and handed in to the faculty of philosophy at TU Dresden in 2014.

[3]Cf. Hirschfeld, Gaspr, Sittengeschichte des Ersten Weltkriegs, p. 231-281 and Cf. Eckart, Plassmann, Verwaltete Sexualität, p. 100-107, and Cf. Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 106.

[4]Cf. Sommer, Das KZ-Bordell, p. 111-161.

[5]Cf. Paul, Zwangsprostitution, p. 117-131.

[6]Cf. Paul, Zwangsprostitution, p. 106.

[7]Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 215.

[8]Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 232-234.

[9]Cf. Seidler, Prostitution, Homosexualität, Selbstverstümmelung, p. 151, p. 182 f.

[10]Cf. Sommer, Der Sonderbau, p. 65-82.

[11]Frauen als Beute, Minute 10.00.12.44 – 10.00.16.44 and 10.00.34.14 – 10.00.36.12. Christa Paul also consulted the file in her work: Paul, Zwangsprostitution, p. 105 f.

[12]Neitzel, Welzer, Soldaten, p. 217-229.

[13]Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, Gen St d H/Gen Qu Az. 265 Nr. 17150=4o, Abschrift betreffend: Prostitutuin und Bordellwesen im besetzten Gebiet Frankreichs, H Qu OKH, dated 1940-07-16, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1371. This directive was also in power in Poland at the time of its occupation.

[14]Case File Maria K., p. 59, p. 43: Der Reichsminister des innern, IV. G 3437/39 5670, issued 1939-09-18 in Berlin, Betrifft: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818, especially p. 1:

     If a person, who is strongly suspicious to have venereal diseases, fails to follow the instruction to undergo a medical check at a place made known to them at the stipulated time, they are to be reported to the local police  immediately. Persons who continuously resist instructions given by the health authorities can be taken into preventive custody  by the police. In these cases, the health authorities are obliged to pass on relevant documents to the criminal police department in charge.

[15]Case File Maria K., „andernfalls ich in Vorbeugehaft genommen werde oder in ein Konzentrationslager unter-gebracht [sic] werde“ (otherwise I would be taken into preventive custody or a concentration camp), p. 43.

[16]Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, issued 1940-10-02 in Spala, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818: „Die Mädchen haben Anweisung, nur mit Kondom zu verkehren.“ (The girls are instructed to only have sex with a condom)

[17]Der Oberbefehlsthaber der 15. Armee, A. H. Qu., issued 1941-07-12. Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Abschrift, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-15-156: „Dirnen werden nicht selten durch Drohungen und sogar misshandlungen zur Duldung des Verkehrs ohne Kondom gezwungen. Das ist saudumm und straftbar.“ (Not uncommonly, prostitutes are pressured into enduring to have sex without a condom through threats, or even physical abuse. This is wicked dumb and liable to prosecution.) and cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 210 f.

[18]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 115-119, 122-130.

[19]Cf. Seidler, Prostitution, p. 121-126.

[20]Prostitutes who were suspected to have sexual intercourse with German soldiers in spite of an infection, had to face severe consequences, e.g. in France. Feldkommandatur 581, Verwaltungsstab, Vw Gr. ½ to the Kreiskommandaturen, Rennes, St.-Malo, Fourgéres, Redon, Betr.: Überwachung der Prostitution – here Polizeiliche Maßnamen und Strafen, issued 1941-04-04 in Rennes, Bundesarchiv/Militärarchiv RH6-444:

In special cases, it is possible that, if an assessment by the medical officer in charge comes to this conclusion, the facts can be interpreted as a criminal offense against the ‚Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten‘ (law against venereal diseases) and therefore taken to military court. These measures can be considered: Confinement in a detention centers, placement under police supervision, assignment to an enforced stay somewhere, &c.

[21]These stays were enforced in France, as well as the Soviet Union and occupied Poland: Der Heeresarzt im Oberkommando des Heeres, GenStdH/Genu, Az. 1271 (Iia), Nr. I/13017/42, HqzOKH, issued 1942-03-20, Bezug: Verfügung OKH/GenStdH/GenQu/Az.: 1271 IV b (Iia) Nrr. I/13016/42 issued 1942-03-20, Betr.: Prostitution:

Prostitutes who have a venereal disease, or are under suspicion to have one, are to be taken to a civil hospital immediately. The city administration is obligated to keep infected prostitutes in custody until their full recovery.

As well as:Der Reichsminister des Innern, IV g 3437/39 5670, issued 1939-09-18, Betrifft: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818, p. 1:

If an infectious venereal disease is detected in a person whose sexual partners frequently change, then voluntary medical treatment will be unnecessary, since it is to be expected that the infected female will have sex in spite of an ongoing risk of infection during treatment.

[22]Cf. Formular für die Kontrolle der Hygieniker im Gernalgouvermement. Berichtformular. Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818 and Der Reichsminister des Innern, IV g 3437/39 5670, issued 1939-09-18, Betrifft: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818 and cf. Scherber, Gustav, Die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und der Prostitution, Wien 1939, p. 182, and Corbin, Wunde Sinne, p. 147 and cf. Spongberg, Feminizing Venereal Disease, p. 15-61 and p. 141-183, and cf. Lohner, Die Prostitution, p. 30-35.

[23]See also: Der Oberbefehlsthaber des Heeres, Nr. 8840/41 PA2 (I/Ia) Az. 15, H Qu OKA issued 1941-09-06, Geheim, Betr.: Selbstzucht, Anlage 1 Nr. 18497/40, 31. Juli 1940, Bundesarchiv/Militärarchiv RH 12-23-1391: „[…] erscheint es vom hygienischen und disziplinären Standpunkt aus zweckmäßiger, geeignete, unter ärztlicher Kontrolle stehende Bordelle freizugeben, als der Möglichkeit Vorschub zu leisten, daß der deutsche Soldat der weilden prostitution zum Opfer fällt.“ (Seen from a hygenic and disciplinary angle, it would seem more advisable to clear brothels under medical supervision for visits rather than risk the German soldier to fall victim to unruly prostitution.)

[24]Merkblatt für Soldaten, Merkblatt 53/13, Deutscher Soldat! Merkblatt zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-71:

Avoid contact with easy women! They are almost always suffering from venereal disease! If you have had extramarital intercourse with a woman in a careless moment, do not recklessly elude your sanitary obligations. In any case, remember the name, address, residence and physical features of the woman you had sex with.

[25]Ibid.:

A soldier with a venereal disease cannot do military service; disability for service brought on by their own fault, however, is unworthy of a German soldier! Your fatherland expects not only your full soldierly service, but also that you start a healthy family and become father to healthy children!

[26]Richtlinien für die Einrichtung von Bordellen in den besetzten Gebieten, Armeeoberkommando 6 O.Qu./IVb, A.H. Qu. Issued 1940-07-2, attachment 4, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-6-1009:

Thereafter, the military sanitation office („Sanitätsstube“) is immediately to be consulted. Every soldier must know that he is held accountable for his health for the service. Negligence regarding the health restrictions constitutes a violation of official instructions and will be punished.

And cf. Richtlinien für die Einrichtung von Bordellen in den besetzten Gebieten, Armeeoberkommando 6 O.Qu./IVb, A.H. Qu. Issued 1940-07-23, attachment 11, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-6-1009; also „Der Sanitätsoldat“, Paragraphs on ‚Schutzbehandlung‘, p. 35, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-994; also cf. Oberkommando der Wehrmacht, Az. B49 Tgbnr, 71/42 Ch W San, Abschrift, Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, issued 1943-01-27 in Berlin, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818.

[27]Cf. Seidler, Prostitution, p. 107F, and cf. Der Oberbefehlshaber der 15. Armee, A.H. Qu., issued 1941-07-12, Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Abschrift, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-15-156.

[28]See: Der Oberbefehlshaber des Heeres, Nr. 8840/41 PA2 (I/Ia) Az. 15, H Qu OKH, issued 1941-09-06, Geheim, Betr.: Selbstzucht, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1371:

Recently, there have been incidents during visits to the brothels in the occupied regions that are abhorrent to a soldier’s sense of honour , let alone that of an officer. There have been numerous displays of unworthy demeanour. Foul and unworthy excesses have to be avoided through repeated educational measures in a repeated fashion and with emphasis appropriate for the issue.

[29]See: Der Oberbefehlshaber des Heeres, Nr. 8840/41 PA2 (I/II) Az. 15, H Qu OKH issued 1941-09-06, Geheim. Betr.: Selbstzucht, Attachment 1 Nr. 18497/40, issued 1940-07-31, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-33-1371:

In any case, the issue cannot be resolved by prohibition of sexual actions in the occupied regions. Such a ban would, among other things, doubtlessly create an increase in the number of rapes (euphemistically phrased „Notzuchtverbrechen“) and violations of §175 (i.e. §175 of the German Criminal Code, which outlawed homosexual actions among men until its cancellation in 1994).

[30]Cf. Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 6.

[31]Cf. Gertjejanssen, Victms, Heroes, Survivors, p. 151; Cf. Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 193f.

[32]Wehrkreisarzt XVIII, Schreiben an den Heeressanitätsinspekteur in Berlin, 1945-01-03, NARA RG-242 78/189, Bl. 761f, here Bl. 751, referrenced after Mühlhäuser, Eroberungen, p. 236:

The disadvantages of brothels are the overall repulsive mass processing, and the fact that large numbers of young soldiers and those, who would hardly engage in this otherwise, are taken along by comrades and practically coerced into having intercourse with prostitutes, and all these evident disadvantages are in no way compensated by the existing means of exerting control.

And: Vossler, Frank, Propaganda in die eigene Truppe. Die Truppenbetreuung in der Wehrmacht 1939-1945, Paderborn 2005, p. 340, referrenced after Mühlhäuser, Eroberungen, p. 237: Troup physician Walter Camerer constistutes in May 1943: This downgrading of women into females, this deliberate stimulation to be sensual is not without effect. („Diese Herunterziehung der Frau zum Weib, dieses bewute Anstacheln zur Sinnlichkeit, bleibt nicht ohne Wirkung.“), likewise: Disziplinarbericht der 8. Zerstörerflotte „Narvik“ fpr die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 1. September 1943, BA/MA, RM 58/39, referrenced after Neitzel, Soldaten, p. 227:

The usage of the brothels has taken on a scale that is no longer consistent with a clean soldierly development of personality. What is more is that the brothels are not only frequented by the youngest soldiers, the eighteen to twenty-year-olds, but in large quantity also by corporals and staff sergeants. The sense of order and cleanliness, the perception of women, and the understanding of the meaning of healthy family life for the future of our people is badly affected by this.

[33]See: Der Oberbefehlshaber des Heeres Nr. 8840/41 PA2 (I/II) Az. 15, H Qu OKH issued 1941-09-06, Geheim. Betr.: Selbstzucht, Attachment 1 Nr. 18497/40, 1940-07-31, Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1371:

The longer the stay of German troups is in the occupied regions, the more orderly and peace-like the circumstances get under which a soldier lives there and does his duty there, the more do the issues of sexuality with all their conditions and consequences beckon to be seriously taken into account. Considering the diverse predisposition of people, it is impossible to avoid sexual tensions and predicaments to arise that cannot, and should not be denied. In any case, the issue cannot be resolved by prohibition of sexual actions in the occupied regions.

[34]Case file p. 89:

(…) considered to be an asocial woman. She often broke the rules at the brothel to which she was fordefully placed in (the original reads „zwangsweise untergebracht“ which is crossed out and replaced with „eingewiesen“ [i.e. committed] in handwriting). She continuously disregarded the health authorities‘ instructions, as well as the prohibitive rules and obligations the criminal police have given her. Reprimands and cautioning were unsuccessful. She does not warrant unobjectionable behaviour in the future, the more so as the experience one had here shows her defiant tendencies. Her detainment in preventive custody is a necessity in the interest of the German national character and people’s health‘ (Volkstumspflege und Volksgesundheit), because she is to be considered a source of infection in the spreading of venereal diseases. Her being at large would be irresponsible from the perspective of the security police. Judging from her overall behaviour to date, no improvement can be expected in K. without strict education at camp.

[35]This kind of profiles, reports, and social prognoses regarding „asocial“ individuals and women suspected of prostitution is not restricted to singular cases, but rather made in accordance with a classification schema used by almoners and criminal police: Cf. Ayaß, Asoziale im Nationalsozialismus, p. 188-196, also cf. Schikorra, Kontinuitäten der Ausgrenzung, p. 42-51, p. 105-113.

[36]Cf. Clauß, Rasse und Seele, pp. 171-186, esp. p. 175 f.

[37]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 157-164; Cf. Umbreit, Deutsche Militärverwaltungen, p. 197-200.

[38]Case file, p. 33: „bitte ich, sie auf Grund des Erlasses des Reichsstatthalters, wonach Polen, die den Geschlechtsverkehr mit Reichsdeutschen ausüben, in ein Bordell gebracht werden können, das Weitere in dieser Hinsicht zu veranlassen“ (I ask, on the grounds of the decree from the Reich governer, which says that Polish who have sex with citizens of the German Reich can be brought to a brothel, to arrange for everything else in that regard.), and case file p. 15: „[…] als sie wieder mit deutschen Soldaten Umgang pflog. […] Ich bitte ihre Einweisung in ein Bordell nunmehr zu veranlassen.“ ([…] when she was in contact with German soldiers again. […] I ask for the arrangements for her admission into a brothel to be made.)

[39]Leitender Sanitätsoffizier beim Militärbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv / Militärarchiv RH12-23-1818.

[40]Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister, Az.. 1271 IV b (Iia), Nr. I/12016/42, HquOKH, issued 20 March 1940, Betr.: Prostitutuin und Bordellwesen in den bestzten Ostgebieten, Bundesarchiv/Militärarchiv RH 12-23-1818: „Die Gefahren einer solchen versteckten Prostitution bestehen nicht allein in der stark vermehrten Möglichkeit der Ansteckung, sondern öffnen erfahrungsgemäß auch dem fahrlässigen Verrat militärischer Geheimnisse viele Wege.“ (The danger of such hidden prostitution is not only the threat of increasingly high opportunities for infection, but also that it opens up many ways for negligent betrayal of military secrets)

[41]Div.-Arzt 162. Inf.Div., o.U., den 12.3.43, Betr.: Bordelle auf dem Truppenübungsplatz Neuhammer. Bezug: Ferngespräch des stellv. Wehrkreisarztes VIII mit dem Adjutanten des Div.-Arztes am 11.3.43. An den Korpsarzt beim stellv. Gen. Kdo. VIII A.K. (Wehrkreisarzt VIII) Breslau. Bundesarchiv/Militärarchiv, RH 26-162-58:  In the period 4th – 10th March 1943, there was an average of 22.6 punters per prostitute in the East division, and 25.7 in the West division. On Sunday, 7th March 1943, there was a peak of 27.6, respectively 46.5 punters per prostitute. Since the brothels had opened only seven days earlier, the doctor assumed that an increase in number could be expected. In addition to this, it has to be considered that a number of women will always not be available due to menstruation, which means that the number of visitors per prostitute will actually be higher that indicated above.“; Leitender Sanitätsoffizier beim Militörbefehlshaber im Generalgouvernement, Spala, den 2. Oktober 1940, Bericht über die Bordelle für Heeresangehörige im Gen.-Gouv., Bundesarchiv/Militärarchiv RH12-23-1818: „Die Beziehungen der Dirnen zu den wechselnden Besuchern (mitunter 20-30 am Tage) sind sachlich-wirtschaftlicher Art. […] Die Besuchszeiten sind meist von 16-24 Uhr.“ (The connections between the harlots and their various visitors [sometimes 20-30 a day] are of a functional and economical nature. The visiting hours are mostly between 4 pm – 12 pm.)

[42]Drolshagen, Der freundliche Feind, p. 331 f.; Cf. Zipfel, Ausnahmezustand Krieg?, p. 66f.; Halbmayr, Sexualisierte Gewalt, p. 331 f,; Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 85-100.

[43]Der Oberbefehlshaber der 15. Armee, A.H.Qu., den 12.7.41. Betr.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Abschrieft, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-15-156: Our guys must know that only the scum of female population in the occupied countries will engage with them. It does not make a difference, if this happens in exchange for money, or not. The German soldier has to consider it to be beneath his dignity, to engage with such lowlifes.; BA-ZNS p. 269, Gericht der 7. Pz. Div. BI, 18-23, Feldurteil vom 19. August 1941, referrenced after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 288: „wenn, wie es hier der Fall ist, die verletzte Frauenperson einem Volk angehört, dem der Begriff der Geschlechtsehre der Frau nahezu entschwunden ist.“ (if, as is the case here, the raped woman belongs to a people that has almost entirely lost a sense of ‚Geschlechtsehre‘ [dignity of sex].); BA-ZNS p. 152, Gericht der 35. Inf. Div., BI. 9F: Feldurteil vom 24. Oktober 1943, here p. 9, referrenced after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 290: The very high penalty threatened by § 176 RStGB [i.e. Reichsstrafgesetzbuch, the criminal code] is supposed to protect German women against criminal attacks against their female honour. This aspect is inapplicable when it comes to Russian women. They are not that fragile that an experience like the one the accused has caused them would leave them with lasting psychological damage.

[44]SRA 2386, 12.12.1041, TNA, WO 208/4126, referrenced after Neitzel, Soldaten, p. 225: „Göller: „Ich habe Bordeaux erlebt. Das ganze Bordeaux ist ein einziger Puff.“ (I have experienced Bordeax. The entire region of Bordeaux is just a brothel.); Wehrmachtsangehöriger Niwiem, Abhörprotokoll SRA 1227, 1.2.1941, TNA, WO 208/4122, quoted after Neitzel, Soldaten, p. 226: „Ich habe gesehen, wie unsere Jäger mitten in einem Lokal Mädels gepackt haben, über den Tisch gelegt und – fertig! Verheiratete Frauen auch!“ (I saw how our riflemen grabbed girls in the middle of an establishment, layed them on a table and – done! Married women, too!); Room Converstation Müller – Reimbold, v. 22.3.1945, NARA, RG 165, Entry 179, Box 530, referrenced after Neitzel, Soldaten, p. 227 f.: Then we slapped her ass with a drawn sidearm. Then we fucked her, then we threw her out, then we shot at her when she was lying on her back, then we aimed with grenades. And every time they hit near her, she screamed. In the end she croaked and we disposed of the body.; Room Conversation Czosnowski – Schultka, 2.4.1945, NARA, Box 458, p. 438 f., quoted after Neitzel, Soldaten, p. 228: „Das waren zwei Männer, zwei Väter; der eine hatte zwei Töchter. Dann haben sie die beiden Töchter gevögelt, ordentlich durchgebürstet, dann die über den Haugen geschossen, die beiden Töchter.“ (They were two men, two fathers; one had two daughters. Then they screwed the two daughters, really banged them, then gunned them down, the two daughters.); Wehrmachtsangehöriger Felbert und Kittel, Abhörprotokoll SRGG 1086, 28.12.1944, TNA, WO 208/4169, quoted after Neitzel, Soldaten, p. 153: „Felbert: ‚Was wurde aus den jungen hübschen Mädchen? Wurden die zu einem Harem zusammengestellt?‘ Kittel: ‚(…) Die Weibersache, das ist ein ganz düsteres Kapitel.'“ (Felbert: What became of the young and pretty girls? Were they assembled in a harem? Kittel: This women thing, that is a pretty dark chapter.)

[45]Mühlhäuser, Eroberungen, p. 87, p. 95-105; Cf. Neitzel, Soldaten, p. 105, p. 153, p. 158, p. 162-167, p. 217-229.

[46]Wehrmachtsangehöriger Sauermann, Abhörprotokoll Room Conversation Sauermann – Thomas, 5.8.1944; NARA, RG 165, Entry 179, Box 554, quoted after Neitzel, Soldaten, p. 223: „Die Reichskanzleiführer, ich weiss nicht, aber die Sache war, jedenfalls die Gestapo hat die Finger da mit im Spiel gehabt, wir nahmen von unseren Krediten, die uns das Reich gab für den Bau von … Anlagen, gab das Werk noch einen Zuschuss für den Bau eines Bordells, eines Puffs. Wir nannten das eine B-Baracke. Wie ich wegging, war das fertig, nur die Weiber fehlten noch. Die Leute liefen in dem Ort rum und pufften da jedes deutsche Mädchen an, und das wollte man vermeiden, die bekamen da ihre Französinnen, ihre Tschechinnen, das ganze Volk kam da rein, die ganzen Weiber.“ (The leaders at the Chancellery of the Reich, I don’t know, but the thing is, at least the GeStaPo had a hand in this. We made use of our credits, the ones the Reich gave to us for the construction of … facilities. The works gave us a subsidy to build a brothel, a bordello. We called it a B-barrack. As I left, it was all done, only missing the women. The guys were roaming the area to fuck any German girl, and this was meant to be avoided. They got their French women, their Czech women, the whole bunch went in there, all the women.)

[47]Beckermann, Jenseits des Krieges, p. 134, quoted after Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 115: „Natürlich richtete man in den grösseren Ortschaften Bordelle ein. […] das waren russische Frauen […] und zum Teil … ja. Sie wurden nicht gezwungen, das war ihr Beruf.“ (Of course, brothels were established in the bigger settlements. […] they were Russian women […] and partly … well. They were not being forced, this was their profession.)

[48]Wehrmachtangehöriger Wallus, Abhörprotokoll SRA 735, 14. 10. 1940, TNA, WO 208/4120, referrenced

     after Neitzel, Soldaten, p. 221

[49]Lagebericht vom 2.10.1942. Blatt 16 zum Lagebericht, Bundesarchiv / Militärarchiv RW35-1221.

[50]Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 94f., cf. Neitzel, Soldaten, p. 163-5.

[51]Cf. Kühne, Kameradschaft, p. 175, cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 93f.

[52]Cf. Latzel, Tourismus und Gewalt, p. 448; Cf. Bartjes, Das Militär, p. 19-37; Cf. Wetzel, Täter, p. 202; Cf Kühne, Kameradschaft, p. 97-113.

[53]Zum Privaten und Politischen cf. Kappeler, Der Wille zur Gewalt, p. 32-47.

[54]Richtlinien für die Einrichtung von Bordellen in den besetzten Gebieten, Armeeoberkommando 6 O.Qu./IVb, A.H.Qu.,  July 23rd 1940, Bundesarchiv/Militärarchiv RH20-6-1009: „Der in den Richtlinien angegebene Preis von 3,- RM soll ein Mindestpreis sein. Endgültige Festsetzung erfolgt durch die Kommandantur. Hierbei ist zu beachten, daß der Preis so gestellt sein muß, daß dadurch nicht ein Anreiz zum Bordellbesuch erfolgt, sondern daß er in jedem Fall eine zu überlegende Ausgabe bedeutet.“ (The price of 3 RM indicated in the regulations constistutes a minimum price. The ultimate pricing is to be done by the commandant’s office. The pricing has to be done in a way that does not make the price a motivator for the visit to a brothel, but makes it a considerable expense.)

[55]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 156.

[56]Lagebericht vom 2.10.1942. Blatt 16 zum Lagebericht, Bundesarchiv/Militärarchiv RW35-1221.

[57]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 179-92: „freie“ Prostituierte wurden in Lager inhaftiert, frei kamen sie nur, wenn sie eine anstehende Eheschließung oder eine bezahlte Anstellung vorweisen konnten (beides dürfte aus dem Lager heraus schwer zu organisieren gewesen sein), sich für einen Arbeitseinsatz ins Reich meldeten oder eben die Meldung in ein Wehrmachtsbordell tätigten. Andere freie Prostituierte wurden genötigt, im Wehrmachtsbordell anzuschaffen, andernfalls ihnen Lagerhaft, Einsperrung oder weitere Verfolgung (auch KZ) drohte. („free“ prostitutes were kept at camps and were only released if they were able to produce proof of an upcoming marriage or paid job [both of which would be reasonably hard to get proof of while in a camp], or if they volunteered for a work assignment for the Reich, or if they requested joining a Wehrmacht military brothel. Other free prostitutes were compelled to be prostituted at a Wehrmacht military brothel, or otherwise to be taken a camp prisoner, arrested, persecuted further [including concentration camps].

[58]Cf. Paul, Zwangsprostitution. (Paul puts the brothels into context with sexualised violence); Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 105-17 (Beck, too, puts the brothels into context with sexualised violence during the war (p. 331) but classifies only a few cases as cases of forced prostitution (p. 114)); Mühlhäuser, Eroberungen, p. 214-240.

[59]Seidler, Prostitution, Homosexualität, Selbstverstümmelung.

[60]Meinen, Wehrmacht und Prostitution.

[61]Plassmann, Wehrmachtsbordelle, p. 157-173.

[62]Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors.

[63]Plassmann, Wehrmachtsbordelle, p. 169: „Natürlich hat die Not der Kriegszeit vielfach dazu geführt, daß sich die Frauen nicht wirklich freiwillig verpflichteten. Dem entspricht zum Beispiel die Beobachtung, daß sich im Winter mehr Frauen meldeten als im Sommer, da die Wehmachtsbordelle über eine ausreichende Kohleausstattung verfügten […].“ (Naturally, the hardship of war time has often lead to women registering not entirely voluntary. An example of this is the observation that more women registered in winter than in the summer, because the Wehrmacht brothels had a satisfactory supply of coal.) But what does it mean if women’s registration into the brothels was ’not entirely voluntary‘ but born out of necessity, and if later they are not free to leave, if they have to have sexual intercourse because they must not quit? What conclusion can be drawn from this in respect of classification? Several times Plassmann speaks of ‚labour‘ at the brothel, even concerning the few cases involving direct compulsion that he does acknowledge, e.g. ibid. p. 168: „Natürlich sind auch Fälle der Ausübung direkten Zwanges auf Frauen nachweisbar, in einem Bordell zu arbeiten.“ (Naturally, instances of direct compulsion on women to work in a brothel are certifiable.) Using the term ‚work‘ for forced prostitution is minimisation. Forced prostitution means being subjected to a series of rapes.

[64]Cf. Meinen, Wehrmacht und Prostitution, p. 214. In her work, Insa Meinen has accomplished an outstanding analysis of Wehrmacht brothels in France, as well as a description of the reprisals women being persecuted had to face as the result of patriarchial gender relations. It is all the more curious that there is no classification into the context of sexualised violence. The reason she gives for this is that the Wehrmacht did not persecute the women in order to force them into having sex with the soldiers, but to monitor the prostitution contact between German soldiers and French women, as those were not condoned of aside from the Wehrmacht brothels. While this may have been the case concerning the social environment outside the brothels, is certainly was not as far as recruitment and the sitiuation in the brothel itself are concerned, which is illustrated by a „Zwangsaufenthaltsklausel“ (compulsory stay clause), threatening with concentration camps, punishment of women who defied imposing soldierly Johns, being forbidden to leave the brothel, ‚employment contracts‘ that were not unilaterally terminable, &c. (p. 204-213). Moreover it is irrelevant to the definition of forced prostitution whether or not a perpetrator (primarily or secondarily) intended said forced prostitution.

[65]Plassmann, Wehrmachtsbordelle, p. 164, here Plassmann speaks of ’naturally occurring escalations of any kind at the brothels‘ („natürlich vorkommende ‚Ausschreitungen‘ aller Art in den Bordellen“) which begs the question why escalations against women ’naturally‘ (have to?) occur, and why Plassmann frames the term for escalations (Ausschreitungen) in inverted commas.

[66]Ibid, p. 167: „Die Tätigkeit der Prostituierten in Wehrmachtsbordellen trug insgesamt die Züge eines fast normalen Arbeitsverhältnisses. Am Anfang stand eine Meldung der arbeitswilligen [sic!] Frau selbst (Fußnote: Oder ihres Zuhälters. Zu dieser Frage läßt sich anhand der vorliegenden Quellen keine Aussage machen.), die dann nach Prüfung der gesundheitlichen und sonstigen Eignung und des Alters durch deutsche und französische Stellen einen Arbeitsvertag unterschrieb. Dieser konnte eine Laufzeit von einem bis drei Monate haben. Er verlängerte sich nach Abauf dieser Zeit automatisch, sofern er nicht gekündigt wurde. Dabei war das Kündigungsrecht nicht einseitig, während ein Verlassen des Bordells während der Verpflichtungszeit strafrechtlich verfolgt wurde. […] ebenso die starke Eingenzung der Bewegungsfreiheit der Frauen während ihrer Beschäftigung im Bordell: Sie durften nicht unkontrolliert das Haus verlassen […]“

(The employment of a prostitute in a Wehrmacht brothel overall resemled an almost normal employment relationship. It started with a request made by the woman willing to work [sic!] herself [Footnote: or her pimp. This question cannot be answered based on the sources at hand], who then, after her qualification based on health and age being evaluated by German and French authorities, signed an employment contract. It could have a term of one up to three months. It renewed itself automatically unless terminated. The right to terminate the employment was not unilateral, while leaving the brothel during the contract term was punishable by law. […] and the women’s strict restriction of freedom of movement during their employment at the brothel: They were not allowed to leave the house without supervision.)

It remains unclear where this is supposed to be a normal work relationship. How the request made by a women came to be is also never questioned there. Also, the author does not reflect on what it means for a woman to not be able to terminate her contract, nor leave the brothel: it means she has to have sex with men who she does not wish to have sex with, simply because there is a contract that forces her to do it. What is this, if not forced prostitution?

[67]Ibid, p. 168: Natürlich sind auch Fälle der Ausübung direkten Zwanges auf Frauen nachweisbar, in einem Bordell zu arbeiten. Aber aus dem Bemühen [sic!], die Frauen am Arbeitsplatz zu halten, spricht deutlich die Zwangslage der Wehrmacht: Es war nicht ohne weiteres möglich, die notwendige Anzahl von Frauen gleichsam als Kriegsbeute in die Bordelle abzuordnen. Die Prostitution in den Wehrmachtsbordellen in Frankreich kann also sicher nicht ohne weiteres nur mit Ausübung von Gewalt gegen Frauen des unterlegenen Gegners gleichgesetzt werden, zumal bei der Anwerbung der Frauen französische Zuhälter oder Kuppler tätig waren, die ihren eigenen Profit suchten.“

(Naturally, instances of direct compulsion on women to work in a brothel are certifiable. But the endeavours [sic!] to keep the women at their place of employment speak clearly of the predicament of the Wehrmacht: It was not easily possible to send the necessary number of women as spoils of war into the brothels. Prostitution within the Wehrmacht brothels in France can therefore not sumply be equated with violence against the women of an inferior enemy, especially since the recruitment of the women featured French pimps and match-makers looking for their own benefit.)

Justifying the compulsion against women with the compulsion of the Wehrmacht is tantamount to reversing the roles of victims and perpetrators. Moreover the perpetrator’s motives are irrelevant to the definition of forced prostitution. It remains unclear why it should be relevant that their own landsmen were involved in referring/selling women to the brothels when answering the question of whether or not violence against women of another country was committed. Furthermore unclear is why the author only speaks of instances of direct cimpulsion to begin with. Calling the proceedings of the Wehrmacht in the context of Wehrmacht brothels „Bemühungen“ (endeavours) is euphemistic. Apart from that, it remains unexamined why the Wehrmacht needed these brothels, and if they were truly a necessity; the questioning of a hypothetical indispensibility of prostitution in the society is missing. 

[68]Cf. ibid, p. 169: „[…] bestand offensichtlich eine gewisse Auswahl. Eine ausrechende Zahl von Französinnen erklärte sich aus welchen Gründen auch immer bereit, in einer solchen Einrichtung zu arbeiten. […] was auf einen Überschuß an Prostituierten dort schließen lässt. Die teilweise hohe Fluktuation der Prostituierten in den einzelnen Bordellen des Festlands […] belegt ebenfalls eine relativ große Zahl verfügbarer Interessentinnen, auf die kein Zwang ausgeübt werden mußte. Gleichzeitig belegt schon allein der Umstand der hohen personellen Fluktuation, die die Deutschen ja wegen der damit verbundenen großen Ansteckungsgefahr eigentlich bekampften, daß von einem erzwungenen Verbleiben von Frauen an ihrem Arbeitsplatz, also von Zwangsprostitution, in der Praxis nicht gesprochen werden kann, so rigide einige Vorschriften auch theoretisch waren.“

([…] there was obviously a certain choice. A suficient number of French women were for whatever reason willing to work at such an establishment. […] which is indicative of an abundant number of prositutes there. The in part high fluctuation of prostitutes in their respective brothels on the mainland […] also proves that there was a relatively large number of interested women available, who did not have to be forced. At the same time, the circumstance that there was high fluctuation in personnel, which the German intended to work around due to high risk of infections, proves that one cannot see this as a de facto forced stay for these women at their place of work, i.e. forced prostitution, however rigid some of the regulations might have been in theory.)

The verbiage alone („erklärte sich bereit“ [to be willing], „Interessentin“ [interested woman], „aus welchen Gründen auch immer“ [for whatever reason]) facilitates the denial and marginalisation of violence against women. Fluctuation is no sign of voluntary prostitution. It is a tradition in the mileu to replace the women in the brothels to offer variety to the Johns. Plassau also fails to point out where this fluctuation was headed (to the next brothel? Away from prostitution? Insa Meinen has shown that the latter was not all that easily accomplished). Plassmann furthermore contradicts himself, when he claims that force was not a factor because there were enough prostitutes – right after he stated that the Wehrmacht did not have any other choice but to do as they did precisely for lack of „verfügbaren Interessentinnen“ (available interested women).

[69]Cf. ibid., p. 316 When occupants push women into prostitution and then extort a registration with a Wehrmacht brothel from them, it can hardly be considered a benefit on behalf of the women that the occupants take care of orderly („ordnungsgemäßen“) prostitution procedures and that they have an interest in keeping the women healthy (so they are able to exploit them further!). The „positive balance“ („positive Bilanz“) that Plassmann draws for the German side furthermore reveals an offenders‘ perspective.

[70]Ibid., p. 169: „Die Schließung nicht ökonomisch arbeitender Häuser deutet ebenfalls darau hin, da sie als Wirtschaftsbetriebe geführt wurden, die einen Gewinn erzielen sollten, nicht aber als reine Zwangsanstalten.“ (The liquidation of economically unprofitable houses, too, indicates that they were seen as economical enterprises that were supposed to make profits rather than plain compulsory institutions.) One may wonder what definition Plassman has for prostitution if he is capable of ignoring that, at its core, prostitution is the economisation of female bodies with whose sexual „management“ profits are made. What else is a brothel if not an economic establishment? And why should forced prostitution rule out that profits are made notwithstanding?

[71]Wendy Jo Gertjejanssen, whose work on sexualised violence at the eastern front during WW II also covers the brothels, comes to the conclusion that these brothels were a matter of sexualised violence. She is the only one who consistently denotes what happened at the brothels as rape, by which she takes a stand against an appalling trend of understanding prostitution as sex labour („Sexarbeit“) and forced prostitution as forced sex labour („Sexzwangsarbeit“) (For how is forced sexual intercourse different from rape, even if someone receives money for it?): Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors.

[72]Eigendorf, Deutschland ist Umschlagplatz; Kittel, Deutschland ist ein Paradies.

[73]Forced prostitution has not been defined as an offense in Germany, neither scientifically, nor legally. The German criminal code lists an offense under §232 StGB, named „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ (human trafficking aimed at sexual extortion), that comes close, as it is in place to punish anyone who „recruits, transports, transfers, harbours or receives another person by taking advantage of that person’s personal or financial predicament or helplessness […]  if that person is to be exploited by way of engaging in prostitution or performing sexual acts on or in the presence of the offender or a third person, or having sexual acts performed on them by the offender or a third person […]“ quoted after Prof. Dr. Michael Bohlander, Gesetze im Internet (online) <https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stgb/englisch_stgb.html#p2086> last checked Feb. 13th 2021. [Correctio:  § 232a is in place since October 15th 2016.]

[74]Cf. Mühlhäuser, Eroberungen, p. 223-5; cf Paul, Zwangsprostitution, p. 103-7; cf. Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors, p. 179-186; cf. Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, p. 115 f.