Der Umgang mit den betroffenen Frauen nach 1945

Teil 8 der Artikelserie über KZ-Bordelle & das Dritte Reich als „größten Bordellbetreiber Europas“

(Dieser Text ist im April 2025 in der Graswurzelrevolution erschienen.)

Während des Zweiten Weltkriegs überzog das Dritte Reich Europa mit einem Netz an Bordellen. Für jede erdenkliche Männergruppe wurden sie eingerichtet: für deutsche Soldaten und „fremdländische“ Soldaten in Wehrmacht und SS, für die Polizei, für Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge. Bordelle für KZ-Häftlinge gab es in folgenden KZ: Mauthausen und Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme, Sachenhausen und Mittelbau-Dora. Sie dienten der Belohnung der männlichen KZ-Häftlinge für besondere Arbeitsleistungen und sollten sie zu mehr Arbeit anregen. Die betroffenen Frauen, sämtlich ebenfalls KZ-Häftlinge, wurden für diese Bordelle selektiert oder hofften damit, das KZ-System zu überleben. Wie es den betroffenen Frauen nach Kriegsende 1945 erging, davon handelt dieser Text.

Zunächst ist festzustellen, dass die allermeisten der betroffenen Frauen nach 1945 nicht über das, was sie in den KZ-Bordellen erlebt hatten, oder überhaupt über die Tatsache, dass sie in einem KZ-Bordell gewesen waren, sprachen. Dafür gab es mehrere Gründe. Sie versuchten zum einen so, eine weitere gesellschaftliche Ausgrenzung und Beschämung zu vermeiden, die ja immer die prostituierte Frau traf (und trifft), aber nie den Freier. Zum anderen schämten sie sich auch, wie alle Überlebenden sexueller Gewalt, für das, was ihnen angetan worden war. Auch die erlittene Traumatisierung trug ihren Teil zu dem Schweigen der Frauen bei. Bei osteuropäischen Frauen kam noch hinzu, dass sie in ihren Heimatländern befürchten mussten, der Kollaboration mit dem NS-Regime bezichtigt zu werden, wenn sie über ihre Zwangsprostitution im KZ sprachen.

Wiedergutmachungs- und Entschädigungsanträge gingen dementsprechend in beiden neuen deutschen Staaten von diesen Frauen nicht ein. Es ist nur eine einzige Frau bekannt, die einen solchen Antrag gestellt hat, weil sie in einem KZ-Bordell sexuell ausgebeutet worden war. Der Antrag wurde abgelehnt.

In der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft wurde das Thema verdrängt. Dort, wo die Alliierten die als „Sonderbauten“ bezeichneten KZ-Bordelle in den Lagern nicht eh schon abgerissen hatten, wurde dies nachgeholt. Ab spätestens 1950 wurde über das Thema nicht mehr gesprochen, erst im Zuge der 68er-Bewegung kam ein erneutes Interesse für das NS-Regime auf. Aber auch an dieser Stelle wurden die Lagerbordelle nicht erwähnt, sie störten das Bild des „simplen“ KZ, in dem die Täter die SS-Männer und die Opfer die Inhaftierten waren. Dass es auch unter den männlichen Inhaftierten Täter gegeben hatte – Männer, die als Kapos andere Häftlinge quälten, Männer, die kleine Jungs („Pimpel“) genannt sexuell missbrauchten, Männer, die als Freier in den Häftlingsbordellen ihre weiblichen Mitgefangenen missbrauchten – wurde nicht besprochen.

Auch in der DDR wurde über dieses Thema geschwiegen. Einer der Gründungsmythen der DDR beruhte auf der „Selbstbefreiung“ der zumeist kommunistischen und sozialistischen männlichen Häftlinge des KZ Buchenwalds. Dass es dort ein Bordell für eben jene „Helden“ gegeben hatte, wurde tunlichst verschwiegen.

Hinzu kam, dass viele der betroffenen Frauen im KZ einen schwarzen Winkel getragen hatten, das bedeutet, sie waren inhaftiert worden, weil man sie als „asozial“ sah. Diese Kategorisierung als „asozial“ existierte in beiden deutschen Staaten gesellschaftlich weiter und stellte sogar immer noch einen Straftatbestand dar. Außerdem waren sämtliche Personen, die wegen „Asozialität“ in die KZ verschafft worden waren, von Wiedergutmachungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen. In der BRD waren generell nur Personen, die wegen „politischer, religiöser oder rassischer Verfolgung“ gelitten hatten, anspruchsberechtigt. Personen, die wegen sexueller oder sozialer „Andersartigkeit“ inhaftiert worden waren, blieben stigmatisiert und unentschädigt und galten nicht als Opfer. Beide deutsche Staaten schlossen sich damit der Perspektive des NS-Regimes auf diese Menschen an und übernahmen die entmenschlichende Perspektive auf die betroffenen Menschen. Selbst die nach dem Krieg gegründeten Häftlingsverbände distanzierten sich lange scharf von den Exhäftlingen, die grüne oder schwarze Winkel getragen hatten, die also wegen „krimineller“ oder „asozialer“ Haftgründe in den KZ gewesen waren. Sie befanden, diese Häftlingsgruppen schadeten ihrem Ansehen, da diese ihrer Meinung nach ja zurecht inhaftiert gewesen waren. Auch in den KZ wurde bei Führungen nicht über die Bordelle gesprochen. Man wollte vermeiden, dass Besucherinnen und Besucher das Leid der Häftlinge durch sie als gemindert ansahen – also glaubten, dass männliche Häftlinge es doch gutgehabt hätten, immerhin hätten sie sogar ein Bordell gehabt. Dass das Leid der Häftlinge – nämlich der betroffenen weiblichen Häftlinge! – mit dem Zeigen eines KZ-Bordells eher deutlicher gemacht werden könnte, wurde nicht in Betracht gezogen. Männliche Häftlinge konnten ihr Interesse am Verschweigen und am Anerkennen ihres Leids nach 1945 so eher durchsetzen als die betroffenen Frauen, die vierfachdiskriminiert waren: als Frau, als „Prostituierte“, als „Asoziale“ und als KZ-Häftling.

Erst die neue Frauenbewegung und die historische Frauenforschung trugen dazu bei, die von der SS zwangsprostituierten Frauen dem Vergessen zu entreißen. Seit 1995 hat es mehrere Projekte zu ihnen gegeben, und auch Verweise auf die Bordelle finden auf regulären KZ-Führungen jetzt statt.

Allerdings sind die Frauen bis heute nicht wirklich als Opfer des NS-Regimes anerkannt. Zu lange hatte sich der Mythos gehalten, die Frauen hätten sich freiwillig gemeldet, und mittels Prostitution überlebt zu haben, wurde ihnen lange vorgeworfen. Übersehen wurde dabei, dass es keine Rolle spielte, ob sie wirklich versucht hatten, damit zu überleben: denn spätestens im KZ-Bordell war die Entrechtung brutal und total: sie verloren sämtliche Verfügungsgewalt über ihre Körper und über ihre Sexualität, sie durften das Bordell nicht verlassen, keine Freier ablehnen, über sich und die Prostitution nicht bestimmen.

Immer noch fehlen in vielen KZ Hinweistafeln, die auf die abgerissenen Bordellbaracken verweisen würden. Für finanzielle Entschädigungen der Frauen dürfte es eh zu spät sein. Aber für eine offizielle Anerkennung als Opfergruppe des NS-Regimes ist es niemals zu spät. Der beste Zeitpunkt dafür war direkt nach dem Krieg – der zweitbeste Zeitpunkt ist jetzt.

(c) Anne S. Respondek

Die Selektion der Frauen für die KZ-Bordelle

Teil 4 der Artikelserie über KZ-Bordelle & das Dritte Reich als „größten Bordellbetreiber Europas“

Autorin: Anne S. Respondek

(Dieser Text ist im Mai 2024 in der Graswurzelrevolution erschienen.)

In den nationalsozialistischen Konzentrationslagern Mauthausen und Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme, Sachenhausen und Mittelbau-Dora existierten Bordelle, in denen sich die männlichen KZ-Häftlinge als Freier betätigen konnten. Die SS wandte mehrere Methoden an, um die KZ-Bordelle mit Frauen zu „befüllen“. Unter anderem benutzte sie dazu das System der „freiwilligen Meldung“. Dieses sollte sich vor allem an Frauen wenden, die wegen „sexuell unangepassten Verhaltens“ oder wegen Prostitution ins KZ eingeliefert worden waren. Aber es konnte auch angewendet werden auf Kommandos, in denen hochgradig schlechte Lebensbedingungen herrschten. Im Laufe des Krieges wurde immer häufiger auch während der Appelle selektiert oder bei medizinischen Untersuchungen. Diejenigen, die die Entscheidung trafen, welche Frauen als Prostituierte für die männlichen KZ-Häftlinge in Frage kämen, waren Kommandanten, Lagerärzte, SS-Männer und Offiziere. In den KZ wurde nicht nur für die KZ-internen Bordelle selektiert, sondern auch für Wehrmachts- und SS-Bordelle außerhalb.

Das Prinzip der „freiwilligen Meldung“ fand auch für andere Kommandos als für das als „Sonderkommando“ bezeichnete Bordellkommando statt, vor allem dann, wenn die SS Kräfte für diese Kommandos benötigte. Dafür versprach die SS denjenigen Menschen, die sich für das neue Kommando meldeten, eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, verschwieg aber gleichzeitig auch wichtige Informationen über dieses neue Kommando – dies fand auch bei der „freiwilligen Meldung“ für die Bordelle genau so statt. Die SS erhoffte sich von den „freiwilligen Meldungen“ drei Dinge: erstens, dass sich ehemalige Prostituierte melden würden, die man für den Bordellbetrieb nicht erst „einarbeiten“ müsse, zweitens, durch eine behauptete „freiwillige Meldung“ der Frauen den Häftlingsfreiern das schlechte Gewissen darüber zu nehmen, ihre weiblichen Mithäftlinge im Bordell sexuell auszubeuten und drittens, den Frauen selbst die Schuld für ihr Schicksal zuzuweisen, da sie sich ja „freiwillig“ darauf eingelassen hätten. Vor allem zu Beginn der Rekrutierungen arbeitete die SS häufig mit dem Versprechen, diejenigen Frauen, die sich „freiwillig“ für das Sonderkommando meldeten, würden nach einem halben Jahr „Dienst“ aus dem KZ entlassen.

Allerdings ist keine Frau bekannt, die tatsächlich nach Ablauf der 6 Monate entlassen worden ist. Die wenigen Frauen, die aus den KZ-Bordellen entlassen wurden, kamen entweder deswegen frei, weil ihre Haftzeit verbüßt war – oder sie wurden, nachdem ihre sexuelle „Arbeitskraft“ verbüßt war, zurück in andere KZ-Kommandos verschafft, um dort weiter durch körperliche Arbeit ausgebeutet zu werden. Die SS hatte niemals vorgehabt, das von ihr gegebene Versprechen der Entlassung nach 6 Monaten einzulösen. Das bestätigt auch ein Brief Heinrich Himmlers aus dem November 1942, in dem er schreibt: „Eine Entlassung, die ihnen ´irgendein Wahnsinniger´ versprochen habe, komme bei diesen Frauen erst in Frage, wenn sie kein Verderbnis mehr für die Jugend, die Gesundheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellten.“[1]

Im sogenannten „Hurenblock“, wo Frauen festgehalten wurden, die wegen Prostitution eingeliefert worden waren, existierten besonders harte Lebensbedingungen. Von dort erhoffte sich die SS die meisten „freiwilligen Meldungen“, erstens, weil die Umstände dort so schwer und die Frauen entsprechend verzweifelt waren und zweitens, weil die Frauen ja bereits wüssten, wie man sich als Prostituierte im Bordell zu benehmen habe. Ab 1943 meldeten sich aber trotz ihres dringenden Wunsches zu überleben und trotz ihres Unglücks nicht mehr genug Frauen „freiwillig“ für die KZ-Bordelle, da sie sahen, dass die SS die Frauen eben nicht nach einem halben Jahr entließ, sondern dass Frauen aus den Bordellen in die KZ rücküberstellt wurden. Auch Frauen aus anderen Bordellen, z.B. aus Bordellen für die SS, wurden, wenn sie überlebten, in die KZ zurückverschafft und berichteten dort von den unglaublichsten Zuständen. Da sie derart geistig und körperlich zerstört waren, waren sie zumeist nur noch für die Vernichtung vorgesehen. Eine Häftlingsfrau beschreibt die Rückkehr einer ihrer Kameradinnen aus dem Bordell ins KZ: „Thea. Sechs Wochen später war sie zu uns zurückgeschickt worden mit dem Vermerk Abgenützt. So sieht die Praxis dieser Angelegenheit aus. Nach wenigen Wochen mit dem Vermerk Verbraucht ins Lager zurück zur Vernichtung. Als Zeuginnen dessen, was ihnen in diesen Wochen widerfuhr, dürfen sie nicht am Leben bleiben. Thea verstört bis zum Rand des Irrsinns, hatte ihrer Lagerfreundin berichtet, bevor man sie im Wagen mit anderen Verbrauchten vergaste. Natürlich sprachen sich ihre Schilderungen, wie alles, was uns angeht, in allen Einzelheiten in Windeseile herum(…).“[2]

Frauen in den SS-Bordellen waren schwererer Gewalt ausgesetzt als Frauen, die in den Bordellen für männliche KZ-Häftlinge anschaffen mussten. Diese blieben zudem länger in den „Sonderbauten“ genannten Bordellen. Ihre Berichte hörten die Frauen aus den KZ also nicht, aber was die wenigen Frauen erzählten, die ein SS-Bordell überlebten, wird viele Frauen abgeschreckt haben, sich in ein KZ-Bordell zu melden, um so ihre Überlebenschancen zu erhöhen.

Deswegen ging die SS dazu über, in den Strafblocks zu rekrutieren. Die Strafblocks waren eines der schlechtesten Kommandos, die es gab. Vor allem Frauen mit grünem (Haftgrund: „kriminell“) und schwarzem (Haftgrund: „asozial“) Winkel waren dort interniert, also Prostituierte, Obdachlose, Sinti und Roma, Frauen, die Straftaten begangen hatten. Im Strafblock herrschten besonders viel Hunger, Geschrei, Elend und Gewalt. Eine Frau aus dem Strafblock berichtet darüber, wie sie von dort für das Bordellkommando selektiert worden ist: „Im Sommer 1943 hieß es eines Tages im Strafblock: Nummer sowieso, Nummer sowieso, nicht zum Arbeitsappell antreten, drinbleiben! Etwas später mußten wir doch raus, mußten uns anstellen. Da waren Kommandant Kögel, oder war das Meier?, Oberaufseherin Langefeld und fremde SS-Leute, ein fremder Kommandant mit seinem Anhang. Die schritten unsere Horde ab und guckten und suchten die und die und die. Die anderen mußten wieder zurück auf den Strafblock. Wir mußten anschließend gleich ins Revier. In einem Raum mußten wir uns alle ausziehen, nackend. Dann kam diese SS-Horde rein, da war auch Schiedlausky, der Lagerarzt, dabei. Da haben sie uns gemustert. (…) Dann kamen wir in den Zellenbau, alle in eine Zelle. Was machen die mit uns? Ich hatte von einem Kapo aus dem Revier gehört, daß es Bordelle gab, für die jugoslawische SS in Berlin. Und wenn diese Frauenhäftlinge ausgeleiert waren, so möchte ich jetzt mal sagen, hat man sie erschossen, und dann kam ein neuer Transport. Ich wusste das. (…) Aber ich wusste nun nicht, wo wir in diesem Loch mit den 16 Frauen saßen, daß wir auch ins Bordell sollten.“[3]

Frauen wurden also ausgesucht, aber nicht über ihr weiteres Schicksal informiert. Eine weitere Zwangsprostituierte berichtet: „Wir mußten dann zum Lagerkommandeur und mußten uns alle nackt ausziehen. Da wurden wir begutachtet wie bei einer Fleischbeschauung. Dann hieß es ´Ja, ja weg.´ Wir waren ungefähr acht Frauen (…), die ausgesucht wurden.“[4]

Bei diesen Selektionen kam es auch zu verbalen Demütigungen durch diejenigen, die selektierten: „Nebenbei wurden die ausgesuchten Frauen mit zynischen Bemerkungen bombardiert, von Lagerführer, Kommandant und Arzt beschimpft und von den diensthabenden Aufseherinnen in den unflätigsten Ausdrücken glossiert.“[5]

Als im Spätsommer 1944 das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück komplett überfüllt war, stellte die SS ein Zelt auf, in dem über 3.000 Frauen unter erbärmlichsten Bedingungen untergebracht waren. Auch dort selektierte die SS für die KZ-Bordelle. Überhaupt ging gegen Ende des Krieges die SS dazu über, bei allen möglichen Gelegenheiten Frauen für die KZ-Bordelle auszusuchen: bei Appellen, beim Antreten vor dem Block, bei medizinischen Untersuchungen. Eine Häftlingsfrau berichtet über eine Selektion, bei der im KZ Frauen für ein Wehrmachtsbordell ausgesucht wurden: „Dann kamen die Generäle. Sie sind 5 Mal auf und ab gegangen und haben Frauen für das Bordell ausgesucht. Die haben gesagt, Du raustreten.“[6]

Sogar im Krankenbau suchte die SS nach Frauen, die sie benutzen konnten, um sie den männlichen Häftlingen sexuell zur Verfügung zu stellen. Dort wurden Frauen gebadet, hochgepäppelt und für ihren „Dienst“ im Bordell vorbereitet. Während dieser Musterungen stellte man den Frauen auch Fragen nach ihrer „Eignung“. Eine Häftlingsfrau berichtet, nach der Päppelung der Frauen „sind einige SS-Männer gekommen und haben sie im Operationssaal ausprobiert“, sprich, vergewaltigt.[7] Vor allem das Frauen-KZ Ravensbrück entwickelte sich mit der Zeit zum „Umschlagplatz“ für Frauen, die in die KZ-, Wehrmachts- und SS-Bordelle verschafft wurden. Für das Bordell in Auschwitz-Monowitz rekrutierte man eigens in Auschwitz-Birkenau, auch beim Eintreffen von Transporten.

Darum, wie der Bordellbetrieb konkret ablief und wie der Alltag der Frauen in den KZ-Bordellen aussah, soll es im nächsten Text gehen.

(c) Anne S. Respondek


[1] Arndt, Ino, Das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, in: Studien zur Geschichte der Konzentrationslager, Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Nr. 21, Stuttgart 1970, hier zitiert nach Paul, Christa, Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus, Berlin 1994, S. 39 

[2] Lundholm, Anja, Das Höllentor. Bericht einer Überlebenden. Reinbek 1988, S. 125, hier zitiert nach  Sommer, Robert, Das KZ-Bordell. Sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Paderborn 2009, S. S. 74 

[3] So die Aussage von W. in Paul, Zwangsprostitution, S. 49 f. 

[4] So B. in Paul, Zwangsprostitution, S. 45 

[5] Buchmann, Erika, Frauen im Konzentrationslager, Stuttgart 1946, S. 86, hier zitiert nach Sommer, Sonderbau, S. 76 

[6] Aussage von Henryka O., hier zitiert nach Sommer, Sonderbau, S. 78

[7] So Antonia Bruha in Berger, Karin und Holzinger Elisabeth, „Ich geb Dir einen Mantel, dass Du ihn noch in Freiheit trage kannst.“ Widerstehen im KZ. Österreichische Frauen erzählen, Wien 1987, S. 149, hier zitiert nach Sommer, Sonderbau, S. 80